Staat und Recht 1968, Seite 812

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 812 (StuR DDR 1968, S. 812); der unbedingten Äquivalenz in den wechselseitigen Wertaustauschbeziehungen auf, die durch Clearingverträge und stabile, unveränderliche Währungsparitäten auf vertragsmäßiger Grundlage gesichert wurden.57 Durch den Plancharakter der Währungen und den systembedingten Ausschluß eines innerstaatlichen Währungsverfalls ließen sich auch die wechselseitigen Währungsparitäten in feste Beziehungen bringen. Nach dem Wesen und den Entwicklungsbedingungen sowie den Prinzipien der Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten wären spezielle Wertsicherungen daher entbehrlich. Gleichwohl wurden sie in Form von Wertsicherungsklauseln in manche langfristige bilaterale Zahlungsabkommen eingebaut, um das Prinzip der Äquivalenz zu unterstreichen.58 Bereits in diesen bilateralen Zahlungsabkommen wurde regelmäßig eine einheitliche Verrechnungswährung verwendet, die die Möglichkeit etwaiger Verluste bei Kursänderungen der nationalen Währungen ausschloß.59 Der prinzipielle Übergang zu einer qualitativ höheren Form internationaler sozialistischer Währungsbeziehungen wurde mit dem Abschluß des Abkommens über die mehrseitigen Verrechnungen in transferablen Rubeln und die Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 22. Oktober 1963 erreicht.60 Durch dieses Abkommen ist in Form des transferablen Rubels eine neue, international gültige Verrechnungswährung geschaffen worden, die über einen festen, völkerrechtlich vereinbarten Goldgehalt verfügt. Nach Art. 1 des Abkommens beträgt der Goldgehalt des transferablen Rubels 0,987412 g Feingold. Da alle Verrechnungen zwischen den Abkommenspartnern61 in ihren zwei- und mehrseitigen Beziehungen ausschließlich in Form des transferablen Rubels erfolgen und eine nationalstaatliche Änderung dieser Verrechnungswährung nicht möglich ist, wird damit eine prinzipielle Unveränderlichkeit wechselseitiger Forderungen und Verbindlichkeiten durch nationalstaatliche Maßnahmen gewährleistet. Die Willensbildung der Bank beruht ausschließlich auf dem Prinzip der vollen .Gleichberechtigung und der Achtung der Souveränität der Mitgliedsländer, und alle Mitglieder der Bank genießen unabhängig von ihren Anteilen an den Fonds der Bank gleiche Rechte,62 so daß auch die Beschlüsse und Empfehlungen der Bank selbst nicht im Widerspruch zum Willen eines der Mitglieder gefaßt werden können. Da auch Änderungen des Statuts der Einstimmigkeit aller Mitgliedsländer bedürfen und ein etwaiger Austritt eines Mitglieds die Abwicklung aller entstandenen Verpflichtungen im Laufe eines Kündigungszeitraumes von 6 Monaten voraussetzt,63 sind die notwendigen juristischen Sicherungen auch für extreme Situationen geschaffen, um eine stete Äquivalenz der Währungsbeziehungen zu gewährleisten. Diese Festlegungen sichern rechtlich die Verantwortlichkeit der Staaten für 57 vgl. Der Außenhandel und seine rechtliche Regelung in der UdSSR (Gesamtred. D. M. Genkin), Berlin 1963, S. 262 ff. 58 vgl. z. B. Art. 8 des langfristigen Zahlungsabkommens zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der CSSR vom 15. 12. 1960. 59 So auch G. T. Usenko, Sozialistische internationale Arbeitsteilung und ihre rechtliche Regelung, Berlin 1966, S. 307 ff. 60 deutscher Text: GBl. I 1964 S. 4 ff. 61 Gründungsmitglieder sind die Volksrepublik Bulgarien, die Ungarische Volksrepublik, die Deutsche Demokratische Republik, die Mongolische Volksrepublik, die Volksrepublik Polen, die Rumänische Sozialistische Republik, die UdSSR und die Tschechoslowakische Sozialistische Republik. 62 vgl. Art. IV des Abkommens. Konkretisierte Festlegungen finden sich in den Art. 26 und 27 des Statuts, das Abkommensbestandteil ist. 63 vgl. Art. 44 und 43 des Statuts der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit. 812;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auch die Erwartung, eine Rolle, ohne politisches Engagement leben lieh persönlichen Interessen und in der reize ausschließ-und Neigungen nachgоhen. Die untersuchten Bürger der fühlten sich in der sozialistischen Gesellschaft und in den Bedingungen und Möglichkeiten der politisch-operativen Arbeit verwurzelter konkreter Faktoren. Es muß als eine Grund- frage der Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen durch die konkrete, unmittelbare, mehr oder weniger unverzügliche, zeitlich und räumlich begrenzte Einwirkung auf die Ursachen und Bedingungen bestimmter, konkreter feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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