Staat und Recht 1968, Seite 906

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 906 (StuR DDR 1968, S. 906); der Wirklichkeit als reale Demokratie, weil „das Volk selbst die in der Verfassung gewährleisteten Volksrechte verwirklicht“35. Größtes Augenmerk wandte Walter Ulbricht der materiellen Sicherung des Verfassungsprinzips der Volkssouveränität zu.36 Schon in den Diskussionen um die Länderverfassungen sah er darin die Grundfrage für die Überwindung der verhängnisvollen Kluft zwischen Volk und Staat, für die dialektische Entwicklung von Staat und Gesellschaft im Sinne des Friedens und des Fortschritts 37 Für ihn waren und sind Wesen und Entwicklungsfähigkeit der Volkssouveränität vor allem abhängig von der Hegemonie der Volksvertretung gegenüber der Wirtschaft, der Fixierung des Volkseigentums als staatliches Eigentum und der Erhebung der Wirtschaftsplanung zum Gesetz.38 Verbunden mit den de facto und de jure garantierten Rechten der Werktätigen auf Mitbestimmung in Staat und Wirtschaft ist die Volkssouveränität somit real.39 Indem die Volksvertretungen auf der Grundlage des Volkseigentums die für die Realisierung der Herrschaft des Volkes bestimmenden Machtbefugnisse planender Wirtschaftsgestaltung erhielten, wurde der entscheidende Bereich des Lebens der Menschen demokratisch und dynamisch verfassungsmäßig gestaltet, dem demokratischen Zentralismus der Boden bereitet und den Gesetzmäßigkeiten in der Entwicklung von Staat, Recht und Gesellschaft entsprochen. Die vom Volk gewählten Vertretungsorgane, die die politische Macht in ihren Händen hatten, konnten nun die Verantwortung für den Aufbau der neuen Gesellschaft tragen. Das Prinzip der Einheit von Beschlußfassung und Durchführung war in der Tat zu realisieren. Auch in diesen Fragen können wir die Kontinuität unserer Verfassungsentwicklung bis heute verfolgen. Hierin drückten sich die in ihrem Wesen revolutionärdemokratischen Grundpositionen der demokratischen Verfassungen, insbesondere der Verfassung der DDR von 1949 aus, die dem sozialistischen Aufbau den Weg bahnte, weil sie konsequent demokratischen Charakter trug. Demgegenüber deckte Walter Ulbricht das prinzipiell gegensätzliche Wesen der Bonner Verfassung auf: „Indem in der Bonner Verfassung die Probleme der wirtschaftlichen Macht, der Kontrolle von Produktion und Verteilung im Interesse einer besseren Befriedigung der Lebensbedürfnisse der Bevölkerung ausgeschaltet sind, werden dem Volke der Einfluß auf die Gestaltung der wirtschaftlichen und politischen Machtverhältnisse und den arbeitenden Menschen die wirklichen Rechte und Freiheiten vor enthalten.“™ * * * Von der Inhaltsveränderung der Staats- und Rechtsordnung ausgehend, warf Walter Ulbricht die Frage nach dem neuen Wesen der Grundrechte der Bürger in der antifaschistisch-demokratischen Ordnung auf. Er schrieb: „Es wird nicht nur feierlich erklärt, daß jeder Bürger das Recht der freien Meinungsäußerung und der Vereinigung hat, daß das Eigentum gewährleistet ist, daß Kunst und Wissenschaft frei sind, daß das Recht auf Arbeit und auf Erholung besteht und alle das gleiche Recht auf Bildung haben, sondern es sind auch die Garantien für diese Menschenrechte gegeben. Diese Garantien sind im neuen Typus der demokratischen Ordnung enthalten.“41 Im Gegensatz dazu 35 a. a. o., s. 161 36 Vgl. a. a. O., S. 108 ff., 158 ff. 37 vgl. „Die Verfassung des einigen Deutschland“, a. a. O. 38 Vgl. W. Ulbricht, Die Entwicklung ., a. a. O., S. 110, 129 ff., 155, 158 f., 161 f. 39 Vgl. „Die Verfassung des einigen Deutschland“, a. a. O. 40 W. Ulbricht, Die Entwicklung ., a. a. O., S. 155 41 a. a. O., S. 109. Vgl. auch W. Ulbricht, „Ein neuer Typus der demokratischen Ordnung“, ND vom 16. 1. 1947. 906;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 906 (StuR DDR 1968, S. 906) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 906 (StuR DDR 1968, S. 906)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit erfordert einheitliche Maßstäbe in der Anwend ung des sozialistischen Straf- und Strafverfahrensrechts bei der Einleitung, Bearbeitung und dem Abschluß von Ermittlungsverfahren.

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