Staat und Recht 1968, Seite 841

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 841 (StuR DDR 1968, S. 841); Die im Gesetz vom 3. August 1967 erteilte Ermächtigung zur Verlegung des Sitzes einer solchen in der DDR gelegenen Stiftung durch Hoheitsakte der Bundesrepublik verletzt den Grundsatz des internationalen Privatrechts über die Anwendung des Rechtes am Sitz der Stiftung. Das Gesetz negiert völlig die besondere Bindung einer Stiftung an den Staat, in dem sie ihren Sitz hat. Diese Bindung schließt jegliche Veränderung der Stiftung gegen den Willen dieses Staates aus. Die diesem Gesetz zugrunde liegende Theorie, daß für die Verlegung des Sitzes einer Stiftung die Genehmigung der „Einwanderungsbehörde“ genügt, ist Ausdruck besonderer Aggressivität des westdeutschen Imperialismus und läuft darauf hinaus, jegliche irgendwie ihr genehmen Stiftungen an sich heranzuziehen, ohne sich an die Gesetze der Staaten zu halten, in denen die Stiftungen bisher gelegen sind. Diese Verletzung der auch in der Bundesrepublik verbindlichen Grundsätze des internationalen Privatrechts berührt gleichzeitig das völkerrechtliche Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten und stellt insoweit auch einen Verstoß gegen das Völkerrecht dar (vgl. Ziff. II des Gutachtens). Die durch das Gesetz vom 3. August 1967 den Behörden der Bundesrepublik erteilte Ermächtigung zur Sitzverlegung einer außerhalb ihres Geltungsgebietes gelegenen Stiftung hat folglich keinerlei Einfluß auf die Rechtsfähigkeit, den Sitz und Wirkungsbereich der betroffenen Stiftung. 4. Das Gesetz berührt in jedem Falle unter Überschreiten der Hoheitsbefugnisse der Bundesrepublik (vgl. Ziff. II1 des Gutachtens) Rechtsverhältnisse in anderen Staaten. Deshalb kommt eine Anwendung des interlokalen Privatrechts als Gesetzesgrundlage ebenfalls nicht in Betracht. Dieses Recht regelt zum Teil abweichend vom internationalen Privatrecht ausschließlich die Rechtsverhältnisse innerhalb eines Staates mit verschiedenen Rechtsordnungen. 5. Zur Verschleierung aggressiver, gegen die DDR gerichteter Akte wurde weiterhin in der Bundesrepublik ein sogenanntes Interzonenrecht erfunden. Es tritt immer dann in Erscheinung, wenn es sich darum handelt, die wirtschaftliche Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik durch Aneignung von erreichbaren Vermögenswerten des Staates und seiner Bürger unter dem Anschein des Rechts zu stören. Für ein solches „Recht“ ist, wie schon im Urteil des Obersten Gerichts vom 23. März 1961 1 Uz 4/60 Pa (a. a. O., S. 230) bereits festgestellt, keinerlei Grundlage vorhanden (vgl. auch Urteil des Obersten Gerichts vom 20. Dezember 1963 2 ZzP 16/63 OGZ Bd. 10 S. 51 ff., insb. S. 73). Das in der Bundesrepublik willkürlich entwickelte „Interzonenrecht“ ist ebenfalls keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Gesetzgebungsakte. Es widerspricht der Tatsache des Bestehens zweier deutscher Staaten und stellt eine Negierung der im Verkehr zwischen diesen zu beachtenden Prinzipien des Völkerrechts sowie des internationalen Privatrechts dar. IV. Die Beziehungen des Gesetzes zum Grundgesetz Durch Art. 25 des Grundgesetzes der Bundesrepublik werden die Völkerrechtsprinzipien unbeschadet ihrer völkerrechtlichen Verbindlichkeit ausdrücklich zu innerstaatlichen Rechtsgrundsätzen erhoben. Deshalb erzeugen die Normen des Völkerrechts für die Bewohner des Bundesgebietes unmittelbar Rechte und Pflichten. Sie haben innerstaatlichen Gesetzen gegenüber stets den Vorrang. 841 Das elementare Völkerrechtsgrundsätze mißachtende Bundesgesetz vom;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei zu leisten. Besondere Aufmerksamkeit erfordertendabei !X - die strikte Durchsetzung der uchung rinzip ien und dei Qualität und ekt itä Untersuchungsarbeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten zur Sicherstellung der politisch-operativen Führung auf den Gebieten der Planung, Organisation und Koordinierung. Entsprechend dieser Funktionsbestimmung sind die Operativstäbe verantwortlich für: die Maßnahmen zur Gewährleistung der ständigen Einsatz- und Arbeitsbereitschaft der Diensteinheiten unter allen Bedingungen der Entwicklung der internationalen Lage erfordert die weitere Verstärkung der Arbeit am Feind und Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit.

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