Staat und Recht 1968, Seite 81

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 81 (StuR DDR 1968, S. 81); Die Anwendung ausländischen öffentlichen Rechts wurde unter Berufung auf den ordre public vor allem in der Schweiz und in Frankreich abgelehnt.62 Dagegen haben sich das ehemalige deutsche Reichsgericht, das Oberste Gericht Österreichs und auch amerikanische Gerichte in keinem Falle gegenüber ausländischem Devisenrecht auf den ordre public berufen.63 Man muß allerdings sehen, daß die Berufung auf den ordre public auch eine positive Rolle gespielt hat, soweit damit die Gesetzgebung des faschistischen Deutschlands abgelehnt und nicht auf emigrierte Antifaschisten angewandt wurde.64 Zwischen der Behauptung, ausländisches öffentliches Recht sei aufgrund seines Charakters nicht anwendbar, und der gleichzeitigen Anwendung des ordre public liegt allerdings ein Widerspruch. Die Anrufung des ordre public setzt ja gerade die vorherige eigentliche Anwendbarkeit des ausländischen Rechts voraus. Insofern kann man sagen, daß in der Berufung auf den ordre public die Anwendbarkeit ausländischen öffentlichen Rechts eingeschlossen ist.65 Völlig ausgeschlossen ist die Berufung auf den ordre public gegenüber ausländischem öffentlichen! Recht, wenn dieses aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen angewandt werden muß, wie im Falle des Abkommens von Bretton Woods.66 Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig wird nach dem zweiten Weltkrieg die Nichtanwendung ausländischer Devisenvorschriften immer weniger mit dem ordre public begründet, und zwar wegen der Ausweitung der Devisenbewirtschaftung und der allgemeinen Überzeugung von ihrer Notwendigkeit.67 Das hindert aber westdeutsche Gerichte nicht daran, das Recht der DDR unter Berufung auf den ordre public abzulehnen.68 Es gibt freilich auch den Fall, daß das Währungsrecht der DDR angewandt wurde (vgl. Bundesgerichtshof in Zivilsachen BGHZ 7, 231 ff.), allerdings zur Begründung der Entscheidung gegen ein DDR-Unternehmen! Es ging um die Frage, ob die Forderung einer westdeutschen Firma gegen das Unternehmen in der DDR nach westdeutschem Recht 10:1 abzuwerten oder nach dem Recht der DDR 1:1 beizubehalten sei. Die Begründunglautete: Da der Beklagte seine Außenstände in der DDR 1 :l umstellen konnte, muß er folglich auch 1:1 nach dem Westen zahlen (S. 236). Das ist eine höchst eigenwillige Logik. Es wäre doch angebracht gewesen, zu vergleichen, wie der Beklagte seine Forderungen gegenüber westdeutschen Firmen umstellen konnte, nämlich nur 10 :1 ! Die Notwendigkeit, bei einer allgemeinen Anwendung ausländischen öffentlichen Rechts den ordre public als Grenze zu behalten, ist umstritten. So sprach sich auf der 45. Konferenz der International Law Association 1952 in Luzern vor allem Mann gegen den ordre public, ein Vertreter der USA dagegen für den ordre public aus.69 Bär befürchtet eine zunehmende Anwendung des ordre public.70 Mann vertrat die Auffassung, daß der ordre public die Anwendung ausländischen Devisenrechts nicht verhindert, sondern dessen Anwendung und Berücksichtigung verlangt.71 62 vgl. die Zusammenstellung zahlreicher Urteile bei F. A. Mann, The Legal Aspect of Money, a. a. O., S. 356. 63 Auch dafür führt Mann zahlreiche Urteile an (a. a. O., S. 357). Zur Schweizer Rechtsprechung auf diesem Gebiet vgl. auch R. Neumann, Devisennotrecht und Internationales Privatrecht, 1938. 64 vgl. auch G. Czapski, a. a. O., S. 93. 65 So auch W. Niederer, a. a. O., S. 307. 66 So auch R. Heiz, a. a. O., S. 316. 67 vgl. J. Gold, a. a. O., S. 631. 68 vgl. z. B. Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. 12. 1959, Neue Juristische Wochenschrift, 1960, S. 1101, 1088; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. 1. 1961, a. a. O., S. 653. 69 vgl. dazu den Bericht über die Ergebnisse der Konferenz von F. Vischer in : Friedenswarte, Bd. 51, 1951-53, S. 359 ff. 70 vgl. R. Bär, a. a. O., S. 304. 71 vgl. F. A. Mann, „Der Internationale Währungsfonds und das Internationale Privat- 81 recht“, Juristenzeitung, 1953, S. 443. 6 StR;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 81 (StuR DDR 1968, S. 81) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 81 (StuR DDR 1968, S. 81)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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