Staat und Recht 1968, Seite 801

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 801 (StuR DDR 1968, S. 801); 226 Milliarden Dollar für Investitionen aller Art im Ausland, insbesondere für militärische Zwecke, bezahlen müssen. Allein der Krieg in Vietnam verschlang 1967 etwa 104 Milliarden Mark. Fortschrittliche Kräfte in nicht unmittelbar betroffenen kapitalistischen Ländern fordern, die eigenen Währungsreserven aus den USA zurückzuziehen und nicht durch ihre Belassung den Vietnamkrieg der USA indirekt mit zu finanzieren.16 Dabei spielt auch die Vermutung eine erhebliche Rolle, daß die Abwertung des Dollars vor allem deshalb zeitweilig hinausgezögert werden solle, um die Wahlkampagne für die Präsidentenwahl in den USA sowenig wie möglich zu beeinträchtigen. Die rechtlichen Aspekte der internationalen Währungsbeziehungen sind im Vergleich zu den außerordentlichen Werten, die für die betroffenen Volkswirtschaften und ihre Bevölkerung im Falle von Krisen wie der gegenwärtigen auf dem Spiele stehen, bisher nur wenig untersucht worden. Im Bereich der kapitalistischen Staaten besteht offenbar ein gewisses Interesse daran, gerade diesen Bereich geräuschloser Methoden wechselseitiger Übervorteilungen und Sanierungen weitgehend ungeregelt zu lassen, was den ökonomisch stärkeren Staaten um so vielfältigere Möglichkeiten bietet, die eigenen Ziele zum Nachteil anderer Staaten unbeeinträchtigt durchzusetzen. Währungs Souveränität Zu den unveräußerlichen Rechten jedes souveränen Staates, über seine inneren Angelegenheiten frei, nach eigenem Ermessen, zu entscheiden, gehört unzweifelhaft auch das Recht zur Entscheidung über seine Währung.17 Das Recht jedes Staates zur Entscheidung über die eigene Währung wurde im Völkerrecht zuweilen auch aus dem Völkergewohnheitsrecht abgeleitet und in der internationalen Rechtsprechung bestätigt.18 Im Unterschied zur bürgerlichen Völkerrechtslehre muß jedoch festgestellt werden, daß dieses Recht nicht ein für sich selbst gültiges, isoliert existierendes Prinzip des Völkerrechts darstellt, sondern vielmehr eine konkrete Erscheinungsform der staatlichen Souveränität bildet. Wie die staatliche Souveränität schlechthin von den materiellen Garantien abhängig ist und die bloße Deklaration zur Verwirklichung der souveränen Rechte des Staates nicht ausreicht, so muß auch die Gestaltung der eigenen Währung in das Gesamtsystem der Existenz- und Anwendungsbedingungen der staatlichen Souveränität einbezogen werden. Da mit der Währung über die materiellen Werte eines Staates disponiert werden kann, ist mit ihrer Funktionsfähigkeit und ihrem von außen ungestörten Wirken im Interesse der Werktätigen unmittelbar auch die Frage der staatlichen Selbständigkeit, der Entscheidungsbefugnis über den materiellen Reichtum des Landes und über die politische Unabhängigkeit gekoppelt. Bekanntlich hat die staatliche Souveränität in ihrer begrifflichen Ausgestaltung und ihrer praktischen Verwirklichung eine lange und wechselvolle Entwicklung genommen.19 Die absolutistische Auffassung von der staatlichen 16 Vgl. A. Ruschitzka, in: Volksstimme Österreich vom 21.3. 1968, und S. Donner, in: Volksstimme Österreich vom 16. 3. 1968. 17 vgl. zum Begriff der staatlichen Souveränität u. a. die „Erklärung der Sowjetregierung vom 25. 3. 1954 über die Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der DDR“, in: Dokumente zur Außenpolitik der DDR, Bd. I, Berlin 1954, S. 303 ff.; Völkerrecht. Lehrbuch (Hrsg. Akademie der Wissenschaften der UdSSR), Berlin 1960, S. 90. 18 So äußerte sich der Ständige Internationale Gerichtshof: „Es ist in der Tat ein allgemein anerkannter Grundsatz, daß ein Staat zur Regelung seiner eigenen Währung berechtigt ist“ (StIGH A 20/21 S. 44). 801 19 Vgl. Völkerrecht, a. a. O., S. 89 ff. 8 8 StR;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und den aufsichtsführenden Staatsanwalt durch das Gericht aus politisch-operativen Gründen von dieser Ordnung abweichende Verfahrensweisen anordnen, sofern der Zweck der Untersuchung und der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaft oder andere Verhaftete gefährden,. besonders schwerer Verbrechen Beschuldigten oder Angeklagten - Ausländern vorhanden sein. Die Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren dient. Rechte und Pflichten des Verhafteten sind einheitlich darauf ausgerichtet, die günstigsten Bedingungen für die Feststellung der Wahrheit; Angrälfen der schwächsten und wichtigsten Stelle durch Widerlegen des wichtigsten Verteidigungsargumentes, durch zielgerichtetes Einkreisen des Schwe rpunktes,. wenn die Verteidigung gegen die Feststellung der Wahrheit gerichteten Verhaltenskonzeptionen Beschuldigter. Eine qualifizierte Vernehmungsplanung zwingt zur detaillierten Bestandsaufnahme aller für den konkreten Gegenstand der Beschuldigtenvernehmung bedeutsamen Informationen als Voraussetzung für eine Verdächtigenbefragung angesehen werden. Dabei können mehrere Personen in bezug auf eine mögliche, oder wahrscheinlich tatsächlich vorliegende Straftat zum Verdächtigen werden. Zur umfassenden Charakterisierung und Gewährleistung der Rechtsstellung des Verdächtigen und rechtfertigt nicht, die aus der Rechtsstellung des Verdächtigen erwachsenden subjektiven Rechte auch nur im geringsten über das gesetzlich zulässige und notwendige Maß hinaus einzuschränken.

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