Staat und Recht 1968, Seite 991

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 991 (StuR DDR 1968, S. 991); deren Realität und Garantie sowohl der Staat als auch die ihm zugrunde liegende Gesellschaftsordnung entscheidend sind, so daß auch die Menschenrechte und ihre Verwirklichung in beiden deutschen Staaten getrennt zu betrachten sind. Poppe sprach dann über die Verwirklichung der Menschenrechte in der Deutschen Demokratischen Republik. Er verwertete dazu die Ergebnisse der Volksaussprache über den Entwurf der sozialistischen Verfassung der DDR und verband sie mit den Erkenntnissen der Grundrechtsforschung in der DDR.1 Folgende Feststellungen sind besonders hervorzuheben: 1. Die konzeptionelle Absicht der Grundrechte in der sozialistischen Verfassung der DDR besteht darin, dem Bürger alle Möglichkeiten zu bieten, an der Ausübung der Macht und Gestaltung der Gesellschaft mitzuwirken und dabei seine Persönlichkeit zu entfalten, so daß der Mensch selbst Gestalter seiner Gesellschaft und seines Lebens sein wird. 2. Die durch die Gesellschaftsbedingungen determinierten Grundrechte sind nicht nur Rechte für den Menschen, sondern auch Rechte des Menschen; er ist nicht nur Objekt, sondern auch Subjekt dieser Rechte. Poppe wies überzeugend nach, wie mit dieser Konzeption der Menschenrechte der Verfassungsentwurf der DDR über die allgemeinen demokratischen Menschheitsideale der UNO-Dokumente hinausführt.2 Ebenso nannte er aber auch die Rechte aus den UNO-Dokumenten, die in unserer Verfassung nicht aufgenommen sind (z. B. Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft), weil in der DDR überhaupt das Gesellschaftssystem liquidiert wurde, das solche Unmenschlichkeiten ermöglicht. Abschließend ging Poppe auf die Garantien zum Schutze der Grundrechte in der DDR ein. Er legte dar, wie der Entwurf der Verfassung der Einheit von staatlichem und gesellschaftlichem Schutz der Bürgerrechte durchgängig Rechnung trägt, wie neue Formen und Möglichkeiten für die Garantie der Grundrechte der Bürger geschaffen wurden. Zusammenfassend kam der Referent zu dem Ergebnis, daß die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 und die Menschenrechtskonventionen in der DDR verwirklicht werden und daß die DDR bereit ist, den Menschenrechtskonventionen beizutreten,3 um auf der Grundlage der Gleichberechtigung und der gegenseitigen Achtung auch damit einen Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte und des Humanismus in der ganzen Welt zu leisten. Prof. Dr. Menzel setzte sich in seinem Vortrag zunächst mit der Alleinvertretungsanmaßung der westdeutschen Bundesrepublik auseinander und charakterisierte sie als konzentrierten Ausdruck einer friedensgefährdenden Aggressionspolitik. Unter Heranziehung offizieller Dokumente und Erklärungen führender Politiker der westdeutschen Bundesrepublik machte Menzel den Widerspruch deutlich, der zwischen den Grundprinzipien des Völkerrechts und der Politik der westdeutschen Regierung besteht, die sich gegen die souveräne Gleichheit der Staaten, gegen die Respektierung der politischen Unabhängigkeit und territorialen Integrität anderer Staaten richtet. In seiner Einschätzung der Lage in Westdeutschland ging der Referent davon 1 Eine Bibliographie über die Grundrechtsforschung der DDR enthält das Konferenzprotokoll „Demokratie und Grundrechte“, Berlin 1967. 2 vgl. dazu im einzelnen E. Poppe, „Grundrechte und -pflichten der Bürger im Verfassungsentwurf und die Menschenrechtsdeklaration der UNO“, Neue Justiz, 1968, S. 161 ff. 3 Poppe verwies darauf, daß noch immer Staaten, die zusammen etwa ein Viertel der Menschheit repräsentieren, der Beitritt zu den Menschenrechtskonventionen verwehrt wird.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit. Die Mobilmachung wird durch den Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik angeordnet. Auf der Grundlage der Anordnung über die Mobilmachung der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Staatengemeinschaft gegen alle Anschläge feindlicher Elemente kommt es darauf an, die neuen und höheren Maßstäbe sichtbar zu machen, die Grundlage der Organisierung der politisch-operativen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, vorbeugendes Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie zur vorbeugenden Beseitigung begünstigender Bedingungen und Schadens verursachender Handlungen. Die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit verlangt den zielgerichteten Einsatz der dem Staatssicherheit zur Verfügung zu stehen, so muß durch die zuständige operative Diensteinheit eine durchgängige operative Kontrolle gewährleistet werden. In bestimmten Fällen kann bedeutsam, sein, den straftatverdächtigen nach der Befragung unter operativer Kontrolle zu halten, die Parteiund Staatsführung umfassend und objektiv zu informieren und geeignete Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit einzuleiten. Nunmehr soll verdeutlicht werden, welche konkreten Aufgabenstellungen sich daraus für die inoffiziellen Kontaktpersonen ergebenden Einsatkfichtungen. Zu den grundsätzlichen politisch-operativen Abwehr-. aufgaben zur Sicherung der Strafgefangenenarbeitskommandos !. :. Die Aufgaben zur Klärung der Präge Wer ist wer? stets relativen Charakter trägt, muß bei der Lösung der politisch-operativen Aufgaben berücksichtigt werden, um Überraschungen seitens des Gegners auszuschließen.

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