Staat und Recht 1968, Seite 958

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 958 (StuR DDR 1968, S. 958); Zum Begriff und Wesen der Sonderleistung Hans Pogodda 1. In Theorie und Praxis wird zur Charakterisierung der Erfinder- und Neuererleistung der Begriff der Sonderleistung verwendet. Dabei gilt es zu beachten : Erstens ist dieser Begriff von der deutschen bürgerlichen Patentrechtstheorie und -praxis zur Perfektionierung des kapitalistischen Ausbeutungssystems auf einem für die Produktionsvorbereitung ganz entscheidenden Gebiet der schöpferischen Arbeit der Erfindertätigkeit ausgearbeitet worden. Im Verlaufe seiner Entwicklung hat er in der bürgerlichen deutschen Rechtstheorie und -praxis verschiedene Modifikationen erfahren und ist auch heute noch in Westdeutschland gebräuchlich. Zweitens wird der Begriff der Sonderleistung auch in der Theorie und Praxis des Erfinder- und Neuererrechts der DDR benutzt, ohne daß bisher versucht worden wäre, diesen für die Organisation und Leitung bestimmter Prozesse der sozialistischen Arbeit bedeutsamen Begriff von dem im Kapitalismus angewandten Begriff abzugrenzen. Zudem fehlt es an einer Analyse der Reichweite des Begriffs der Sonderleistung für den gesamten sozialistischen Arbeitsprozeß. Er wird vielmehr m. E. unzulässig auf die Neuerer- und Erfindertätigkeit beschränkt, was zu Komplikationen bei der Abgrenzung der Neuerer- und Erfinderleistung und ihrer Vergütung zur prämienwürdigen Leistung und deren materieller Anerkennung geführt hat und heute noch führt. In der Rechtspraxis haben diese begrifflichen Unklarheiten, hinter denen eine ungenügende theoretische Erfassung der Spezifik der Neuerer-und Erfindertätigkeit steht, zu Verletzungen des Leistungsprinzips geführt, vor allem zufolge einer nicht selten uneinheitlichen Anwendung der Prämienverträge in Auswirkung einer teilweise starren Verwirklichung des Neuerer- und Erfinderrechts, die vor allem in einer zu engen Auslegung des damaligen § 34 der Neuererverordnung bestand. Um den Begriff der Sonderleistung exakt bestimmen zu können, ist es folglich unerläßlich, ihn gegenüber dem in der bürgerlichen deutschen Rechtsliteratur gebräuchlichen Begriff abzugrenzen und zugleich seine Reichweite für den sich im Rahmen des neuen ökonomischen Systems abwickelnden sozialistischen Arbeitsprozeß zu bestimmen. 2. Der Begriff der Sonderleistung kam im bürgerlichen deutschen Patentrecht auf, als der bis dahin in seiner Entwicklung hinter den kapitalistischen Weltmächten zurückgebliebene deutsche Kapitalismus, in seine imperialistische Phase eintretend, zum Sprung ansetzte, um seine Weitmar ktkonkur rent en zurückzudrängen. Die Entwicklung dieses Begriffs kann als Ausdruck eines Teils dieser aggressiven Konzeption angesehen werden. Im Reichstag, in Gerichtsentscheidungen und in der Literatur wurde mehr oder weniger offen zugestanden, daß die brutalen Formen der Ausbeutung im Kampf um die Einflußsphären auf dem Weltmarkt nicht mehr ausreichten, aus den Köpfen der Ingenieure und Techniker alles herauszupressen, was sie an Fähigkeiten und Kenntnissen herzugeben vermochten. Der Erfinder sollte für eine erfinderische Leistung eine „Sondervergütung“ erhalten, wenn und soweit sein Gehalt nicht bereits die schöpferischen Fähigkeiten seiner Arbeitskraft in Rechnung stellte. Die „Sondervergütung“ diente also dazu, in der Weise einen materiellen Anreiz zu schaffen, daß der Werktätige nicht von vornherein einen dem Wert seiner Arbeitskraft entsprechenden Preis erhielt, sondern seine schöpferischen Fähigkeiten erst 958;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 958 (StuR DDR 1968, S. 958) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 958 (StuR DDR 1968, S. 958)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft sind: der Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung den Inhaftierten zur Benutzung ausgehändigt erden können. Wie Knsmetikartikel als Verstecke präpariert beziehungsweise genutzt wurden, zeigt deren fotografische Dokumentierung.

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