Staat und Recht 1968, Seite 773

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 773 (StuR DDR 1968, S. 773); Eine jede Untersuchung über Probleme des Rechtsbewußtseins oder sozialen Bewußtseins hat sich also Klarheit über die psychisch repräsentierte Struktur der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der subjektiven Widerspiegelung der rechtlichen und sozialen Normen zu verschaffen. Eine solche strukturelle Aufgliederung muß jeweils in Abhängigkeit von der vorliegenden Problemstruktur erarbeitet werden.15 Es ist zwar richtig, daß soziale Normen in strukturierter Form vielfach bereits vorliegen (z. B. Verfassung, Strafgesetzbuch, Gebote der sozialistischen Moral, Pioniergesetze), jedoch muß man die Spezifik des Untersuchungsgegenstandes berücksichtigen. Diese erfordert in der Regel eine andere strukturelle Aufgliederung als die, die den Gesetzeswerken oder anderen Kodifizierungen zugrunde liegt. Das Rechtsbewußtsein strafrechtlich relevanter Sachverhalte zu untersuchen, indem das Forschungsprojekt vom Strafgesetzbuch ausgeht und die Fragen anhand der Paragraphen formuliert werden, dürfte unzweckmäßig und kaum sinnvoll realisierbar sein. Gesetzesunkenntnis, Schwierigkeiten mit juristischen Begriffen und Voraussetzungen sowie die Gefahr, sich in uferlose Details zu verlieren, wären Hürden, die kaum überwunden werden könnten. Außerdem bildet es ein grundsätzliches theoretisches Problem, ob das Bewußtsein von Rechtsnormen ermittelt werden kann, wenn man mit den Kategorien des Strafrechts forschungsmethodisch operiert. Mit der negativen Abspiegelung positiver Normen wird vorwiegend das Rechtsbewußtsein in bezug auf den (möglichen) Bruch von sozialen Grundnormen erfaßt. Das ist sicher ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsbewußtseins und ein Indikator für dessen qualitative Beschaffenheit, jedoch darf das Rechtsbewußtsein nicht auf das Bewußtsein von Rechtsbruchphänomenen reduziert oder beschränkt werden. Es wird vom jeweiligen konkreten Untersuchungsprojekt und dessen Zielstellung abhängen, wie man die subjektive Struktur der Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens klassifiziert. Einige mögliche Klassifizierungsgesichtspunkte bzw. -kategorien seien hier erwähnt. In einem Forschungsprojekt des Berliner Instituts für Strafrecht wurde beispielsweise folgende Aufgliederung der subjektiv repräsentierten Normen vorgenommen: Normenaspekte gesellschaftlich-poli- moralische Normen rechtliche Normen tische Normen (moralbezogener (rechtsbezogener (gesellschaftsbezogener Teilaspekt) Teilaspekt) Teilaspekt) Es ist klar, daß eine solche Klassifizierung nur der theoretischen Klärung dient und die Normenaspekte in dieser Form sich praktisch kaum scharf voneinander abtrennen lassen. Rechtliche Regeln sind zugleich immer auch moralische Regeln, und beide Bereiche werden von allgemeineren gesellschaftlich determinierten Regeln umfaßt. Eine theoretische Analyse der Struktur der verinnerlichten Normen (die z. B. bis zur Modellierung in kybernetischer Darstellungsweise fortgebildet werden kann) muß aber mit begrifflicher Schärfe und hohem Abstraktionsgrad operieren. Da soziale Normen oder Regeln zumeist bi- oder poly- 773 15 Zum methodologischen Vorgehen der Spezifizierung von Dimensionen (Lazarsfeld) des wissenschaftlichen Gegenstandes vgl. „Problemstruktur und Problemverhalten in der wissenschaftlichen Forschung“, Rostocker Philosophische Manuskripte, 1966, H. 3.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 773 (StuR DDR 1968, S. 773) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 773 (StuR DDR 1968, S. 773)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin zu behan-. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalten sind die Verhafteten zu registrieren, körperlich zu durchsuchen, erkennungsdienstlich zu behandeln, ärztlich zu untersuchen und über ihre Rechte und Pflichten und über die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Sekretärs des zuständigen Gerichts zur Klärung insbesondere zivil-, arbeits- und familienrechtlicher Angelegenheiten sowie über die Ordnungs- und Verhaltensregeln von Inhaftierten in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Zur Durchsetzung der Gemeinsamen Anweisung psGeh.ffä lstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, defür Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die dem Staatssicherheit wie auch anderen atta tliehen Einrichtungen obliegen, begründet werden, ohne einÄubännenhana zum Ermittlungsver-fahren herzustellen. Zur Arbeit mit gesetzlichen Regelungen für die Führung der Bücher und Regelung des Dienstes Wachdienstplan zu sorgen, hach Vorlage der entsprechenden Unterlagen die Vorführung der Häftlinge zu den Vernehmern zu veranlassen und dafür Sorge zu tragen, daß der die zur Durchführung seiner Aufgaben notwendigen Einzelheiten des Verbindungswesens jederzeit beherrscht, damit Störungen in der Verbindung vermieden werden.

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