Staat und Recht 1968, Seite 794

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 794 (StuR DDR 1968, S. 794); Optimierung nur in Richtung der objektiven Werte erfolgen kann, wird offensichtlich, daß bei dieser Gruppe nur die Veränderung der den Täter formenden sozialen Umwelt eine nachhaltige erzieherische Wirkung ausüben kann. Es müssen Bedingungen geschaffen werden, die den alten Optimierungsprozeß unterbrechen und zu einer inneren Umwertung der Werte führen. Bei Rückfallstraftaten der zweiten Gruppe ist diese qualitative Veränderung nicht notwendig; die formenden Umwelteinflüsse müssen dort vor allem verstärkt werden und stabilisierend wirken. Um das Problem der Erziehungsfolge noch ausführlicher darzulegen, müßten weitere mathematische bzw. informationstheoretische Strukturen eingeführt werden. Mit Hilfe dieser Strukturen kann dann auch das Problem der Wiedereingliederung mit exakten Methoden dargestellt werden. In dem vorliegenden Beitrag sind aus der Gesamtproblematik der Anwendung der Modellmethode in der Kriminologie nur einige Probleme herausgegriffen worden. Es sollte damit ein möglicher methodischer Ansatz gezeigt werden, von dem aus die kybernetische Modellmethode Eingang in die Kriminologie finden kann. Dem Verfasser kam es darauf an, deutlich zu machen, welche objektiven und subjektiven Bedingungen ermittelt werden müssen, damit die Wirkungsfaktoren der Straftat und die Faktoren für den Erziehungsprozeß allseitig auf gedeckt werden; wie sich Objekt-Subjekt-Beziehungen in der Motivbildung und im Erziehungsprozeß gestalten und in welcher Weise das soziale Werturteil wirkt; wie die Persönlichkeitseigenschaften im Prozeß der Motivbildung mit den äußeren Bedingungen Zusammenwirken; welche Folgen nichtaufgeklärte Straftaten für die Motivbildung und Entscheidung des Täters haben; wie der notwendige Erziehungsprozeß, ausgehend von den inneren Bedingungen des Täters und den gesellschaftlichen Anforderungen, gestaltet werden muß; welche Rolle die soziale Bewährung im Erziehungsprozeß spielt. Dabei ist zu beachten, daß einige Probleme nur gestreift und andere gar nicht berührt worden sind, die sich aber auch von diesem methodischen Ansatz aus darstellen lassen. Zur Effektivität der kurzfristigen Freiheitsstrafe und der Strafen ohne Freiheitsentzug im Kampf gegen die Hückfallkriminalität* * Kostadin Ljutow Hinsichtlich der Anwendung der Freiheitsstrafen sowie der Strafen ohne Freiheitsentzug und der bedingten Verurteilung1 läßt sich der sozialistische Staat von dem Hinweis Lenins leiten, daß das Maß des Zwangs auf das Minimum beschränkt werden soll, das im Interesse der Entwicklung der * Überarbeitetes Manuskript eines Diskussionsbeitrages des Verfassers auf dem internationalen Symposium in Varna (2. bis 7. 10. 1967) zum Thema „Strafen ohne Freiheitsentzug und bedingte Verurteilung nach dem sozialistischen Recht“ (vgl. den Bericht von E. Buchholz / U. Dähn, in: Staat und Recht, 1968, S. 117 ff.). 1 Nach bulgarischem Strafrecht gehört die bedingte Verurteilung nicht zu den Strafen ohne Freiheitsentzug. 794;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 794 (StuR DDR 1968, S. 794) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 794 (StuR DDR 1968, S. 794)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie IX; Organisierung der erforderlichen Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und des Zusammenwirkens mit anderen Organen; Gewährleistung der ständigen Auswertung der im Prozeß der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge erarbeiteten Informationen über das Vorgehen des Gegners, insbesondere über neue Pläne, Absichten, Mittel und Methoden und Angriffsobjekte, sowie über entstehende Gefahren und Auswirkungen.

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