Staat und Recht 1968, Seite 920

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 920 (StuR DDR 1968, S. 920); darauf gerichtet, schrittweise mit der planmäßigen Änderung der Industriepreise, der Einführung des fondsbezogenen Industriepreises15 * und der staatlichen normativen Regelung zur planmäßigen Senkung der Industriepreise zu beginnen. Auch diese Maßnahmen zwingen die Betriebe zu einer kontinuierlichen Kosten-Nutzen-Rechnung. Sie erfordern überall dort besonders große Anstrengungen, wo bisher die Kostenträgerrechnung und die Nachkalkulation vernachlässigt wurden. Die neuen Regelungen zur wirksameren Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung führen als Instrument der zentralen staatlichen Leitung zu einer bedeutsamen Erhöhung der eigenverantwortlichen Planung in den Betrieben, Kombinaten und WB. Die wirtschaftliche Rechnungsführung ist mit ihrer Regelung über die Erwirtschaftung der Fonds der „eigentliche ökonomische Kern für die höhere Eigenverantwortlichkeit der Betriebe“1G. Untrennbarer Bestandteil des Systems mittelfristiger Normative zur wirksamen Stimulierung der ökonomischen Interessen der Kombinate und Betriebe sind die neuen Regelungen zur Bildung und Verwendung des Betriebsprämienfonds. Sie zielen darauf ab, den materiellen Anreiz für den realen Effektivitätszuwachs und die Erfüllung der strukturentscheidenden Aufgaben zu erhöhen und die echten Leistungen der Betriebskollektive noch exakter zur Grundlage für die Höhe der Zuführungen zum Prämienfonds zu machen. Auch in der bisherigen Regelung bildete die Entwicklung des Nettogewinns eine entscheidende Grundlage für die Bemessung der Höhe des Prämienfonds.17 Es ist jedoch zu beachten, daß durch die neuen Regelungen, insbesondere durch die Normative für die Produktionsfondsabgabe und die Nettogewinnabführung sowie die schrittweise Änderung der Industriepreise und den Übergang zu fondsbezogenen Industriepreisen, der Nettogewinn als Bemessungsgrundlage der Leistungen des Betriebskollektivs eine weitere wesentliche Objektivierung erfährt. Im erwirtschafteten Nettogewinn werden sich daher noch exakter als bisher die effektivere Nutzung der Grundfonds, die Ergebnisse des Kampfes um die Senkung der Kosten und die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, letztlich die gesamte Planungs- und Geschäftstätigkeit des Betriebes widerspiegeln. Neben dem Grundnormativ, das der Bildung des Prämienfonds zugrunde gelegt wird, besitzt das Zuwachsnormativ große Bedeutung für die materielle Interessierung der Belegschaften an ständig wachsenden Leistungen der Betriebe. Es wird in Abhängigkeit vom Nettogewinnzuwachs gebildet, der gegenüber dem Ist des Vorjahres berechnet wird. Damit werden die Betriebe daran interessiert, die Leistungen und die Effektivität des betrieblichen Reproduktionsprozesses von Jahr zu Jahr zu erhöhen. Die volle Zuführung zum Prämienfonds wird weiterhin von der Erfüllung Struktur- und proportionsbestimmender materieller Aufgaben sowie von der Erfüllung der Wirtschaftsverträge über wichtige Kooperationsleistungen, Exportaufgaben und entscheidende Versorgungsaufgaben abhängig gemacht. Die Regelungen über die Bildung und Verwendung des Prämienfonds sind 15 Mit dem fondsbezogenen Industriepreis, der neben dem laufenden Aufwand in Form der gesellschaftlich notwendigen Selbstkosten auch den einmaligen Aufwand an vorgeschossenen Fonds über eine normative Gewinnrate berücksichtigt, werden ökonomisch begründete Maßstäbe für die Leistungen der Betriebe gesetzt, iti g. Mittag, „Unsere sozialistische Planwirtschaft ermöglicht höchste Effektivität“, ND vom 24. 4. 1968, S. 3 17 Dies galt allerdings nur für die Betriebe und WB, die eine Produktionsabgabe entrichteten. 920;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Qualifikation der operativen Mitarbeiter stellt. Darin liegt ein Schlüsselproblem. Mit allem Nachdruck ist daher die Forderung des Genossen Ministen auf dem Führungsseminar zu unterstreichen, daß die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Tatbegehung, der Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie des Verhaltens vor und nach der Tat.

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