Staat und Recht 1968, Seite 811

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 811 (StuR DDR 1968, S. 811); „Grundsatz der Planung und Leitung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche“50 ermöglichte auch die Herstellung proportionaler Beziehungen zwischen Produktion, Distribution und Geldzirkulation und gewährleistet auf diese Weise gleichzeitig die Beherrschbarkeit des Währungssystems. In vollem Umfange bekennt sich der sozialistische Staat zu seiner Verantwortung für die Stabilität des Währungssystems und steht damit in diametralem Gegensatz zur Mehrzahl der kapitalistischen Staaten, die sich bei Versagen ihrer Währungspolitik auf mystische Zusammenhänge berufen. 50 besagt die Verfassung der DDR: „Die Festlegung des Währungs- und Finanzsystems ist Sache des sozialistischen Staates.“51 Das ist, wenn man die Verfassung einer Reihe kapitalistischer Staaten analysiert, keine Selbstverständlichkeit. Zuweilen wird sogar der gegenteilige Beweis anzutreten versucht, wie im Gesetz über die westdeutsche Bundesbank vom 26. Juli 1957,52 welches festlegt, daß die für die Währungsgestaltung verantwortliche Zentralbank „von Weisungen der Bundesregierung unabhängig“ ist,53 und dessen regierungsoffiziöse Kommentatoren darüber hinaus die Unabhängigkeit von parlamentarischen Kontrollen konstatieren.54 Die durch die gesellschaftliche Gesamtplanung erreichbare Stabilität der Währungen sozialistischer Staaten ermöglicht es, diese Stabilität nicht nur deklah ratorisch zu verkünden, sondern auch entsprechende gesetzliche Garantien zu schaffen. So ist für die Gesamtheit der Sparfonds der DDR gesetzlich fixiert worden: „Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik garantiert die Sicherheit der Spareinlagen, der sonstigen Einlagen und anderer Fremdwerte bei den Sparkassen.“55 Die Einhaltung einer solchen Garantie ist für einen kapitalistischen Staat infolge der Unbeherrschbarkeit seines Währungssystems undenkbar. Die qualitative und quantitative Bedeutung dieser Garantie, inhaltlich eine der umfassendsten Formen der Staatshaftung, ergibt sich auch aus ihrem Umfang. Die Sparguthaben der Bürger der DDR betrugen nach dem Stand vom 31. Dezember 1966 mehr als 35 Milliarden Mark.56 Der innerstaatlichen Stabilität der Währungssysteme entspricht das System der Währungsbeziehungen zwischen den sozialistischen Staaten. Es baut auf 5Ü Art. 9 Abs. 3 der Verfassung der DDR vom 9. 4. 1968, GBl. I S. 199 ff. 51 a. a. O., Abs. 4 52 BGBl. I S. 745 ff. 53 §12 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, a. a. O. Die in der gleichen Bestimmung vorgesehene Verpflichtung der Währungsbank, „unter Wahrung ihrer Aufgabe die allgemeine Wirtschaftspolitik der Regierung zu unterstützen“, nimmt sich dagegen recht unverbindlich aus. Die Kommentatoren dieser Bestimmung räumen denn auch ein, daß die Abgrenzung dieses „pflichtgemäßen Ermessens“ der Bundesbank selbst obliegt und für den Konfliktfall zwischen Bundesregierung und Bundesbank über die Tragweite dieser Verpflichtung „keine institutioneilen Klärungen“ getroffen worden sind (vgl. Spindler / Becker / Starke, Die Deutsche Bundesbank. Grundzüge des Notenbankwesens und Kommentar zum Gesetz über die Deutsche Bundesbank, Stuttgart 1960, S. 168). 54 „Eine laufende Überprüfung der währungs- und kreditpolitischen Maßnahmen der Zentralbank hingegen fällt nicht in den Aufgabenbereich des Parlaments . und ist auch nicht geplant“ (Spindler / Becker / Starke, a. a. O., S. 165). Das Parlament könnte folglich nur durch gesetzgeberische Maßnahmen eingreifen, die allein schon wegen ihres Zeitaufwandes sich als untauglich erweisen würden. In Ausweitung der Fiktion von der Gewaltenteilung ist deshalb die Bundesbank gelegentlich als „vierte Gewalt“ charakterisiert worden (vgl. R. E. Lüke, „Bundesbank als vierte Gewalt“, Der Volkswirt, 1957, S. 348; H. U. v. Wangenheim, „Währung als vierte Gewalt ohne Vermittlung“, Der Volkswirt, 1957, S. 441). 55 statut dçr volkseigenen Sparkassen der DDR vom 15. 3. 1956, GBl. I S. 281, § 23 56 vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1967, Berlin 1967, S. 422.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 811 (StuR DDR 1968, S. 811) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 811 (StuR DDR 1968, S. 811)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie Untersuchung ergibt sich in Verlaufe und nach Abschluß der Bearbeitung von Erraitt-lungs- sowie Ordnungsstrafverfahren darüber hinaus die Aufgabe, alle getroffenen Feststellungen und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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