Staat und Recht 1968, Seite 79

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 79 (StuR DDR 1968, S. 79); order sogar im Ausland gelegenes Vermögen eines in Großbritannien wohnhaften Berechtigten auf sich übertragen kann. Der Anspruch auf extraterritoriale Wirkung betrifft nicht nur die mehrfach erwähnten Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Devisenvorschriften, sondern z. B. auch Bestimmungen über juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das gilt z. B. hinsichtlich der Stellvertretung und der Vollmacht. „Beruht die Ermächtigung auf öffentlichem Recht, so ist der Umfang der Vertretungsbefugnis diesem zu entnehmen“, so ausdrücklich Art. 33 des Schweizer Obligationenrechts.46 Dieser Anspruch betrifft überhaupt alle Vorschriften, die in sozialistischen Ländern als die Außenhandelsmonopolgesetzgebung bezeichnet werden. Beispielsweise beanspruchen nach sowjetischem Recht die zwingenden Formvorschriften für Außenhandelsverträge unter Berufung auf das Außenhandelsmonopol unbeschränkte Geltung, unabhängig vom Abschlußort und Schuldstatut sowie vom Gericht.47 In kapitalistischen Ländern, besonders in Westdeutschland, wird dazu vielfach die These vertreten, daß die Wirkung des öffentlichen Rechts ihre Grenze im Machtbereich des betreffenden Staates findet, womit eine extraterritoriale Wirkung beliebig eingeschränkt werden kann.48 III 1. Im vorigen Jahrhundert, aber auch bis in die Zeit des zweiten Weltkrieges hinein, wurde die Anwendung ausländischen öffentlichen Rechts vielfach abgelehnt.49 Aber diese Ablehnung war nicht in allen Ländern einheitlich und bezog sich nicht zu allen Zeiten auf alle Teile des öffentlichen Rechts. Besonders konsequent wurde die Ablehnung in Frankreich und der Schweiz vertreten, aber selbst die französischen Entscheidungen zu dieser Frage waren widersprüchlich.50 Am längsten wurde die Ablehnung gegenüber fremdem Devisenrecht aufrechterhalten. Selbst nach Abschluß eines Verrechnungsabkommens zwischen der Schweiz und Deutschland (26. Juli 1934) erkannte das Schweizer Bundesgericht die deutsche Devisengesetzgebung nicht an (Urteil vom 8. Oktober 1935, Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts 61II, S. 242, 248). Gleichzeitig war die Ablehnung, ausländisches öffentliches Recht als Recht anzuwenden, vielfach mit einer tatsächlichen Anerkennung seiner Wirkungen verbunden. Das traf z. B. in Deutschland zu, wo ein Verstoß gegen ausländische Verbotsgesetze mit verschiedenen Begründungen zur Nichtigkeit eines Vertrages führen konnte (vgl. dazu unten). 2. Die heute weitgehend überwundenen Anschauungen über die Ablehnung ausländischen öffentlichen Rechts stützten sich auf die Kennzeichnungen dieser Rechtsnormen als „politische Gesetze“, auf deren begrenzte territoriale Wirkung oder schließlich auf den ordre public. Dölle vertritt die Auffassung : „Die Anwendung ausländischen öffentlichen Rechts, 46 vgl. A. F. Schnitzer, Handbuch des Internationalen Privatrechts, Bd. II, Basel 1958, S. 672. 47 vgl. D. F. Ramsaizew, Die Außenhandelsarbitrage in der UdSSR, Berlin 1961, S. 37. Ebenso L. A. Lunz, Internationales Privatrecht, Bd. II, a. a. O., S. 153 ff. ; vgl. auch I. S. Pereterski / S. B. Krylow, Lehrbuch des Internationalen Privatrechts, Berlin 1962, S. 123 ff. 48 vgl. Soergels Kommentar zum BGB, a. a. O., S. 49 f. 49 Das untersucht für viele Länder R. Heiz, a. a. O., S. 54 ff. 79 5° Vgl. F. A. Mann, „öffentlich-rechtliche Ansprüche a. a. O., S. 1.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die sozialpsychologischen Determinationobedingungen für das Entstehen feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen. Die Wirkungen des imperialistischen Herrschaftssystems im Rahmen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-. nomische, soziale und geistig-kulturelle Potenzen, um den Ursachen und Bedingungen für die Herausbildung feindlichnegativer Einstellungen sowie für das Umschlagen dieser Einstellungen in feindlich-negative Handlungen von Bürgern - Konsequenzen für die weitere Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung von gewaltsamen Grenzdurchbrüchen sowie im illegalen Verlassen der durch Seeleute und Fischer beim Aufenthalt in kapitalistischen Häfen; Organisierung von Einbrüchen und Überfällen mit dem Ziel, in den Besitz von unerlaubten Gegenständen bei den Vernehmungen, der medizinischen oder erkennungsdienstlichen Behandlung gelangten, die sie zu ouizidversuchen, Provokationen oder Ausbruchsversuchen benutzen wollten.

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