Staat und Recht 1968, Seite 926

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 926 (StuR DDR 1968, S. 926); ist zu weit, weil bei den bisherigen Untersuchungen zur Struktur der Volkswirtschaft und zur Entwicklung der Territorien* die Spezifik der Funktion der Städte gar nicht im Mittelpunkt stand. Auf diese Spezifik der Städte bei der Verwirklichung der Harmonie von Zweig- und Territorialentwicklung aber kommt es gerade an. Sie ist zu eng, weil bisher nur meßbare ökonomische Zusammenhänge Gegenstand der Untersuchung waren, die Funktion der Stadt (wie auch die der Betriebe und Zweige) sich jedoch nicht im kaufmännisch-ökonomischen Bereich erschöpft; vielmehr muß ihr Platz im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß bestimmt werden. Andererseits ist der Hinweis darauf, daß die Stadt die sozialistische Menschengemeinschaft und die sozialistische Persönlichkeit zu entwickeln habe und darin ihre Funktion zu sehen sei, insofern unbefriedigend, als es das Anliegen der gesamten sozialistischen Gesellschaft ist, innerhalb deren die Städte Teilsysteme sind. Die Frage lautet also: Welche Funktion hat die Stadt bei der Erfüllung dieser Zielfunktion der sozialistischen Gesellschaft; was kennzeichnet sie als Bürgergemeinschaft? Fragt man so, wird sogleich deutlich, daß es unzulässig ist, die Stadt nur als eine territoriale Einheit zu sehen. Territorial gebunden ist jede menschliche Tätigkeit. Das unterscheidet die Stadt nicht von anderen Gemeinschaften. Ihre gesellschaftliche Organisation, die Struktur der Gesellschaftsbeziehungen, die das städtische Leben bestimmen, machen ihr Wesen aus. Die sozialistische Stadt ist vor allem Ausdrucksform der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse. Die Frage nach ihrer Funktion ist die Frage nach ihren objektiven Möglichkeiten, als gesellschaftliche Organisationsform von Staatsbürgern zur allseitigen Festigung und Entwicklung dieser sozialistischen gesellschaftlichen Verhältnisse beizutragen. Diese objektiven Möglichkeiten ergeben sich daraus, daß die Stadt eine spezifische Form menschlicher Siedlungen ist, in der die Menschen mehr und mehr alle wesentlichen Bedingungen für ihre Persönlichkeitsentwicklung vorfinden : sozialistische Arbeitsplätze, Bildungs- und kulturelle Betätigungsmöglichkeiten, soziale und hygienische Einrichtungen, die Wohnbedingungen, Versorgungseinrichtungen und solche Verkehrsverhältnisse, die es ihnen bei minimalem Zeitaufwand gestatten, alle Vorzüge der städtischen Lebensweise zu nutzen, selbst aktiv zu gestalten, und die ihnen zugleich die Möglichkeit bieten, andere Orte in der Republik aufzusuchen, den Bewegungsradius über den engeren Wirkungsbereich hinaus auszudehnen usw. Das gilt auch für die anderen Kommunikationsmittel wie Telefon, Post und das Nachrichtenwesen überhaupt. Die Gemeinschaftlichkeit der Lebensbedingungen löst gemeinschaftliche Interessen9 der Bürger aus, stimuliert neue Interessen und weckt neue Kräfte zu ihrer Befriedigung. Unter sozialistischen Bedingungen stimmen diese Interessen mit den Interessen der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung grundsätzlich überein. Und eben aus dieser Übereinstimmung wächst das aktive Handeln der Staatsbürger für die stetige Verbesserung des Lebens in der Stadt als Teil der Republik und im Interesse der Republik. Damit diese Triebkraft wirken kann, muß sie bewußt hergestellt werden. Deshalb muß die städtische Gemeinschaft auch staatliche Gemeinschaft, Teil des 9 In Übereinstimmung mit der Terminologie der Verfassung verwenden wir den Begriff der „Interessen“ als Einheit von objektivem Bedürfnis und seiner subjektiven Widerspiegelung. In der philosophischen Literatur wird teilweise zwischen Bedürfnis (Erfordernis) und Interesse als subjektivem Moment der gesellschaftlichen Praxis, als bewußt gewordenem Bedürfnis (Erfordernis) unterschieden (vgl. anstelle anderer G. Heyden, a. a. O., S. 32 f., und E. Schmidt, „Die objektiven Grundlagen der Dialektik von gesellschaftlichen, kollektiven und individuellen Interessen im Sozialismus“, Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 1968, S. 153 ff.). 926;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 926 (StuR DDR 1968, S. 926) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 926 (StuR DDR 1968, S. 926)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit Dienst verrichtenden Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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