Staat und Recht 1968, Seite 994

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 994 (StuR DDR 1968, S. 994); Bolkowiak, der als stellvertretender Generalsekretär der FIR die Grüße von 4У2 Millionen Antifaschisten aus 22 Ländern überbrachte, hoben in diesem Zusammenhang symbolhaft Art. 91 der Verfassung hervor, der die Bestrafung von Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorsieht und bestimmt, daß sie keiner Verjährung unterliegen. Dagegen sollen in Westdeutschland ab 1969 alle Kriegsverbrechen verjähren. Auch Frau Dr. Alami, Iran, die die Grüße der IdFF überbrachte, bezeichnete die Verfassung der DDR als ein wichtiges Dokument für die Arbeit der IdFF besonders im Internationalen Jahr der Menschenrechte und im Hinblick auf den Weltkongreß der Frauen im November 1968 in Helsinki. Sie hob hervor, daß die DDR-Verfassung die Förderung der Frauen als eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe festlegt. Zwar konnte man auch in Westdeutschland die Deklaration der Gleichberechtigung der Frau nicht übergehen, es gibt aber kein Gesetz und keine andere Rechtsverpflichtung, um dieses Prinzip in Westdeutschland durchzusetzen. Übereinstimmung unter den Teilnehmern des Internationalen Kolloquiums gab es auch in der Verurteilung des Alleinvertretungsanspruchs der westdeutschen Regierung. Mehrere Teilnehmer brachten ihr Bedauern darüber zum Ausdruck, daß die Regierungen ihrer Länder die DDR juristisch nicht anerkennen, so z. B. Rechtsanwalt Louis Danuelle aus Lyon, Präsident der Freundschaftsgesellschaft Frankreich DDR im Departement Lyon. Viele Teilnehmer berichteten auch über Aktionen in ihren Ländern mit dem Ziel, die Anerkennung der DDR von den Regierungen zu erzwingen. So verwies der Journalist Karl Staf, Schweden, auf einen Antrag von Vertretern aller Parteien in Schweden, der 1966 an den Reichstag gerichtet wurde und der die Anerkennung der DDR durch die schwedische Regierung forderte. Staf äußerte die Überzeugung, daß die neue Verfassung der DDR einen wichtigen Beitrag im Kampf um deren internationale Anerkennung leisten wfrd. Auch Kronanwalt Platts-Mills, Großbritannien, betonte, daß es entsprechend dem geltenden Völkerrecht ein Recht der Bevölkerung der DDR sei, daß ihr Staat anerkannt wird. Prof. Dr. Roger Pinto, Rechtsfakultät der Pariser Universität, der sich bereits vor 10 Jahren für die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze ausgesprochen hatte, konstatierte, daß die Verfassung und die gesellschaftliche Realität der DDR über die Grundprinzipien der internationalen Konventionen hinausgehen und daß es unverantwortlich ist, der DDR die Unterzeichnung der Menschenrechtskonvention zu verwehren. Gleichzeitig warf er aber auch die Frage auf, ob nicht die Formulierung des Art. 1 der Verfassung: „Die Deutsche Demokratische Republik ist ein sozialistischer Staat deutscher Nation“ eine umgekehrte Alleinvertretung der Regierung der DDR darstelle. Prof. Dr. Edith Oeser, Institut für Völkerrecht der Humboldt-Universität, die sich in ihrem Beitrag mit der Völkerrechts Widrigkeit der Beitrittsklauseln zu den UN-Konventionen beschäftigte, ging auf diese Frage ein. Sie verwies auf die Existenz zweier deutscher Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Staates deutscher Nation der DDR und der kapitalistischen westdeutschen Bundesrepublik. Diese beiden Staaten verhalten ' sich, entsprechend ihrer verschiedenen Gesellschaftsordnung, unterschiedlich gegenüber dem Anliegen einer friedlichen Nation. Ohne für sich in Anspruch zu nehmen, den westdeutschen Staat vertreten zu wollen, vertritt die DDR die Interessen der westdeutschen Bevölkerung an einer friedlichen, demokratischen Entwicklung der gesamten Nation; denn die Geschichte hat bewiesen, daß der deutsche Imperialismus seinen Anspruch auf Führung der Nation verloren hat. Daß die DDR jedoch nicht einen 994;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 994 (StuR DDR 1968, S. 994) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 994 (StuR DDR 1968, S. 994)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die empirischen Untersuchungen im Rahmen der Forschungsarbeit bestätigen, daß im Zusammenhang mit dem gezielten subversiven Hineinwirken des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins in die bei der Erzeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Ausgehend von- der Analyse der grundlegenden Ziele der Strategie des Imperialismus ist das Aufklärer, der konkreten strategischen und taktischen Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen sowie zur sicheren und vertragsgerechten Abwicklung des Transitverkehrs.

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