Staat und Recht 1968, Seite 797

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 797 (StuR DDR 1968, S. 797); Alle hier gekennzeichneten Umstände führen zu einem verhältnismäßig großen Prozentsatz der Rückfälligkeit nach der Verbüßung einer ersten kurzfristigen Freiheitsstrafe. Unsere Untersuchungen ergaben, daß 32,6 % von 592 Rückfalltätern bei ihrer ersten Verurteilung eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten erhalten hatten, 53,7 % eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten und insgesamt 75% eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wenn man in Betracht zieht, daß z. B. innerhalb des Zeitraums von 1956 bis 1965 der Prozentsatz aller zu Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, 6 Monaten und einem Jahr Verurteilten gleichgeblieben ist, wird die Unwirksamkeit der kurzfristigen Freiheitsstrafe offensichtlich. Die Erforschung der Wirksamkeit der Strafen ohne Freiheitsentzug im Vergleich zu den anderen Strafarten erweist sich als sehr kompliziert. Es sind tiefschürfende und sich über einen längeren Zeitraum erstreckende psychologische Untersuchungen der Persönlichkeit einer größeren Anzahl Verurteilter nötig, um die konkreten psychologischen Grundlagen der Rückfälligkeit sowie des Mechanismus der Wirksamkeit der Strafe, ihrer Arten und Elemente festzustellen. Ohne Klarheit in diesen Fragen ist es nicht möglich, die Wahl der konkreten Straf art und die Strafzumessung auf eine befriedigende wissenschaftliche Grundlage zu stellen. Die bisherigen Ergebnisse auf diesem Gebiet reichen jedoch aus, um zumindest diejenige Schlußfolgerung zu ziehen: Die Strafen ohne Freiheitsentzug sowie die kurzfristigen Freiheitsstrafen sind bei Personen, die innerhalb einer kurzen Zeit nach der vorhergehenden Verurteilung erneut vorsätzliche Straftaten begehen auch wenn es sich dabei nur um kleine Diebstähle, Betrügereien usw. handelt unzweckmäßig. Diese Schlußfolgerung findet aber bei uns noch nicht immer die nötige Anerkennung. Darauf deuten die Strafen hin, die gegenüber Rückfalltätern angewandt werden. So sind z. B. von allen während des ersten Halbjahres 1967 in die Strafanstalten eingewiesenen Rückfalltätern 32,6 % zu Freiheitsstrafen von 3 bis 6 Monaten und 29,1 % zu Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 1 Jahr verurteilt worden. Insgesamt erhielten also 61,7 % der Rückfalltäter eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 1 Jahr. Dabei darf nicht übersehen werden, daß die von ihnen begangenen Verbrechen in der Mehrzahl solche Tatbestände des Strafgesetzbuches erfüllen, die eine Freiheitsstrafe bis zu 5, 10 oder 15 Jahren androhen. Die Hauptverantwortung für die richtige Anwendung der Gesetze und wissenschaftlichen Erkenntnisse in einzelnen Strafverfahren trägt das Gericht. Es entscheidet die Frage, durch welche Strafe im konkreten Fall die Strafziele am besten realisiert werden können. Zur Lösung dieser außerordentlich schwierigen Probleme müssen sich Theorie und Praxis eng verflechten. In dieser Hinsicht haben wir vieles erreicht, aber noch nicht alles getan. Obwohl bei der Behandlung des konkreten Falles und besonders der Persönlichkeit des Täters eine immer größere Mühe aufgewandt wird, kommen unsere Gerichte wegen ungenügender Vorbereitung, unzureichender Fähigkeit zur vertieften psychologischen Betrachtung, mangels genügender Angaben und Materialien sowie wegen Zeitmangels nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen. Unsere Richter kennen nicht in jedem Falle den Mechanismus der Einwirkung der verschiedenen Strafarten auf die Psyche des Bestraften und anderer labiler Bürger sowie die Praxis und Wirksamkeit des Strafvollzugs. Das ist auch dadurch bedingt, daß die Richter dem Strafvollzug fernstehen und keinen direkten Einblick in sein Wirken haben. Jetzt wird daran gearbeitet, in positiver Richtung einiges zu verändern. Die Erfahrungen der anderen sozialistischen Staaten 797 werden geprüft, Gesetzesänderungen und Ergänzungen sind geplant.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 797 (StuR DDR 1968, S. 797) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 797 (StuR DDR 1968, S. 797)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens die effektivste und wirkungsvollste Abschlußart darstellt, ergeben sich zwingend Offizialisierungs-erfordepnisse. Diese resultieren einerseits aus der Notwendigkeit der unbedingten Gewährleistung von Konspiration und Geheimhaltung verletzt werden. Zur Wahrnehmung der Befugnisse ist es nicht erforderlich, daß die vorliegenden Informationen umfassend auf ihren Wahrheitsgehalt überprüft wurden.

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