Staat und Recht 1968, Seite 87

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 87 (StuR DDR 1968, S. 87); aufgrund des völkerrechtlichen Prinzips der Respektierung ausländischer Hoheitsakte; aufgrund von zwischenstaatlichen Verträgen. Daneben behandelt er die Beachtung dés fremden öffentlichen Rechts als Voraussetzung für die richtige Anwendung des eigenen (öffentlichen und privaten) Rechts sowie des ausländischen Privatrechts.114 Das bedeutendste internationale Abkommen in diesem Zusammenhang ist das Abkommen über den Internationalen Währungsfonds (genannt das Abkommen von Bretton Woods) vom 22. Juli 1944.115 Der für unser Problem entscheidende Artikel VIII Abschn. 2 b lautet : „Aus Devisenkontrakten, die die Währung eines Mitgliedes berühren und die in Gegensatz stehen zu den von dem Mitglied in Übereinstimmung mit diesem Abkommen aufrechterhaltenen oder eingeführten Devisenkontrollbestimmungen, kann in den Gebieten der Mitglieder nicht geklagt werden.“116 In der offiziellen Auslegung des Abkommens heißt es dazu: „Die ausländische Devisenbestimmung findet auf einen Vertrag, der gegen ein Devisepgesetz eines Mitgliedsstaates des Internationalen Währungsfonds verstößt, Anwendung, gleichgültig welches Recht vereinbart oder sonst auf den Vertrag anwendbar ist.“117 Dabei wird unter „Devisenkontrakt“ jeglicher Vertrag verstanden, der eine internationale Vermögensbewegurfg zum Inhalt hat, darunter also alle Außenhandelsverträge.118 Nach dem Abkommen von Bretton Woods wird also über das Devisenrecht der lex fori und der lex causae hinaus das Devisenrecht weiterer Staaten angewandt.119 Im Zusammenhang mit der courtoisie internationale (französisch) oder comity (englisch) spricht Reithmann von der Berücksichtigung fremden öffentlichen Rechts auch außerhalb der Belegenheit eines gegebenen Rechtsverhältnisses „im Interesse einer Rücksichtnahme auf fremde Staaten“.120 Schnitzer spricht hinsichtlich der Bekämpfung des Schmuggels von der Solidarität der Staaten untereinander.121 Der englische Grundsatz wurde von Lord Parker so definiert : „English public policy being to do nothing which will cause complaint from a souvereign state .“122 Die Beziehungen des fremden Staates zum eigenen werden hier mit berücksichtigt: „Befindet jener sich z. B. im Handelskrieg mit dem eigenen Staat, so wird man schwerlich die Durchführung eines vom fremden Land verbotenen Exports in das Land des Forums als gegen den einheimischen ordre public verstoßend ansehen.“123 Auch das Reichsgericht stellte darauf ab, daß es sich um einen Verstoß gegen Gesetze eines befreundeten Landes handelt.124 Gemäß einem der wichtigsten Grundsätze der englischen public policy ist ein Vertrag nichtig, der im Widerspruch zu den britischen Staatsinteressen steht, im besonderen dann, wenn er geeignet ist, die freundlichen Beziehungen zwischen der britischen Regierung und irgendeiner anderen Regierung, mit der sich dieses Land im Frieden befindet, zu zerstören.125 Eine in diesem Zusammenhang berühmte englische Entscheidung war die im Rechtsstreit Regazzoni v. К. C. Sethia (1944) Ltd. : Ein Vertrag zwischen einem Engländer und einem Schweizer über Jutesäcke wurde für nichtig erklärt, weil der Schweizer nach 114 vgl. R. Heiz, a. a. O., S. 316. 115 deutsch in: Bundesgesetzblatt П 1952 S. 638 ff. 11G vgl. auch F. A. Mann, „Der Internationale Währungsfonds und das Internationale Privatrecht“, a. a. O., S. 442 ff. 117 zit. nach Ch. Reithmann, a. a. O., S. 89 118 vgl. auch J. Gold, „Das Währungsabkommen von Bretton Woods vom 22. 7. 1944 in der Rechtsprechung“, RabelsZ, 1954, S. 601 ff., und 1957, S. 601 ff. 119 vgl. auch G. Czapski, a. a. O., S. 94. 120 ch. Reithmann, a. a. O., S. 80 121 Vgl. A. F. Schnitzer, a. a. O., S. 692. 122 Lord Parker, in: Internationales Recht und Diplomatie, 1956, S. 332 123 A. F. Schnitzer, a. a. O., S. 693 124 Vgl. RG 42, 295 ; RG vom 9. 2. 1926, in : Juristische Wochenschrift, 1926, S. 2169, und IPRspr., Nr. 16. 87 125 So A. V. Dicey, a. a. O., S. 607.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 87 (StuR DDR 1968, S. 87) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 87 (StuR DDR 1968, S. 87)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Aus der Tatsache, daß der Sozialismus ein noch relativ junger Organismus ist und demzufolge bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Schaffung der grundlegenden Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus ist das erklärte Ziel der Politik unserer Partei.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X