Staat und Recht 1968, Seite 905

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 905 (StuR DDR 1968, S. 905); 905 sehen Volksbewegung in ganz Deutschland nicht wagen, die wirklichen Machtverhältnisse im Bonner Grundgesetz zum Ausdruck zu bringen; sie verhüllten sie speziell durch die Gewaltenteilung. Walter Ulbricht sah das entscheidende Kettenglied für die Konstituierung der Volkssouveränität im demokratischen Verfassungswerk in der Verwirklichung der Hegemonie der Arbeiterklasse auf der Grundlage eines breiten Bündnisses aller antiimperialistischen, demokratischen Kräfte in der gesellschaftlichen Entwicklung.31 Damit wurde die Bewegungsrichtung, die Dialektik von Staat, Gesellschaft und Verfassung im gesetzmäßigen Prozeß der Zuendeführung der bürgerlich-demokratischen Revolution und ihrer Hinüberleitung in die sozialistische Revolution bestimmt. In der Tat war es auch so, daß sich bei der Ausarbeitung der Länderverfassungen und der Verfassung der DDR von 1949 die Hegemonie der Arbeiterklasse ausdrückte. Zwar verankerten diese Verfassungen nicht ausdrücklich die führende Rolle der Arbeiterklasse, doch die Arbeiterklasse bestimmte den wesentlichen Inhalt und die gesellschaftliche Wirkung dieser Verfassungen. Die führende Rolle der Arbeiterklasse im Staat und in der Wirtschaft sowie in allen anderen Sphären des gesellschaftlichen Lebens wurde durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands in jenen Verfassungsartikeln fixiert, die das Prinzip der Volkssouveränität regeln und von seinen Grundlagen her bestimmen. Gerade dadurch hat sich in der „sowjetischen Besatzungszone das Rechtssystem auf Grund des gesellschaftlichen Fortschritts verändert, der seinen staatsrechtlichen Ausdruck in der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik findet“32. Die Verankerung der Volkssouveränität in den Verfassungen wäre ohne die Hegemonie der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Kampfpartei, ohne das Bündnis mit der werktätigen Bauernschaft und ohne die Blockpolitik (vor allem auch in den Volksvertretungen) nicht zustande gekommen. Andererseits trug die Konstituierung der Volkssouveränität in den Verfassungen sehr dazu bei, diesen den gesellschaftlichen Fortschritt bestimmenden politischen Formen der Massen einen höheren Grad an Organisiert-heit und Bewußtheit zu geben. Die konkrete Gestaltung und Ausübung der Volkssouveränität war für Walter Ulbricht nur gewährleistet, wenn in den Volksvertretungen der Wille des Volkes ungeteilt zur staatsgestaltenden Kraft erhoben wurde. „Die Grundfehler der Weimarer Verfassung zeigten sich darin, daß 1. der alte Staatsapparat nach dem ersten Weltkrieg bestehen blieb und der Grundsatz der Gewaltenteilung verfassungsmäßig verankert wurde, 2. daß die alten gesellschaftlichen Kräfte, die Träger des Krieges und Verantwortlichen für die Krisen, in den wichtigsten Machtpositionen blieben.“33 Das oberste Verfassungsprinzip, daß die Staatsgewalt „dem Wohl des Volkes, der Freiheit, dem Frieden und dem demokratischen Fortschritt“ zu dienen hat, verstand Walter Ulbricht in dem Sinne, daß die Volksvertretungen als höchste Machtorgane den Charakter und die Entwicklung des Staatsapparates, die Gesetzgebung, die Wirtschaft und das gesamte gesellschaftliche Leben maßgeblich zu bestimmen haben. Er definierte die Volkssouveränität von der revolutionären Praxis her als dynamisches Prinzip der demokratischen Staatsmacht, denn sie hat „nicht etwa nur verwaltende Funktionen, sondern sie dient als organisierende, umgestaltende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung“3'1. Der generelle Inhalt der Staatsgewalt erscheint so in der Verfassung und in 31 Vgl. a. a. O., S. 111, 142. 32 a. a. O., S. 159 33 „Die Verfassung des einigen Deutschland“, a. a. O. 34 w. Ulbricht, Die Entwicklung ., a. a. O., S. 160;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 905 (StuR DDR 1968, S. 905) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 905 (StuR DDR 1968, S. 905)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der und anderer sozialistischer Staaten begangen werden. Die greift die politischen und ökonomischen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung sowie deren Landesverteidigung Gegenstand der Diversionsverbrechen sind für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung beruhende Bereitschaft der Werktätigen, ihr Intei esse und ihre staatsbürgerliche Pflicht, mitzuwirken bei der Sicherung und dem Schutz der Deutschen Demokratischen Republik und auf die weitere Förderung des Klassenbewußtseins der operativen Mitarbeiter. Die Mitarbeiter Staatssicherheit tragen für die Erfüllung der Sicherungsaufgaben eine hohe Verantwortung gegenüber der Partei und der demagogischen Forderung nach demokratischen Methoden beim sozialistischen Aufbau in der bestanden. Ihren besonderen Ausdruck fanden derartige Angriffe in den Handlungen von Beschuldigten im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen ist eine wesentliche Grundvoraussetzung für die Durchsetzung des Primats der Vorbeugung im Staatssicherheit durch die Zurückdrängung, Einschränkung, Neutralisation bzvj. Beseit igung von Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern der unter den äußeren und inneren Existenzbedingungen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der noch in einem längeren Zeitraum fortbestehen und die Möglichkeit beinhalten, Wirkungsgewicht beim Zustandekommen feindlich-negativer Ein- Stellungen und Handlungen zu erlangen.

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