Staat und Recht 1968, Seite 981

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 981 (StuR DDR 1968, S. 981); Bestimmung des Gegenstandes einer Wissenschaft die Orientierung für die Forschungsarbeit dar; sie legt den Kreis der Probleme, die Reihenfolge ihrer Lösung und ihre Rangordnung fest, schafft die dem Forschungsobjekt adäquate methodologische Basis und trägt auf diese Weise zur Entwicklung der Wissenschaft selbst bei. Es kann allerdings noch nicht behauptet werden, daß der Gegenstand der Leitungswissenschaft genügend bestimmt ist und die wissenschaftliche Forschungsarbeit auf dem Gebiet der Leitung der sozialen Prozesse bereits in ihren eigenen Bahnen verläuft. Im vorliegenden Beitrag wollen wir, soweit das in der gegenwärtigen Etappe der Forschungen möglich ist, den Versuch unternehmen, den Gegenstand der Leitungswissenschaft und zugleich ihren Platz im System der Gesellschaftswissenschaften zu bestimmen. Zuvor wollen wir aber eine kurze Übersicht über die Standpunkte in der genannten Frage geben. Ein Überblick über die Literatur, die zur Leitung der gesellschaftlichen Prozesse Stellung nimmt, gestattet es, die Vielfalt der geäußerten Standpunkte in drei Grundpositionen zusammenzufassen. Die erste besteht im komplexen Herangehen im Rahmen der Leitungswissenschaft (M. I. Piskotin, W. M. Manochin, A. M. Birman, N. W. Adfeldt, A. I. Rumjanzew u. a.).1 Die gemeinsame Position der genannten Verfasser findet ihren Ausdruck darin, daß sie alle das Problem der Leitung der sozialen Prozesse als ein komplexes Problem ansehen, das vor allem Fragen ökonomischen, juristischen und technischen Charakters umfaßt. Zudem halten sie es für notwendig, dieses Problem durch vereinte Anstrengungen der Vertreter der entsprechenden Wissenschaften zu lösen. Ihre Standpunkte gehen im allgemeinen hinsichtlich des Kreises und der Gewichtung der Fragen auseinander, die nach ihrer Meinung von der Leitungswissenschaft behandelt werden müssen. So wird in den Arbeiten der Ökonomen den ökonomischen Fragen der Leitung mehr Aufmerksamkeit zugewandt, während die Juristen die staatsrechtlichen Fragen der Leitung ausführlicher behandeln. Die zweite Grundposition besteht in der Auffassung, daß die Leitung der sozialen Prozesse im Rahmen der politischen Wissenschaft zu erforschen ist (F. M. Burlaitzki, S. S. Aleksejew, W. E. Tschirkin). Diese hat nach Ansicht der genannten Autoren die Fragen der politischen Organisation der Gesellschaft, die Formen und Methoden der politischen Tätigkeit usw. zu behandeln.2 Als dritte Grundposition trat das Herangehen an die Erforschung der Fragen der Leitung von einer im Vergleich zu dem oben erwähnten Standpunkt allgemeineren Position hervor (J. O. Ljubowitsch, G. S. Jakowlew, L. B, Galperin, P. N. Lebedew).3 Sie weist auf die Notwendigkeit hin, eine allgemeine 1 Vgl. in: Sowjetskoje gossudarstwo i prawo: M. I. Piskotin / B. M. Lasarew / N. G. Salisehtschewa / J. A. Tichomirow, „Uber die Leitungswissenschaft“, 1964, Nr. 9; A. M. Birman, „Hebel erster Ordnung oder Distanzsteuerung?“, 1965, Nr. 1; W. M. Manochin, „Uber den Gegenstand und die Aufgaben der Leitungswissenschaft in der gegenwärtigen Periode“, 1965, Nr. 2. Vgl. ferner N. W. Adfeldt, „Probleme der Organisierung der Leitung der Volkswirtschaft“, Woprossy filosofii, 1965, Nr. 3; A. I. Rumjanzew / A. Eremin, „Zur Frage der Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Ökonomik“, Woprossy ekonomiki, 1967, Nr. 1. 2 Vgl. F. M. Burlatzki, „Politik und Wissenschaft“, Prawda vom 10. 1. 1965; S. S. Aleksejew / W. E. Tschirkin, „Uber das System der Wissenschaften, die die Probleme der politischen Organisation der Gesellschaft erforschen“, Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1965, Nr. 5, S. 50. 3 Vgl. J. O. Ljubowitsch, Inhalt und Grundfragen der Wissenschaft von der Organisierung der Leitung der Volkswirtschaft, Moskau 1964 (russ.) ; G. S. Jakowlew, „Über Methoden, Inhalt und Struktur der wissenschaftlichen Kenntnis auf dem Gebiet der Leitung“, Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1965, Nr. 4; L. B. Galperin/P.N.Le- 981;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 981 (StuR DDR 1968, S. 981) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 981 (StuR DDR 1968, S. 981)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen werden. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung nicht bestätigt. Gerade dieses stets einzukalkulierende Ergebnis der strafprozessualen Verdachtshinweisprüfung begründet in höchstem Maße die Anforderung, die Rechtsstellung des Verdächtigen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , insbesondere erfolgen, um bei den mit der anfänglichen Zielstellung der ausschließlichen Gefahrenabwehr auf der Grundlage der Befugnisse des Gesetzes eingeleiteten Maßnahmen gleichzeitig Informationen zu erarbeiten, die uns in die Lage versetzen, im operativen Zusammenwirken mit den Dienstzweigen der und den anderen Organen des MdI, mit anderen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter trägt das Untersuchungsorgan in diesem Sinne, hohe Verantwortung bei der Garantie und dem Schutz der verfassungsmäßigen Rechte Beschuldigter.

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