Staat und Recht 1968, Seite 996

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 996 (StuR DDR 1968, S. 996); der westdeutschen Bevölkerung in ihrem Kampf gegen diese Diktaturgesetze zu helfen. A. Massimo Galderazzi, Herausgeber und Direktor des Journals „II Confronta“ in Italien, warf in seinem Beitrag zum Problem der Freiheit im Sozialismus die Frage auf, ob in der DDR die Übereinstimmung zwischen den Interessen des Staates und den Interessen des einzelnen nicht zu stark betont wird. Prof. Dr. Schüsseler, Juristische Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle Wittenberg, stellte dazu fest, daß Sozialismus und Freiheit eine untrennbare Einheit bilden und daß es zwischen ihnen keinen Widerspruch gibt. Der Sozialismus kann einerseits nur gestaltet werden durch die aktive, schöpferische Betätigung aller Menschen, während andererseits nur der Sozialismus die Grundlagen für diese freie Entfaltung der persönlichen Freiheit schafft. Der Ausgangspunkt dieser Problematik sind objektive Kriterien, die sich aus den Gesetzmäßigkeiten der Gesellschaft herleiten. Schriftsteller Paul Wiens und Gerhard Lindner, Volkskammerabgeordneter und Mitglied der LDPD, wiesen anhand von Beispielen nach, daß nur im Sozialismus der Mensch frei seine persönlichen Fähigkeiten entfalten kann, daß es dabei wohl Platz für verschiedene Auffassungen und Meinungen gibt, daß aber alle Fähigkeiten auf ein gemeinsames Ziel gerichtet sind den Aufbau der sozialistischen Gesellschaft. Schließlich sei noch darauf verwiesen, daß verschiedene Teilnehmer vor dem Kolloquium auch über die gesellschaftlichen Verhältnisse in ihren Ländern berichteten. Hervorzuheben sind insbesondere die leidenschaftlichen Ausführungen eines griechischen Rechtsanwalts, der das menschenfeindliche Regime in seinem Lande anprangerte, das jedes Menschenrecht mit Füßen tritt. Rechtsanwalt Lana aus Italien brandmarkte die Unterstützung des Rassistenregimes in Rhodesien durch die Bonner Regierung. Rechtsanwalt Michelsen aus Norwegen berichtete von der Ausnutzung der UN-Menschen-rechtskonvention für den Kampf um bessere Menschenrechte in Norwegen, und der ehemalige Ministerpräsident von Guayana, Japan, gab ein beeindruckendes Bild von dem Kampf der fortschrittlichen Kräfte in seinem Land. In seinem Schlußwort konnte Prof. Dr. Steiniger vermerken, daß sich die Referate wie auch die Diskussionsbeiträge prinzipiell durch einheitliche Auffassungen über das Anliegen der Menschenrechte auszeichneten. Als solche Gemeinsamkeiten nannte er vor allem die Betonung des antifaschistischen, demokratischen und antimilitaristischen Charakters der Menschenrechte und die Hervorhebung der Einheit von Selbstbestimmungsrecht und Friedenspflicht der Völker. Steiniger hob hervor, daß trotz der breiten Palette der auf dem Kolloquium behandelten Probleme besonders die Menschenrechte und ihre Verwirklichung in den so unterschiedlichen und gegensätzlichen Staaten deutscher Nation die Diskussion bestimmten. Der Entwurf der neuen, sozialistischen Verfassung der DDR mit ihrem umfassenden Grundrechtskatalog habe nicht nur das Interesse der ausländischen Teilnehmer gefunden, sondern ihnen auch die Gewißheit vermittelt, daß in der DDR die Menschenrechte ihre Heimstatt gefunden haben. Steiniger verwies auch darauf, daß im Kolloquium deutlich wurde, in welch begrenztem Maße Menschenrechte unter den Bedingungen des Kapitalismus durchsetzbar sind; daß es dort überhaupt nur Menschenrechte in einem bestimmten Umfang gibt, weil eine organisierte Arbeiterklasse mit allen demokratischen Kräften den Kampf um ihre Erhaltung unter größten Opfern führt. Er unterstrich, daß die Sorge über die Refaschisierung in Westdeutschland, die in zahlreichen Diskussionsbeiträgen zum Ausdruck gebracht wurde, als Sorge über die Verwirklichung der Menschenrechte und über die Zukunft des Friedens und der Sicherheit in Eu-;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 996 (StuR DDR 1968, S. 996) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 996 (StuR DDR 1968, S. 996)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Operativen Vorgängen offiziell verwendbare Beweismittel zu sichern sind und daß dem mehr Aufmerksamkeit zu schenken ist. Aber nicht nur in dieser Beziehung haben offizielle Beweismittel in der politisch-operativen Arbeit nur durch eine höhere Qualität der Arbeit mit erreichen können. Auf dem zentralen Führungsseminar hatte ich bereits dargelegt, daß eine wichtige Aufgabe zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes und der spezifischen Regelungen der Einzelbefugnis zu überprüfen und die Entscheidung sachlich zu begründen ist und damit der weiteren Überprüfung durch das Gericht standhält. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß die Zuführung einer Person zur Durchsuchung möglich ist, weil das Mitführen von Sachen gemäß und selbst einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet werden kann. Darüber hinaus können beim Passieren von Gebieten, für die besondere Kontrollmaßnahmen festgelegt sind, mitgeführte Sachen durchsucht werden.

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