Staat und Recht 1968, Seite 945

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 945 (StuR DDR 1968, S. 945); die sozialistische Produktionsweise in der Landwirtschaft kontinuierlich weiterentwickelt werden kann. Die demokratischen Formen der Leitung zeugen überdies davon, daß die Meliorationsverbände die Interessen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe vertreten und bestrebt sind, sie mit den gleichlaufenden Interessen der Gesellschaft an der Erhöhung der Bodenfruchtbarkeit in Übereinstimmung zu bringen. V Die Bildung von Meliorationsverbänden ist mit der Entscheidung der Frage verbunden, in welcher Weise sie ihre kooperativen Beziehungen juristisch regeln sollen. Diese Frage kann nur in Abhängigkeit vom Wesen der Verbände beantwortet werden. Entsprechende Regelungen oder Muster können nicht nach Belieben gewählt werden, sie müssen dem sich entwickelnden Wirtschaftsrecht entsprechen und von den bereits ausgearbeiteten Grundsätzen abgeleitet werden. Die bisher gebildeten Verbände haben sich darauf beschränkt, „Arbeitsgrundsätze“ zu beschließen, deren Inhalt jedoch weit über das hinausgeht, was aufgrund der Bezeichnung zu erwarten wäre. Sie enthalten Regelungen über die Leitung, die Mitgliedschaft, die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Grundsätze für die Koordinierung der Aufgaben innerhalb des Verban- des. Im Bereich der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft werden die Verhältnisse der Kooperationsgemeinschaften und -verbände ebenso wie in der Industrie in Vertragsform gestaltet. Da auch die Meliorationsverbände als Kooperationsform auf Mitgliedschaft beruhende sozialistische Gemeinschaften sind, die keine eigene Rechtspersönlichkeit schaffen, sollte der Vertrag auch hier die geeignete Rechtsform sein, mit deren Hilfe die Mitglieder ihre gegenseitigen Beziehungen regeln.23 Als Vertragstyp des Wirtschaftsrechts hat die Wissenschaft neuerdings den Organisationsvertrag herausgearbeitet,24 der inhaltlich auch die Zusammenarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Produktion umfaßt und deshalb neben den Leistungsvertrag und die Koordinierungsvereinbarung als die Grundvertragstypen gestellt wird, ohne daß bisher eine juristische Regelung erfolgt ist. Die grundlegenden Ziele und Aufgaben des Meliorationsverbandes, eine Konzentration und Spezialisierung der Baukapazitäten und eine koordinierte Leitung des Meliorationswesens, der Wasserwirtschaft und von Betrieben anderer Volkswirtschaftszweige insbesondere bei der Vorbereitung und Durchführung großflächiger komplexer Meliorationsvorhaben zu erreichen, lassen sich mit dem Leistungsvertrag oder der Koordinierungsvereinbarung nicht vollständig erfassen. Deshalb benötigt der Meliorationsverband für die Regelung der gegenseitigen Beziehungen der Mitglieder einen umfassenden Vertrag, der als Kooperations- und Organisationsvertrag bezeichnet werden kann. Die Arbeitsgrundlagen der Meliorationsverbände mit den detaillierten Regelungen sind ihrem Wesen nach geeignet, den Kern derartiger Verträge zu bilden und bieten daher eine geeignete Diskussionsgrundlage. Die Ausarbeitung von Statuten und Satzungen dürfte m. E. für solche Kooperationseinrichtungen vorgesehen werden, die in der Rechtsform der juristischen Person organisiert werden. 23 Vgl. M. Ebel / H. Gold / J. Quellmalz, „Wirtschaftsrechtliche Probleme beim schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Leitungsmethoden in der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft“, Staat und Recht, 1967, S. 1423. 24 vgl. G. Görner / J. Schubert, „Typisierungsprobleme bei Wirtschaftsverträgen“, Vertragssystem, 1967, S.431; G. Görner, „Der Organisationsvertrag ein selbstän- 945 diger Vertragstyp“, Vertragssystem, 1967, S. 180 ff. 5 StR;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Die höheren Sicherheits-erfordernisse sowie die veränderten politischen und politisch-operativen Lagebedingungen stellen höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit herauszuarbeiten. Möglich!:eiten der politisch-operativ effektiven Nutzung der Regelungen des für die Ingangsetzung eines Prüfunnsverfahrens durch die Untersuchunosoroane Staatssicherheit. Die Durchführung eines strafprozessuslen Prüfuncisverfahrar. durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei kennen müssen, da gemäß dieses Gesetzes, Angehörige des Miß ermächtigt, die Befugnisse der Deutschen Volkspolizei wahrzun ehmen.

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