Staat und Recht 1968, Seite 950

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 950 (StuR DDR 1968, S. 950); renhosen, beim VEB Pirnetta für die Sortimente Damenkleider und -schürzen, im Bezirk Erfurt für leichte Damenoberbekleidung. Zur Zeit gehören in der Konfektionsindustrie etwa 190 Betriebe derartigen Gemeinschaften an. Die Mitgliedschaft in den Gemeinschaften ändert nichts an der vollen rechtlichen Selbständigkeit der Betriebe. Weder ökonomische noch rechtliche Erwägungen machten es bisher notwendig, die Gemeinschaften als juristische Personen mit eigenem Vermögen auszugestalten. Die Praxis hat gezeigt, daß Verträge über die Bildung und Tätigkeit von Gemeinschaften (Gemeinschaftsverträge)10 ausreichen, um die gemeinsame Tätigkeit zu organisieren und eine einheitliche Gestaltung der Kooperationsbeziehungen sowohl mit den Betrieben der Vorstufenproduktion als auch des Handels zu sichern. IV Der zwischen den Betrieben der Gemeinschaft abgeschlossene Vertrag weist einige Züge eines „Statuts“ auf, d. h. einer Ordnung, die die Zusammenarbeit der Mitglieder der Gemeinschaft sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis regelt. Dabei reicht die sich entwickelnde Kooperation weit über die Ökonomie hinaus; für sie gilt, was Arnold in seiner Untersuchung über die Beziehungen von sozialistischen Brigaden in zwei kooperierenden Betrieben ausführte, nämlich daß „Kooperation doch weit mehr als ein ökonomischer Vorgang im engeren Sinne ist. Sie bedeutet auch geistige Gemeinschaft von Betrieb zu Betrieb, bewußtes Miteinanderarbeiten für ein gemeinsames Ziel.“11 Die Kooperation in den Gemeinschaften erstreckt sich nicht allein auf wirtschaftsorganisatorische Maßnahmen, sondern bringt neue Ausblicke in bezug auf die weitere Vergesellschaftung der Arbeit und die Entwicklung des Bewußtseins der verschiedenen gesellschaftlichen Schichten mit sich. Herbert Warnke hat sich in seinem Schlußwort auf der gewerkschaftlichen Wahlversammlung der Fa. Keller & Co. KG in Rodewisch12 am 19. Oktober 1967 besonders mit diesen Fragen und den sich hieraus für die Gewerkschaften ergebenden Aufgaben beschäftigt. Er sagte u. a., daß „die Zusammenarbeit mehrerer Betriebe in einer Erzeugnisgruppe und einer Kooperationsgemeinschaft natürlich die Gewerkschaftsorganisationen und deren Leitungen vor neue Aufgaben stellt. Sie sind im Rechenschaftsbericht eurer BGL und in der Diskussion bereits angeklungen. Die kooperative Zusammenarbeit zwischen den Betrieben darf nicht nur eine Sache der Leiter, Komplementäre und Betriebsinhaber sein. Sie muß zur Angelegenheit aller Werktätigen der beteiligten Betriebe werden. Es ist eine richtige Erkenntnis eures Komplementärs, Herrn Keller, wenn er sich auf die Kraft der Arbeiterklasse stützt. Das zeugt von der großen Wandlung, die sich nicht nur im Denken der Arbeiterklasse, sondern auch der übrigen Schichten unseres Volkes vollzieht.“13 Aus der Herausbildung von Kooperationsgemeinschaften ergeben sich folglich auch Aufgaben für die Qualifizierung und Intensivierung der Gewerkschaftsarbeit in den beteiligten Betrieben. Die neue Qualität der ökonomischen und rechtlichen Beziehungen der Gemeinschaft nach innen und außen kann nur durchgesetzt werden, wenn die Werktätigen mit Unter- 10 vgl. G. Bley, a. a. O., S. 418. И O. Arnold, „Der Arbeiter und die Kooperation“, ND (B) vom 27. 2. 1967, S. 3 12 Es handelt sich hierbei um einen der Schrittmacherbetriebe auf dem Gebiet der kooperativen Zusammenarbeit innerhalb des Industriezweiges Konfektion, der Initiator der Bildung einer Kooperationsgemeinschaft war. 13 H. Warnke, „Aufgaben der Gewerkschaften in den Klein- und Mittelbetrieben“, Tribüne vom 23. 10. 1967, Beilage, S. 2 950;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 950 (StuR DDR 1968, S. 950) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 950 (StuR DDR 1968, S. 950)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher eine wesentliche Rolle spielt und daß in ihnen oftmals eindeutig vorgetragene Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung enthalten sind, kann jedoch nicht ohne weitere gründliche Prüfung auf das Vorliegen eines vorsätzlichen Handelns im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des Bekanntwerdens des Kandidaten und andere, für die Gewährleistung der, Konspiration und Geheimhaltung wesentliche Gesichtspunkte, die in der künftigen inoffiziellen Zusammenarbeit besonders zu beachtenden Faktoren, die sich aus dem Wesen und der Zielstellung des politisch-operativen Untersuchungshaft vollzuges ergibt, ist die Forderung zu stellen, konsequent und umfassend die Ordnung- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Bc? Sie haben den Staatsanwalt sofort zu unterrichten, wenn die Voraussetzungen für Untersuchungshaft weggefallen sind. Der Staatsanwalt hat seinerseits wiederum iiT! Rahmer; seiner Aufsicht stets zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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