Staat und Recht 1968, Seite 990

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 990 (StuR DDR 1968, S. 990); und der Präsident des Friedensrates der DDR, Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Friedrich. Gemeinsame Veranstalter waren das Komitee zum Schutze der Menschenrechte in der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Institute für Staatsrecht der Universitäten Halle und Leipzig zusammen mit dem Institut für Völkerrecht der Berliner Humboldt-Universität. Der Einladung der Veranstalter waren Rechtswissenschaftler und führende Persönlichkeiten aus 18 europäischen Staaten sowie Vertreterinnen der IdFF und Vertretern der FIR gefolgt. Friedei Malter, Vorsitzende des Komitees zum Schutze der Menschenrechte, eröffnete das Kolloquium. In ihrer Ansprache hob sie die Bedeutung des Jahres der Menschenrechte insbesondere für die um ihre Freiheit kämpfenden Völker hervor. Sie verwies auf die Mißachtung der Menschenrechte durch die USA-Aggression in Vietnam, durch die faschistische Militärjunta in Griechenland, durch den Rassenterror in Südafrika und nicht zuletzt durch das Anwachsen des Neonazismus in Westdeutschland. In diesem Zusammenhang betonte Friedei Malter, daß im sozialistischen Staat deutscher Nation, in der DDR, nicht nur die Wurzeln des Faschismus ein für allemal ausgerottet und dauerhafte Grundlagen für die Verwirklichung der Menschenrechte geschaffen wurden, sondern daß der Entwurf der sozialistischen Verfassung der DDR gleichzeitig die umfassende Verwirklichung und den Schutz der Menschenrechte zum tragenden Verfassungsprinzip erklärt. Auch der Rektor der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Dr. Wirzberger, der zugleich als einer der Schirmherren des Kolloquiums das Wort ergriff, unterstrich die Realität der Menschenrechte in der DDR und stellte fest, daß die Volksaussprache über die neue, sozialistische Verfassung einen hervorragenden Beitrag der DDR zum Internationalen Jahr der Menschenrechte bildet. Er verwies auf die schöpferischen Leistungen der Wissenschaftler und Studenten der Humboldt-Universität, deren Taten ebenfalls davon zeugen, daß die Menschenrechtsdeklaration in der DDR Verfassungswirklichkeit ist. Nach den Eröffnungsansprachen wurde das Kolloquium mit den Referaten von Prof. Dr. Poppe, Halle, über „Die Selbstbestimmung der Deutschen und die Verwirklichung der Menschenrechte in der Deutschen Demokratischen Republik“ und von Prof. Dr. Menzel, Leipzig, über „Demokratie und Menschenrechte im westdeutschen Staat“ eingeleitet. Poppe ging in seinem Referat von dem Zusammenhang zwischen Selbstbestimmungsrecht und Friedenspflicht aus und betonte ihre grundlegende Bedeutung für die Verwirklichung der Rechte und Freiheiten der Bürger jedes Staates. Unter dieser Sicht und unter Bezugnahme auf die UNO-Charta und das Potsdamer Abkommen markierte er die Verpflichtungen, die vor dem deutschen Volk nach der Beendigung des zweiten Weltkrieges standen. Er wies darauf hin, daß bei Verwirklichung der Potsdamer Prinzipien in jeder der vier damaligen Besatzungszonen Deutschlands es heute keine „deutsche Frage“ gäbe, weder als nationales noch als internationales Problem. Mit der Abkehr von den Grundsätzen des Potsdamer Abkommens in den westlichen Besatzungszonen und der Erhebung dieses Völkerrechtsbruchs zur Staatsräson im Gebiet der zum Separatstaat erklärten westlichen Besatzungszonen existieren heute jedoch zwei selbständige Staaten deutscher Nation, die ein völlig entgegengesetztes Verhältnis zu den für die Verwirklichung der Menschenrechte in Deutschland fundamentalen Grundsätzen des Potsdamer Abkommens und damit zugleich zur UNO-Charta haben. Poppe schlußfolgerte daraus, daß unter diesen Bedingungen das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen nur als Selbstbestimmungsrecht des Volkes in je- dem der beiden selbständigen Staaten deutscher Nation realisiert werden kann. Das gilt auch für die völkerrechtlich gebotenen Menschenrechte, für 990;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 990 (StuR DDR 1968, S. 990) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 990 (StuR DDR 1968, S. 990)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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