Staat und Recht 1968, Seite 806

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 806 (StuR DDR 1968, S. 806); u. ä. Das Prinzip des Nominalismus31 widerspricht dem völkerrechtsgemäßen Anspruch auf Äquivalenz in den internationalen Wertbeziehungen. Es öffnet Tür und Tor für ökonomische Schädigungen, die vielfach größer sind als die im Völkerrecht regelmäßig behandelten Eigentumsansprüche sonstiger Art zwischen den Staaten, für die mit großem Aufwand nach Regulierungen gesucht wird. Die Forderung, anstelle des nominalistischen Prinzips in den internationalen Währungsbeziehungen mit Hilfe einer völkerrechtlich verbürgten Äquivalenz eine stets gewährleistete Voll Wertigkeit des Geldes durchzusetzen, ist vor allem für die Entwicklungsländer von Bedeutung, sind sie doch infolge ihrer ökonomischen Situation und der häufig in den Anfangsperioden ihrer Entwicklung nicht durchsetzbaren Abschirmung ihres Währungssystems von imperialistischen Einflüssen zahlreichen internationalen Währungsmanipulationen zu ihrem Nachteil ausgesetzt. Gegen die Forderung auf unbedingte Vollwertigkeit zwischenstaatlicher Währungsbeziehungen könnte eingewandt werden, daß die kapitalistischen Staaten auf der Grundlage ihres Wirtschaftssystems nicht in der Lage sind, die Stabilität ihrer Währung und damit die Vollwertigkeit ihres Geldes zu gewährleisten. Die jüngsten Währungsentwicklungen im anglo-amerikanischen Bereich bestätigen deutlich die leitungsmäßige Unbeherrschbarkeit des kapitalistischen Systems. Es ist richtig, daß kein Staat verpflichtet werden kann, ein bestimmtes Wirtschaftssystem zu installieren, z. B. ein solches, das eine proportionale Entwicklung seiner Wirtschaft und im Zusammenhang damit eine Stabilität seiner Währung gewährleisten würde. Dann müssen aber, ohne die Frage des Verschuldens für eine Fehlentwicklung aufzuwerfen, für aus der Labilität seines Wirtschaftssystems entstehende Verfallserscheinungen seiner Währung und deren Auswirkungen in Form der Benachteiligung von Drittstaaten an die Stelle einer nominalistischen Behandlung mit Abwertungsfolgen für den Gläubiger völkerrechtliche Ausgleichsansprüche oder Schadenersatzansprüche treten. Keinem Staat kann es in Ansehung seiner eigenen Souveränität und der Verpflichtung zur Wahrung und Mehrung seines Nationalvermögens zugemutet werden, die Folgen der Nachteile des Wirtschaftsund Währungssystems eines anderen (kapitalistischen) Staates zu tragen. Das bedeutet, daß die These: Ein Staat, der seine Währung abändert, sie insbesondere entwertet begeht völkergewohnheitsrechtlich keinen Völkerrechtsbruch, für den er außerhalb des Rahmens seiner Vertrags Verpflichtungen zur Verantwortung gezogen werden könnte“,32 nicht aufrechtzuerhalten ist. Vielmehr muß die Erkenntnis Platz greifen, daß ein Staat aus der völkerrechtsgemäßen Ausübung seiner Währungshoheit verpflichtet ist, bei Veränderung seiner nationalen Währung Nachteile gegenüber anderen Staaten zu vermeiden, bzw. daß ihm beim Eintritt von Nachteilen eine Rechtspflicht zum Ausgleich obliegt. Das würde bedeuten, daß Währungsschädigungen zu ähnlichen Wiedergutmachungsleistungen verpflichten wie als Folge der materiellen Verantwortlichkeit der Staaten (andere) Eigentumsschädigungen. In der Konsequenz würde diese Forderung zu einer völkerrechtlich verbürgten Aufwertungspflicht für den Fall führen, daß Drittstaaten durch Währungsveränderungen benachteiligt werden. Gewisse Ansätze für die Anerkennung, daß eine solche Regelung für die Weiterentwicklung des demokratischen Völkerrechts nicht ausgeschlossen 31 Zur ökonomischen Seite des Problems und zum Nominalismus in der Geldtheorie Hilferdings vgl. bes. J. A. Kronrod, Das Geld in der sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1963, S. 188 ff. 32 F. A. Mann, a. a. O., S. 401 806;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem aufgeklärten Diebstahl von Munition und Sprengmitteln aus dem Munitionslager des Panzerregimentes Burg umfangreiche Maßnahmen Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit eingeleitet.

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