Staat und Recht 1968, Seite 805

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 805 (StuR DDR 1968, S. 805); erhebliche Benachteiligung des Gläubigers unvermeidlich. Er ist, unterstellt man das Prinzip des Nominalismus als gültig, lediglich zur Forderung des nominell vereinbarten Betrages berechtigt, obwohl beiden Vertragspartnern erkenntlich ist, daß damit, wenn man vom inneren Wert ausgeht, nur eine Teilschuld beglichen wird. Das Prinzip des Nominalismus führt bereits für den nationalen Währungsbereich eines Staates in aller Regel dazu, daß die Folgen von Wirtschaftskrisen auf die Gläubiger von Geldforderungen abgewälzt werden. Die Besitzer der Produktionsmittel und Sachgüter hingegen erleiden hinsichtlich ihrer Sachwerte keinerlei Einbuße. Das führt dazu, daß die Inhaber von Sparkonten als Gläubiger die Verluste zu tragen haben, daß die Werktätigen ihren Arbeitslohn nur nach dem nominellen Wert ohne Rücksicht auf die Kaufkraftveränderungen erhalten, während die Sachgüter mit steigenden Preisen in der Hand der Produktionsmitteleigentümer dazu genutzt werden können, die Folgen einer verfehlten wirtschaftlichen Entwicklung in Vorteile umzumünzen. Im innerstaatlichen Bereich ist die Anerkennung des Prinzips des Nominalismus eine Frage der staatlichen Ordnung und ihrer Hinnahme oder Nichthin-nahme durch die Bevölkerung.29 Die bürgerliche Theorie behauptet fälschlich, daß in den internationalen Beziehungen, auch denen zwischenstaatlichen Charakters, die gleichen Bedingungen vorliegen und auch hier das Prinzip des Nominalismus volle Gültigkeit habe. In den Beziehungen zwischen den Staaten müssen jedoch die allgemeinen völkerrechtlichen Prinzipien Anwendung finden. Sie erfordern, die aus dem Doppelcharakter der Währungen entstehenden Bedingungen nicht zu einseitigen Vorteilen auszunutzen. Der Doppelcharakter der Währungen im internationalen Bereich besteht darin, einerseits nationalstaatliches Produkt zu sein, durch ausschließlich innerstaatliche Rechtsakte disponiert werden zu können, und andererseits internationale Austauschprozesse zu vermitteln. Da die Mehrzahl der kapitalistischen Staaten im Falle ökonomischer Überlegenheit aus den Möglichkeiten dieses Doppelcharakters Vermögens vorteile zieht, wurden die Folgen des Nominalismus von einem der bekanntesten internationalen Experten resignierend wie folgt gekennzeichnet: „Zum Wesen von Verträgen, die sich auf eine ausländische Währung oder überhaupt eine Währung beziehen, gehört eben das spekulative Element.“30 Selbst wenn diese Einschätzung die praktische Wirkung des Prinzips des Nominalismus im nichtsozialistischen Bereich zutreffend charakterisiert, kann daraus noch nicht die Übereinstimmung mit dem demokratischen Völkerrecht geschlußfolgert werden. Zumindest in den auf völkerrechtlicher Grundlage basierenden Beziehungen zwischen den Staaten wird man fordern müssen, daß als konkreter Ausfluß seiner staatlichen Souveränität die materiellen und finanziellen Substanzen des Staates durch WährungsVeränderungen eines Drittstaates ebensowenig angetastet werden dürfen wie etwa sein Territorium, seine Eigentumspositionen in Form von Sachwerten, Schiffen, Grundstücken Wertungen zuzulassen. Auch heute noch wird das Prinzip des Nominalismus in den bürgerlichen Staaten durchweg als „absolut herrschende Meinung“ angesehen und in entsprechender Weise von Rechtsprechung, Literatur und Gesetzgebung gestützt. 29 Gemessen an der Tiefe der Eingriffe von Währungsabwertungen auf den Lebensstandard der Bevökerung des jeweiligen Landes und damit vor allem auf vorhandene und künftige Eigentumspositionen der Werktätigen, sind Aktivitäten der Bevölkerung gegen solche Maßnahmen historisch relativ selten. Das liegt vor allem an der Kompliziertheit der währungsmäßigen Zusammenhänge, die zusätzlich durch die Inspiratoren der Währungsmanipulationen mittels Verschleierungen und falscher Darstellungen noch unübersichtlicher gemacht werden. 805 30 F. A. Mann, a. a. O., S. 229;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 805 (StuR DDR 1968, S. 805) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 805 (StuR DDR 1968, S. 805)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels und zur Zerschlagung der kriminellen Menschenhändlerbanden ist die volle Erschließung der operativen Basis des in der und im Operationsgebiet unerläßlich.

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