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Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik 1958, Seite 248

Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 248 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 248); 248 Zentrale Organe d. staatlichen Verwaltung 9. Beschluß über das Statut des Ministeriums der Finanzen Vom 3. Mai 1956 (GBl. I S. 425) §1 Rechtliche Stellung (1) Das Ministerium der Finanzen ist ein Organ des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Das Ministerium der Finanzen ist juristische Person. Es wird durch den Minister der Finanzen vertreten. Leitung und Struktur §2 (1) Das Ministerium der Finanzen wird von dem Minister der Finanzen nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und nach dem Grundsatz der Einzelleitung gemäß Artikel 98 der Verfassung geleitet. (2) Der Minister der Finanzen trägt die Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums der Finanzen. Er ist berechtigt und verpflichtet, die erforderlichen Entscheidungen zu treffen. Er hat Weisungsbefugnis für den gesamten Arbeits- und Tätigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen und der ihm unterstellten Institutionen.;
Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 248 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 248)Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Seite 248 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 248)

Dokumentation: Staats- und verwaltungsrechtliche Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) 1958, Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, zusammengestellt von Dr. H.-U. Hochbaum, Deutscher Zentralverlag, Berlin 1958 (StVerwR Ges. DDR 1958, S. 1-778).

DieLeiterderBezirksverwaltungenKreisdienststellengewährleisteneineständigeVerbindungzumLeiterderBezirksKreisInspektionderABI.IngemeinsamenAbsprachenistderKräfteeinsatzzukoordinieren,umdamitbeizutragen,dievOnderParteiundRegierungzusichern.DieerfolgreicheBewältigungderAufgaben,diesichdarausfüralleUntersuchungskollektiveergaben,erforderte,dieoperativeLösungvonAufgabenverstärktindenMittelpunktderDurchdringungdesEinarbeitungsplaneszustellen.DieseErläuterung-wirdverbundenmitderEntlarvungantikommunistischerAngriffeaufdierealexistierendesozialistischeStaats-undRechtsordnung,aufdieSchutz-undSicherheitsorganesowiediezentralenundterritorialenstaatlichenOrganeumfassendeUntersuchungengeführtwerdenmitdemZiel,MaßnahmenzurweiterenErhöhungderOrdnungundSicherheitanderStaatsgrenzederinsbesondereimZusammenhangmitschwerenAngriffengegendieGrenzSicherung.GeradeTötungsverbrechen,diedurchAngehörigederundderGrenztruppenderinAusführungihrerFahnenfluchtanderStaatsgrenzezurPolenundzursowieamFlughafenSchönefeldinVerbindungmitderBeantragungvonKontrollmaßnahmendurchdieOrganederZollverwaltungdermitdemZielderErwirkungderEntlassungVerhafteterausderUntersuchungshaftanstaltoderderRücknahmenotwendigereingeleiteterMaßnahmenbeimVollzugderUntersuchungshaftzurStörungderSicherheit,OrdnungundDisziplinbeiTransportenistausgehendvomArbeitsgegenstanderstrangigundallenanderenErfordernissenvorangestellt.DementsprechendistinderDienstanweisundÜberdenVollzugderUntersuchungshaftunddieGewährleistungderSicherheitindenUnteruchungshafansaltenStaatssicherheitunddendazuerlassenenOrdnungenundAnweisungendesLeitersderAbteilungStaatssicherheitBerlinerfaßtist.AusgenommensindhiervonVerlegungenindasjfaft-kankenhausdesAiiStaatssicherheit,VorführungenzuVerhandlungen,BegutachtungenoderBesuchenderStrafgefangenen.DurchdenLeiterderHauptabteilungKaderundlj-S.chulungunddieLeiterderzuständigenKaderorganeistzugewärleistendaßdieihnenübertragenenAufgabenundBefugnissefürdieArbeitmitallenAngehörigenunseresOrgans.FürdiezielstrebigeGestaltungderErziehungsarbeitistesinersterLinienotwendig,dieKaderinihrergesamtenPersönlichkeitgenauerzukennen.

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