Staat und Recht 1968, Seite 822

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 822 (StuR DDR 1968, S. 822); Art. 26, BGBl. II 1956 S. 500. „Der Vertrag von 1954 ist infolgedessen auf das Sowjetische Zone Deutschlands* genannte Gebiet nicht anwendbar“ Am. Journ. of Int. Law, 1964, pp. 1006 und 1008. Ebenso hat die französische Regierung ständig Wert darauf gelegt zu betonen, daß sich die Hoheitsgewalt der Bundesrepublik auf ihre „gegenwärtigen Grenzen“ beschränkt vgl. z. B. den Niederlassungs- und Schiffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik und Frankreich vom 27. Oktober 1956, BGBl. 1957 S. 1667. Daß sich die Anerkennung der Bundesrepublik durch die Sowjetunion auf das Gebiet der Bundesrepublik beschränkt, wurde anläßlich der Aufnahme diplomatischer Beziehungen 1955 unmißverständlich erklärt und ist seither von der Sowjetunion vielfach wiederholt worden (vgl. z. B. die sowjetische Note gegen den Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik vom 8. Februar 1967, in: Neues Deutschland vom 9. Februar 1967). Zusammenfassend kann festgestellt werden: Das ehemalige Deutsche Reich ist untergegangen. Das Territorium des ehemaligen Deutschen Reiches befindet sich heute nicht mehr unter einer einheitlichen Gebietshoheit, sondern unter der verschiedener Staaten: der Deutschen Demokratischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland, der UdSSR und der Volksrepublik Polen. Dabei bleiben die Gebietsaneignungen des faschistischen Deutschen Reiches ab 1938 außer Betracht, da diese Gebiete de jure niemals Reichsterritorium geworden sind. 3. Die Veränderungen in der Gebietshoheit hatten Auswirkungen auf alle juristischen Personen, die ihre Rechtsfähigkeit und damit ihre Existenz vom Recht des ehemaligen Deutschen Reiches (Reichs- und Landesrecht) abgeleitet haben. In erster Linie waren das die juristischen Personen, die ihren Sitz auf dem Territorium des Deutschen Reiches hatten. Für alle diese juristischen Personen entstand die Frage, vom Recht welches Staates sie nach den entsprechenden Änderungen in der Gebietshoheit ihre Rechtsfähigkeit ableiten, mit anderen Worten, nach dem Recht welches Staates sie ihre Existenz identisch fortsetzen konnten. Bei der Beantwortung dieser Frage ist es notwendig, zwischen dem Erwerb der Rechtsfähigkeit in einem Staat und deren Anerkennung durch einen änderen Staat zu unterscheiden. Jeder Staat bestimmt souverän, welche sozialen Gebilde unter welchen Voraussetzungen auf seinem Territorium die Rechtsfähigkeit erlangen und wann sie diese wieder verlieren. Kein anderer Staat ist berechtigt, in diese Kompetenz einzugreifen (vgl. hierzu z. B. G. Beitzke, Juristische Personen im Internationalprivatrecht und Fremdenrecht, München Berlin 1938, S. 42 ff., sowie R. L. Bindschedler, Der Nationalitätswechsel der Aktiengesellschaft, Aarau 1940, S. 95). In diesem Sinne ist das Personalstatut einer juristischen Person stets eindeutig festgelegt (vgl. hierzu auch A. Schnitzer, Handbuch des Internationalen Privatrechts, 4. Aufl., Basel 1957, Bd. 1, S. 304 ff.). Eine andere Sache ist die Anerkennung der erworbenen Rechtsfähigkeit in anderen Staaten. Abgesehen davon, daß es heute allgemeine Ansicht und Praxis ist, daß ein Staat einer in einem anderen Staat entstandenen juristischen Person auch für sein Staatsgebiet die Rechtssubjektivität zuerkennt (vgl. I. S. Pereterski/S. B. Krylow, Internationales Privatrecht, Berlin 1962, S. 86 88, und L. A. Lunz, Internationales Privatrecht, Bd. II, Berlin 1964, S. 35), ist darauf hinzuweisen, daß die Anerkennung Wirkung nur auf dem Territorium des anerkennenden Staates hat und nicht darüber hinaus. Insbesondere hat sie keinerlei Einfluß auf den Bestand der juristischen Person auf dem Territorium des Staates, in dem diese die Rechtsfähigkeit erworben hat und von dessen Recht sie während der ganzen Zeit ihrer Existenz ihre Rechtsfähigkeit und damit auch die Existenz selbst ableitet. 822;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 822 (StuR DDR 1968, S. 822) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 822 (StuR DDR 1968, S. 822)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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