Staat und Recht 1968, Seite 819

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 819 (StuR DDR 1968, S. 819); Gutachten zu dem Gesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 3. August 1967 (BGBl. S. 839) zur Ergänzung des Gesetzes zur Änderung von Vorschrilten des Fideikommiß- und Stiltungsrechts vom 28. Dezember 1950 (BGBl. S. 820) Der westdeutsche Bundestag hat am 3. August 1967 ein Gesetz beschlossen, durch das dem Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Fideikommiß-und Stiftungsrechts vom 28. Dezember 1950 ein § 2 a eingefügt wird, der folgenden Wortlaut hat: „Hat eine nach deutschen Rechtsvorschriften gebildete Stiftung des bürgerlichen Rechts am 8. Mai 1945 ihren Sitz außerhalb des Geltungsgebietes dieses Gesetzes gehabt und hat sie im Geltungsgebiet dieses Gesetzes Vermögensgegenstände, so kann die sachlich zuständige oberste Landesbehörde des Landes, in dem sich Vermögensgegenstände befinden, die Aufsichtsbefugnisse ausüben. Sie kann hierbei alle Maßnahmen treffen, die sie für notwendig hält, um die Stiftung aufrechtzuerhalten oder fortzusetzen. Insbesondere kann sie den Sitz der Stiftung verlegen, ohne an Bestimmungen der Satzung gebunden zu sein. Die oberste Landesbehörde kann die Ausübung der Befugnisse auf eine andere Behörde übertragen.“ Zugleich werden Maßnahmen, wie sie in diesem § 2 a vorgesehen sind, soweit sie vor Inkrafttreten des Gesetzes getroffen wurden, rückwirkend für wirksam erklärt. Die Unterzeichneten Rechtswissenschaftler sind nach eingehender Prüfung der möglichen Wirkungen des vorstehend genannten Gesetzes zu dem Ergebnis gelangt, daß dieses Gesetz der Bundesrepublik Deutschland eindeutig im Widerspruch zum geltenden Völkerrecht steht, grundlegende Prinzipien des Völkerrechts verletzt. Sie stützen sich dabei auf die folgenden Überlegungen: I 1. Der Kreis der Stiftungen, die von dem westdeutschen Gesetz vom 3. August 1967 erfaßt werden sollen, wird durch drei Kriterien bestimmt. Erstens sollen sie bereits vor dem 8. Mai 1945 entstanden sein, und zwar, wie es in dem Gesetz heißt, nach „deutschen Rechtsvorschriften“. Zunächst ist hieran zu beachten, daß der maßgebende Zeitraum für die Gründung der zu erfassenden Stiftungen lediglich durch einen Endpunkt bestimmt wird. Es soll genügen, daß die Stiftungen irgendwann vor dem 8. Mai 1945 ihre Existenz begonnen haben. Mit dem Terminus „deutsche Rechtsvorschriften“ werden Rechtsnormen erfaßt, die auf dem Territorium des ehemaligen Deutschen Reiches in Gestalt von Reichs- oder Landesrecht zu irgendeiner Zeit vor dem 8. Mai 1945 gegolten haben, sowie das Recht aller deutschen staatlichen Gebilde vor 1871, wobei der Begriff immer unklarer wird, je weiter man in die Vergangenheit zurückgeht. In Westdeutschland wird von offizieller Seite sogar der politisch und juristisch unannehmbare Versuch gemacht, unter „deutschen Rechtsvorschriften“ auch jenes Recht zu verstehen, das in dea von Hitlerdeutschland zu irgendeiner Zeit völkerrechtswidrig annektierten Gebieten eingeführt wurde oder kraft „Reichsgesetzes“ fortgegolten hat. Den Beweis hierfür liefert u. a. das westdeutsche Gesetz zur Ergänzung von Zuständigkeiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts 819 und des Strafrechts vom 7. August 1952 (BGBl. I S. 407), dem zu entnehmen 9*;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 819 (StuR DDR 1968, S. 819) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 819 (StuR DDR 1968, S. 819)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der Kreis- und Objektdienststellen durch die wurde qualifiziert, ihre Planmäßigkeit und Wirksamkeit erhöht. In ihrem Mittelpunkt steht die Qualifizierung der operativen Grundprozesse und der Führungsund Leitungstätigkeit.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X