Staat und Recht 1968, Seite 977

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 977 (StuR DDR 1968, S. 977); aber nicht ohne weiteres einer bestimmten Art von Rechtsverletzungen oder einem bestimmten Rechtszweig zuordnen kann. Zur wirksamen Bekämpfung dieser Gruppe von Rechtsverletzungen mußten daher auch Wege zur Beseitigung der überkommenen Isoliertheit der verschiedenen Formen der rechtlichen Verantwortlichkeit gefunden werden. Der Sinn der gefundenen Lösung besteht darin, zur Bekämpfung dieser Rechtsverletzungen ein solches System von Verantwortlichkeiten zur Anwendung zu bringen, das den Besonderheiten dieser Rechtsverletzungen und den herangereiften gesellschaftlichen Bedingungen für ihre möglichst effektive Bekämpfung entspricht. Wegen der großen Vielschichtigkeit dieser rechtswidrigen Handlungen reichte die Zuordnung zu einem einzelnen Rechtszweig, nämlich zum Strafrecht, nicht mehr aus. Auch konnte die Bekämpfung nicht auf einzelne Arten von Verantwortlichkeiten, so nur der strafrechtlichen oder der ordnungsstrafrechtlichen, reduziert werden. Es war vielmehr notwendig, eine solche Synthese der verschiedensten Verantwortlichkeiten zu finden, die das Verständnis der Werktätigen findet und ihre möglichst effektive Mitwirkung bei der Bekämpfung solcher Rechtsverletzungen sichert. Das neue Strafgesetzbuch macht es erforderlich, die enge wechselseitige Verflechtung der verschiedenen Rechtszweige zu erkennen und die traditionell besonders stark isolierte Betrachtungsweise des Strafrechts und seine starre Abgrenzung, ja Gegenüberstellung zu anderen Rechtszweigen zu überwinden und das Strafrecht fest in das Gesamtsystem des sozialistischen Rechts einzuordnen. IV Trotz der erreichten Fortschritte, die im vorangehenden dargelegt wurden, entspricht jedoch die sozialistische Rechtsordnung auf bestimmten Gebieten noch nicht den Anforderungen des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Oft werden die Probleme der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit noch zu sehr als Einzelfragen betrachtet. Deshalb werden z. B. Initiativen der Rechtspflegeorgane vielfach in der staatlichen Leitungstätigkeit noch nicht genügend wirksam. Insbesondere in der Rechtsetzungstätigkeit spiegeln sie sich zuwenig wider. Es geht daher künftig nicht mehr nur darum, die eine oder andere rechtliche Regelung auf einem Teilgebiet in Übereinstimmung mit dem entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus zu bringen, sondern vielmehr darum, mit diesen Veränderungen auf Teilgebieten die sozialistische Rechtsordnung als Ganzes weiterzuentwickeln. Jede rechtliche Veränderung muß bewußt so angelegt sein, daß sie eine komplexe Vervollkommnung des Rechtssytems bewirkt. Nur so in einem beständigen, schrittweise zu verwirklichenden Prozeß wird es möglich sein, eine maximale Übereinstimmung des Rechts in seiner Gesamtheit mit dem Stand und den perspektivischen Entwicklungsprozessen unserer Gesellschaft, den Systemcharakter des Rechts, die Reduzierung und höchstmögliche Ausschaltung von Widersprüchen innerhalb des Rechts zu gewährleisten. Mit der Einführung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung und der Schaffung neuer Gesetzeswerke sind wesentliche Elemente einer sozialistischen Rechtsordnung entstanden. Es wurde aber zugleich deutlich, daß Teile unserer Rechtsordnung die gesellschaftlichen Interessen noch nicht optimal zum Ausdruck bringen und daher nur einen verhältnismäßig schwachen Stimulus zu gesellschaftsgemäßem Verhalten darstellen. Das fördert rechtsnihilistische Einstellungen, die sich z. B. darin zeigen, daß manche Wirtschaftsfunktionäre die Meinung vertreten, man könne die Planaufgaben nur 977 erfüllen, wenn man es mit den Gesetzen nicht so genau nimmt. Teilweise ga- 7 StR;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 977 (StuR DDR 1968, S. 977) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 977 (StuR DDR 1968, S. 977)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit stellt in jedem Palle eine Situation dar, die den zur Orientierung und Entscheidung zwingt und es hat sich gezeigt, daß in der Regel die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung desselben vorliegen und ein solches angestrebt wird. Ausgehend von der Orientierung des Leiters der Hauptabteilung ist es bei politischoperativem Erfordernis möglich, auch bei Vorliegen der Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft können jedoch wesentliche politisch-operative Zielsetzungen realisiert worden. Diese bestehen insbesondere in der Einleitung von Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der sogenannten Notaufnahmelager zur Erlangung geheimzuhaltender und anderer interessierender Informationen auf militärischem, wirtschaftlichem und politischem Gebiet sowie aus allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens der DDR.

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