Staat und Recht 1968, Seite 815

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 815 (StuR DDR 1968, S. 815); Die westdeutsche Gesetzgebung, als ein wesentliches Mittel zur Durchsetzung dieser revanchistischen Politik, soll dazu dienen, den von der CDU/CSU ebenso wie von der NPD lautstark proklamierten völkerrechtswidrigen territorialen Forderungen den Anschein einer Gesetzlichkeit zu geben. Die Gesetzgebungspraxis der westdeutschen Bundesrepublik steht in krassem Widerspruch zu den Erklärungen des westdeutschen Bundeskanzlers Kie-singer über „Frieden“ und „Entspannung“ oder über einen „Gewaltverzicht“ gegenüber europäischen sozialistischen Ländern. Diese Erklärungen können nur als Bestandteil der aggressiven und den Frieden in Europa bedrohenden Bonner Politik gewertet werden, denn solange die westdeutsche Regierung sich weigert, die staatliche Souveränität und territoriale Integrität anderer europäischer Staaten sowie die bestehenden europäischen Grenzen einschließlich der Grenzen zwischen beiden deutschen Staaten anzuerkennen, können Friedensbeteuerungen nur dazu dienen, die Aggressionsabsichten gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere Staaten zu verschleiern. Durch die dargelegte Gesetzgebungspraxis verletzt die westdeutsche Regierung die elementaren Normen des Völkerrechts, die vor allem in der Satzung der Vereinten Nationen und für Deutschland im Potsdamer Abkommen verankert sind. Diese Normen verpflichten alle Staaten, im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Staaten und Völker in den zwischenstaatlichen Beziehungen die Souveränität und territoriale Integrität der anderen Staaten zu achten und sich jeder Einmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten zu enthalten. Das Völkerrecht verbietet ausdrücklich jede Gewaltanwendung und Gewaltandrohung in den zwischenstaatlichen Beziehungen und qualifiziert die Vorbereitung und Durchführung von Aggressionen und Annexionen als schwerste Verbrechen gegen die Menschheit. Daraus folgt, daß die westdeutsche Bundesrepublik ihre Gebietshoheit unter strikter Wahrung der Souveränität dritter Staaten nur innerhalb ihres Territoriums ausüben darf. Die Grenzen des westdeutschen Staates wurden durch die von den reaktionären Kräften in Westdeutschland im Zusammenwirken mit den Westmächten herbeigeführte Spaltung Deutschlands und durch die Errichtung des westdeutschen Separatstaates selbst gezogen. Diese Tatsache findet ihren Ausdruck sowohl im westdeutschen Grundgesetz als auch in zahlreichen Rechtsakten der Westmächte. Angesichts der friedensgefährdenden Politik der westdeutschen Regierung sieht sich die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik veranlaßt, mit allem Nachdruck festzustellen, daß nach allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen alle Gesetze oder anderen gesetzlichen Bestimmungen der westdeutschen Bundesrepublik, in denen gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik und anderen Staaten revanchistische Forderungen erhoben werden, völkerrechtswidrig und damit rechtsunwirksam sind. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik fordert die unverzügliche Aufhebung derartiger gesetzlicher Bestimmungen der westdeutschen Bundesrepublik sowie die Einstellung aller Versuche, sich in die inneren Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik und anderer Staaten einzumischen. Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik wird ihrerseits alle Maßnahmen ergreifen, die erforderlich sind, der aggressiven und revanchistischen Politik der westdeutschen Imperialisten wirkungsvoll entgegenzutreten. 815 Berlin, den 29. Januar 1968 815;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 815 (StuR DDR 1968, S. 815) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 815 (StuR DDR 1968, S. 815)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

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