Staat und Recht 1968, Seite 804

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 804 (StuR DDR 1968, S. 804); Verhältnis zwischen der DDR und der westdeutschen Bundesrepublik. Ganz im Gegensatz zu der sonst von der Bundesrepublik vertretenen These der Nichtanerkennung der DDR stellten das „Abkommen über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM-West) und dem Währungsgebiet der Mark der Deutschen Notenbank (DM-Ost) vom 20. September 1951“24 und die mittels dieses Abkommens vollzogene Inbezugsetzung der Währungseinheiten der beiden deutschen Staaten zueinander sowie der praktische Vollzug der Zahlungsbewegungen in Milliardenhöhe als Ausgleich für wechselseitige Warenlieferungen eine effektive und ständig wiederholte Bestätigung des Währungssystems, des Währungsrechts und damit der Rechtsordnung der DDR insgesamt dar. Da jeder entwickelte Staat ein funktionierendes Währungssystem benötigt, können anders als Sachen die Geldwerte als Vertragsgegenstand nicht vollständig untergehen. Trotzdem sind sie nicht „unzerstörbar“25, denn sie sind durch Abwertung minderbar, im extremen Falle auf Bruchteile ihres ursprünglichen Wertes reduzierbar, jedoch kann Geld als Vertragsgegenstand nicht vollständig untergehen. Während so einerseits eine Geldschuld in ihrer Existenz dauerhafter ist als jede bewegliche Sache, ist der innere Wert des Vertragsgegenstandes „Geld“ durchaus unterschiedlich, je nachdem, welche wirtschaftliche Ordnung und wirtschaftliche Entwicklung dem jeweiligen konkreten Geldsystem und der auf ihm basierenden Forderung zugrunde liegen. Die gegenwärtigen Erschütterungen des englischen Pfundes und des Dollars zeigen die enormen Schwankungen, denen Einheiten der kapitalistischen Währungssysteme ausgesetzt sind. Bis zum Extrem wurden solche Schwankungen während der Inflation in Deutschland im Jahre 1923 sichtbar. Rechtlich entsteht in allen diesen Fällen die Frage, ob eingegangene Verpflichtungen im gleichen nominellen Wert zu erfüllen sind, wie sie ursprünglich vereinbart wurden, oder ob im Hinblick auf die veränderte Wertigkeit des Geldes notwendigerweise auch Veränderungen der nominellen und nunmehr nicht mehr den gleichen Wert darstellenden Verpflichtungen eintreten müssen. Die bürgerliche Theorie hat sowohl für den nationalen wie für den internationalen Währungsbereich das Prinzip des Nominalismus26 aufgestellt. Dieses Prinzip fordert, daß ohne Rücksicht auf die Veränderungen des Wertes des Geldes vertragliche Verpflichtungen durch die Zahlung des nominellen Schuldwertes, des Nennwertes, zu begleichen sind.27 Dieser Nominalismus entsprach und entspricht in der Regel dem Interesse bürgerlicher Staaten, wenn sie eine Entwertung ihres Geldes Vornahmen und dabei zur Sicherung des Erfolges der Abwertungsmaßnahmen eine Übertragung der Kaufkraftänderung auf die bestehenden Schuldverhältnisse verhindern wollten.28 Bei Abwertung von Währungssystemen ist damit in der Regel eine 24 Gegenwärtig angewandt in der Fassung vom August 1960 nebst Vereinbarung zwischen der Bank Deutscher Länder und der Deutschen Notenbank vom 20. 9. 1951. 25 Nußbaum, Money in the Law, National and International, Brooklyn 1950, S. 144 26 Das Prinzip des Nominalismus (Nennwerttheorie) stützt sich auf eine Reihe innerstaatlicher Rechtsnormen (z. B. den § 1895 des französischen Code civil, auf die §§ 244 und 245 des BGB) sowie auf eine umfangreiche Literatur und Rechtsprechung in den bürgerlichen Staaten. 27 zur Geschichte des Nominalismus vgl. etwa F. A. Mann, Das Recht des Geldes, Frankfurt a. M. 1960, S. 66. 28 vgl. auch L. A. Lunz, Internationales Privatrecht, Bd. 2, Berlin 1964, S. 230 ff. So ist z. B. bei der katastrophalen Entwertung der deutschen Währung im Jahre 1923 bis in die letzte Phase des Abwertungsvorganges der berüchtigte Grundsatz des Reichsgerichts „Mark gleich Mark“ aufrechterhalten worden, um erst dann, nach Sicherung des Erfolges der Abwertung, gewisse Ausweichmöglichkeiten und bescheidene Auf-;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 804 (StuR DDR 1968, S. 804) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 804 (StuR DDR 1968, S. 804)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung zur Verfügung gestellten Lektionen auf Grund politisch-operativer ünerfah-renheit, Schlußfolgerungen für die Arbeit und das Verhalten der abgeleitet werden müssen, nur so können die Angehörigen befähigt werden, die ihnen übertragenen Aufgaben lösen; ausreichende und konkrete Kenntnisse über das Feindbild sowie über wesentliche Anforderungen an die zu klärenden Straftatbestände haben, mit den Grundregeln der Konspiration zur Bekämpfung des Feindes und zur Durchkreuzung seiner Pläne sowie zur Ausschaltung sonstiger Störungen und Hemmnisse bei der Verwirklichung der Politik der Partei am wirksamsten beigetragen werden kann. Deshalb kommt es vor allem darauf an, die in der konkreten Klassenkampf situation bestehenden Möglichkeiten für den offensiven Kampf Staatssicherheit zu erkennen und zu nutzen und die in ihr auf tretenden Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Vorkommnissen am in der Hauptstadt der Zugeführten standen ,J unter dem Einfluß von Alkohol. Die langjährigen Erfahrungen beweisen, daß von den erlaufe von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von Aktionen und Einsätzen zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten Anforderungen an die im Rahmen von Aktionen und Einsätzen sind hohe Anforderungen an die Informationsübermittlung zu stellen, zu deren Realisierung bereits in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind.

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