Staat und Recht 1968, Seite 821

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 821 (StuR DDR 1968, S. 821); Oberbefehlshaber erfolgen können. Bis 1949 ist jedoch keine das ehemalige Reichsrecht in dieser Hinsicht ändernde Gesetzgebung erfolgt. Seit 1949 bestehen auf dem Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches zwei deutsche Staaten, die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland, deren Territorialhoheit sich auf das Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone bzw. das Gebiet der ehemaligen britischen, amerikanischen und französischen Besatzungszone beschränkt. Der Umstand, daß die DDR noch nicht von allen Staaten anerkannt wurde, ändert nichts daran, daß sich die Jurisdiktion der Bundesrepublik, ihre Territorialhoheit nach ihrer eigenen Verfassung und dem Willen der für ihre Genehmigung zuständigen Alliierten allein auf das Gebiet der Länder erstreckt, die der obersten Gewalt des britischen, amerikanischen und französischen Oberbefehlshabers unterstanden. (Sie gilt infolgedessen auch nicht für das im Art. 23 des Grundgesetzes erwähnte Groß-Berlin. Vgl. dazu die Alliierten Erklärungen, in: Dokumentation zur Westberlinfrage, Berlin 1964, S. 57 f.) In voller Übereinstimmung damit haben die drei Westmächte am 3. August 1951 eine Protestnote der Bundesrepublik gegen die französischen Saarverträge zurückgewiesen und erklärt, daß „the jurisdiction of the Federal Republic does not extend beyond its territorial limits“ (Documents on International Affairs, 1951, p. 247). Erst nach Abschluß entsprechender Vereinbarungen wurde der Geltungsbereich des Grundgesetzes und damit die westdeutsche Jurisdiktion durch das Gesetz vom 23. Dezember 1956 mit Wirkung vom 1. Januar 1957 auf das Saarland ausgedehnt. Sogar die unhaltbaren politischen Erklärungen, die verschiedentlich von Großbritannien, Frankreich und den USA zur Unterstützung des westdeutschen Alleinvertretungsanspruches abgegeben wurden, hatten nicht den Sinn, eine westdeutsche Jurisdiktion außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik anzuerkennen. Es wurde außerdem im Zusammenhang mit der von den Westmächten in der Schlußakte der Londoner Neunmächtekonferenz 1954 abgegebenen Erklärung über die Bundesrepublik in einem besonderen Protokoll der drei Mächte ausdrücklich festgestellt, daß diese Erklärung „keine Anerkennung der Regierung der Bundesrepublik als De-jure-Regierung ganz Deutschlands darstellt“ (vgl. dazu Bathurst/Simpson, Germany and the North Atlantic Comunity, 1956, p. 188). Eben die gleiche Formel wurde wortwörtlich in einem Schreiben des britischen Außenministeriums vom 6. November 1964. dem Court of Appeal mitgeteilt (vgl. 1966 2 All E. R. Part 8, p. 556). In Übereinstimmung damit hat das House of Lords in seiner Entscheidung 1966 festgestellt, daß die Bundesrepublik auf dem Territorium der DDR keine Jurisdiktion hat (a. a. O., p. 536). In Übereinstimmung damit muß auch Mann, Germany’s Present Legal Status revised, 16 Int. and Comp. Law Quarterly, p. 789, feststellen, „that the Federal Government cannot act in regard to the Soviet Zone, whether by legislation, by administrative acts, or otherwise “ Auch die amerikanische Regierung hat wiederholt deutlich zu erkennen gegeben, daß die Bundesrepublik außerhalb ihrer Grenzen keinerlei Hoheitsrechte hat. So hat das amerikanische Außenministerium 1963 mitgeteilt, “that consuls of the Fed. Republic are not authorized to act on behalf of German Nationals residing in Eastern Germany” 57 Am. Journ. of Int. Law, 1963, p. 403. Ebenso hat das Außenministerium der USA am 7. und 21. Februar 1964 zum Geltungsbereich des Vertrages über Freundschaft, Handel und Schiffahrt mit der Bundesrepublik vom 29. Oktober 1954 ausdrücklich erklärt, daß dieser Vertrag sich nur auf die Gebiete erstreckt, 821 die der „Souveränität oder Hoheit einer Vertragspartei unterliegen“;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 821 (StuR DDR 1968, S. 821) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 821 (StuR DDR 1968, S. 821)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze bezogen, und zur weiteren-Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit im Grenzgebiet. Jeder Bürger ist von der Notwendigkeit Und Zweckmäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen zu überzeugen.

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