Staat und Recht 1968, Seite 97

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 97 (StuR DDR 1968, S. 97); nisses eintritt, daß die vorgesehene Lohnentwicklung gefährdet würde oder sich die Voraussetzungen für die Finanzierung der Investitionen sehr verschlechtern würden. Wird eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Ergebnisse festgestellt, so ist das wirtschaftsleitende Organ verpflichtet, für einen angemessenen ökonomischen Ausgleich der ungünstigen wirtschaftlichen Folgen zu sorgen oder die notwendigen Veränderungen der ökonomischen Instrumente vorzuschlagen. Die Organisation, der die verbindliche Aufgabe erteilt wurde, kann jedoch in diesen Fällen den Ausgleich nicht im Verfahrenswege geltend machen. Dagegen ist in dem Falle, in dem aufgrund der Regierungsverordnung über die planmäßige Leitung der Volkswirtschaft nur eine sogenannte verbindliche Sonderaufgabe erteilt werden kann, das wirtschaftsleitende Organ verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, der infolge der Erteilung einer derartigen Aufgabe entsteht. Die Organisation kann den Anspruch auf Schadenersatz bei der Wirtschaftsarbitrage geltend machen, vorausgesetzt, daß sie das Ausmaß der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen bei ihrem übergeordneten Organ innerhalb der von diesem festgelegten Frist anmeldet und nachweist. Hat das übergeordnete Organ keine Frist bestimmt, so braucht die Organisation den Schaden erst während des Arbitrageverfahrens nachzuweisen. Die verbindlichen Aufgaben und Limite legt die Regierung in dem notwendigen Ausmaß im Staatsplan und im Staatshaushaltsplan fest. Die von der Regierung erteilten verbindlichen Aufgaben und Limite schlüsseln die wirtschaftsleitenden Organe auf die Organisationen auf. Durch die Aufschlüsselung dürfen die verbindlichen Aufgaben weder erhöht noch reduziert, die verbindlichen Limite nicht erhöht werden. Eine verbindliche Exportaufgabe kann jedoch bei der Aufschlüsselung erhöht, der Saldo zwischen Export- und Importlieferungen oder das Verhältnis zwischen ihnen verbessert werden. Ist ein Saldo zwischen Export- und Importlieferungen oder ihr Verhältnis festgelegt worden, so kann das wirtschaftsleitende Organ die Aufschlüsselung auf die Organisationen entweder in Gestalt des Saldos (des Verhältnisses) oder der verbindlichen Exportaufgabe und des verbindlichen Importlimits vornehmen. Hinsichtlich der Erweiterung des Kreises der von der Regierung im Staatsplan (Staatshaushaltsplan) festgelegten verbindlichen Aufgaben und Limite muß zwischen den zentralen Organen und den Bezirks-Nationalausschüssen auf der einen und den Fachdirektionen auf der anderen Seite unterschieden werden. Die zentralen Organe und die Bezirks-Nationalausschüsse dürfen den Kreis der verbindlichen Limite nicht überschreiten; den Kreis der verbindlichen Aufgaben können sie nur durch Erteilung einer sogenannten verbindlichen Sonderaufgabe erweitern, womit die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens verbunden ist, welcher der Organisation aus diesem Grunde entstanden ist. Die Fachdirektion kann den Kreis der verbindlichen Aufgaben und Limite nur zusammen mit der Aufschlüsselung erweitern, vorausgesetzt, daß das Statut der Produktionswirtschaftseinheit dies gestattet. Läßt das Statut eine solche Möglichkeit nicht zu, so kann die Fachdirektion nur eine verbindliche Sonderaufgabe erteilen. Der Nationalausschuß darf bei der Aufschlüsselung der verbindlichen Aufgaben und Limite für die von ihm geleiteten Organisationen den Kreis dieser Aufgaben und Limite nicht erweitern; er kann jedoch eine verbindliche Sonderaufgabe erteilen. Gemäß § 22 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 69/1967 GS. über die Nationalausschüsse kann der Nationalausschuß der von ihm geleiteten Organisation die Auflage erteilen, im Rahmen ihres abgegrenzten Aufgabenbereichs dringliche, in 97 wichtigem Allgemeininteresse notwendige Arbeiten durchzuführen. 7 StR;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für Hemmnisse und Schwächen sind dabei herauszuarbeiten. Der Bericht ist in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Parteileitung und dem zuständigen Kaderorgan zu erarbeiten. Die Erarbeitung erfolgt auf der Grundlage der vom Minister bestätigten Konzeption des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung. Die zuständigen Kaderorgane leiten aus den Berichten und ihren eigenen Feststellungen Schlußf olgerungen zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt.

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