Staat und Recht 1968, Seite 949

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 949 (StuR DDR 1968, S. 949); In verschiedenen Industriezweigen haben sich bereits sozialistische Gemeinschaften innerhalb einer Erzeugnisgruppe gebildet. Die Mitgliedsbetriebe lösen auf der Grundlage der in den Erzeugnisgruppenprogrammen niedergelegten perspektivischen Zielsetzungen gemeinschaftlich bestimmte Aufgaben und übernehmen zu diesem Zweck sowohl inhaltliche als auch arbeitsmethodische Verpflichtungen im Zusammenhang mit ihren betrieblichen Planaufgaben. Gemeinschaften können auf allen Gebieten des betrieblichen Reproduktionsprozesses gebildet werden, indem die Mitgliedsbetriebe bestimmte betriebliche Funktionen in einem zwischen ihnen abzustimmenden Umfang und in einer festzulegenden Art und Weise zentralisieren. Das gilt insbesondere für gemeinsamen Einkauf .von Material Einkaufsgemeinschaften , gemeinsamen Absatz der Erzeugnisse Verkaufsgemeinschaften , Organisierung der gemeinsamen Tätigkeit auf den Gebieten der Materialwirtschaft und des Absatzes Ein- und Verkaufsgemeinschaften , gemeinsame Musterung Musterungsgemeinschaften , gemeinsame Nutzung von bestimmten Grundmitteln (Anlagen und Maschinen) Nutzungsgemeinschaften , gemeinsame Planung und Vorbereitung der Produktion unter Abgrenzung der Produktionsprogramme der der Gemeinschaft angehörenden Betriebe und gemeinsamer Absatz der Produkte, gegebenenfalls an bestimmte Bedarfsträger oder Bedarfsträgergruppen Produktionsgemeinschaften , gemeinsame Lösung bestimmter Ziele zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts unter Einbeziehung des Neuererwesens Forschungsgemeinschaften , gemeinsame Arbeit in den Bereichen des Patent-, Muster- und Zeichenwesens Schutzrechtsgemeinschaften und gemeinsame Herstellung von Finalprodukten auf der Basis der arbeitsteiligen Kooperation (Aufgliederung des Produktionsprozesses in Teilabschnitte und Übergang der Mitgliedsbetriebe der Gemeinschaft zur Teilefertigung) Kooperationsgemeinschaften.9 Für die gemeinsame Arbeit der Betriebe innerhalb der Gemeinschaften können über die genannten Beispiele hinaus noch weitere Ansatzpunkte gefunden werden. Auf jeden Fall ist zu sichern, daß sich die Gemeinschaften in den einheitlichen Reproduktionsprozeß des Industriezweiges einordnen und daß sie koordiniert tätig werden. Das letztere ist insbesondere dort erforderlich, wo innerhalb einer Erzeugnisgruppe mehrere Gemeinschaften mit unterschiedlichen Tätigkeitsmerkmalen entstanden sind. Für alle diese Gemeinschaften muß der Grundsatz gelten, daß Entscheidungen nach dem Einstimmigkeitsprinzip getroffen werden und jeglicher Eingriff in die Eigenverantwortlichkeit des einzelnen Betriebes verhindert wird. III Im Industriezweig Konfektion haben sich innerhalb der Erzeugnisgruppen in erster Linie Ein- und Verkaufsgemeinschaften herausgebildet. So arbeiten z. B. innerhalb der Erzeugnisgruppe „Hemden“ unter der Leitung des Erzeugnisgruppenleitbetriebes VEB Wäsche-Union Lößnitz Betriebe verschiedener Eigentumsformen auf vertraglicher Basis zusammen, um die Materialwirtschaft und den Absatz zu rationalisieren. Weitere Gemeinschaften bestehen z. B. beim VEB Quintett-Moden Glauchau für die Sortimente Damenmäntel und -jacken, beim VEB Herrenbekleidung Fortschritt für das Sortiment Her- 9 Die hier benutzten Bezeichnungen werden z. Zt. in Wissenschaft und Praxis nicht einheitlich angewandt. Außerdem darf vermerkt werden, daß in der vorliegenden Arbeit der Begriff „Gemeinschaft“ einheitlich für die sich in der horizontalen Verflechtung innerhalb einer Produktionsstufe entwickelnden Formen der kooperativen Zusammenarbeit verwendet wird, während die Bezeichnungen „Kooperationskette“ und „Kooperationsverband“ der vertikalen Kooperation Vorbehalten bleiben. 949;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 949 (StuR DDR 1968, S. 949) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 949 (StuR DDR 1968, S. 949)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ergeben sich sowohl aus den den Staatssicherheit zur Verwirklichung seines Verfassungsauftrages, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchunrs-arboit unbadinnt wahre Untersuchuncsernebnisse. Oes. Wie der Wahrheitsfindung reduziert sich letztlich auf die konsequente Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind stets in ihrer dialektischen Einheit zu betrachten und anzuwenden. Für die Arbeit Staatssicherheit ergeben sich sowohl aus inneren als auch äußeren Bedingungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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