Staat und Recht 1968, Seite 972

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 972 (StuR DDR 1968, S. 972); Mit der Ausarbeitung eines umfassenden staatlich-gesellschaftlichen Systems der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung ist deshalb auch die Rolle des Rechtssystems in ihm zu bestimmen. Es ist von der Frage auszugehen, wie unsere Rechtsordnung gestaltet sein und in welchen Richtungen sie weiterentwickelt werden muß, damit sie in höchstem Maße gesellschaftsgemäßes Verhalten stimuliert und gesellschaftswidrigem sowie gesellschaftsgefährlichem Verhalten entgegenwirkt und das Recht selbst noch stärker zu einem wirksamen Faktor der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung macht. Diese Fragestellung hat bisher in der Theorie der Kriminalitätsvorbeugung noch nicht die ihr gebührende Rolle gespielt.12 Die bisherigen Überlegungen und Untersuchungsergebnisse zeigen jedoch, daß sich hinter ihr eine Reihe äußerst wichtiger staats- und rechtstheoretischer Probleme verbergen, deren Lösung eine echte Gemeinschaftsarbeit der verschiedenen rechtswissenschaftlichen Disziplinen erfordert. Im Rahmen dieser Gemeinschaftsarbeit wird auch die Rolle des Rechtssystems im System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung zu klären sein. Bisher werden die Probleme vielfach zu einseitig strafrechtlich oder kriminologisch betrachtet. Auch in der staatlichen Leitungstätigkeit wird den Problemen der Weiterentwicklung und Vervollkommnung der Rechtsordnung unter dem Gesichtspunkt der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderen gesellschaftlichen Fehlverhaltens noch nicht immer die nötige Beachtung geschenkt. Unbeschadet aller Fortschritte und vieler Initiativen in dieser Hinsicht wird zuweilen versucht, bestimmte Fragen ressortmäßig und nur mit den Mitteln einzelner Rechtszweige zu entscheiden, obwohl die verschiedensten Rechtszweige komplex eingesetzt werden müßten. Die Folge ist Stückwerk, da den herangereiften Problemen nicht allseitig Rechnung getragen werden kann. Bestehende Widersprüche werden in diesen Fällen nicht gelöst, sondern manchmal noch vertieft, oder es werden sogar neue Widersprüche und Konflikte geschaffen. Die Kehrseite davon ist, daß die Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen oft noch vor allem als Aufgabe des Strafrechts und der .Rechtspflegeorgane betrachtet werden und nicht genügend die Gesamtverantwortung der staatlichen Leitung hierfür erkannt wird. Deshalb ist auch das Strafrecht in dieser Hinsicht der ausgeprägteste und am weitesten entwickelte Rechtszweig, obwohl das dem allgemein anerkannten Prinzip, das Strafrecht sei die „ultima ratio“, widerspricht und in mancher Beziehung das Strafrecht noch zur „prima ratio“ macht.13 So werden z. B. wenn auch in einzelnen Bereichen unterschiedlich in den verschiedenen Zweigen der Wirtschaft rechtliche Hebel wie die disziplinarische oder materielle Verantwortlichkeit nur unzureichend zur Verhütung vor allem schwerer und über lange Zeit fortgesetzter Straftaten eingesetzt. Diese hier notwendigerweise nur skizzenartig dargelegten Probleme bieten Veranlassung, sowohl in der Theorie als auch in der staatlichen Leitungstätigkeit größere Aufmerksamkeit darauf zu richten, unter Einschluß der Erfordernisse der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung die sozialistische Rechtsordnung als Ganzes weiterzuentwickeln. 12 Vgl. etwa H. Harrland / G. Stüler, „Entwicklung eines umfassenden Systems der Kriminalitätsvorbeugung in der DDR“, Staat und Recht, 1966, S. 1609 ff. 13 vgl. dazu J. Renneberg, „Umfassender Aufbau des Sozialismus und Rechtspflege“, Staat und Recht, 1963, S. 437 f. 972;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 972 (StuR DDR 1968, S. 972) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 972 (StuR DDR 1968, S. 972)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung in: Justiz Plitz Те ich er Weitere Ausgestaltung des Strafver- fahrensrechts in der in: Justiz Schröder Huhn Wissenschaftliche Konferenz zur gerichtlichen Beweisführung und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Beweisrichtlinie -. Orientierung des Leiters der Hauptabteilung zur Durchsetzung der strafprozessualen Regelungen des Prüfungsstadiuras gemäß in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Gemeinsamer Standpunkt des Obersten Gerichts der zu Fragen der Untersuchungshaft PrB - Gemeinsame Anweisung des Generalstoatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit - Geheime Verschlußsache mit Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht über die für diese verantwortungsvolle Aufgabe erforderliche Befähigung, zum Teil auch nicht immer über die. notwendige operative Einstellung. Es sind in allen Diensteinheiten der Linie zu sichern, daß geeignete Tonaufzeichnungen zur Auswertung derartiger Telefonanrufe vorhanden sind und operativ klug auf diese Anrufer reagiert wird.

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