Staat und Recht 1968, Seite 771

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 771 (StuR DDR 1968, S. 771); Inhaltlich darf dies nicht zu eng aufgefaßt werden, da sicher nicht nur bewußte, also rationale, sondern auch emotionale und bewußtseinsmäßig kaum verarbeitete psychische Merkmale oder Tatbestände gegenstandsmäßig zum Rechtsbewußtsein gehören. Ansonsten wäre es z. B. nicht möglich, hierunter - auch das Rechtsgefühl oder -empfinden oder nichtbewußte Einstellungen und Haltungen zum Recht zu subsumieren. Das Rechtsbewußtsein muß als Wissenschaftsbegriff so plastisch gefaßt sein, daß dieser die genetischen Etappen des Rechtsbewußtseins emotional repräsentierte Wertbeziehungen zum Recht, rational verarbeitete Wertbeziehungen zum Recht, ideologisch systematisierte Wertbeziehungen zum Recht zu umschließen vermag.10 Die mitunter vorgenommene Kategorisierung des Rechtsbewußtseins in Rechtspsychologie und Rechtsideologie11 ist zu grob und sollte wegen der mißverständlichen Entgegensetzung von Psychologie und Ideologie vermieden werden. Es wäre vielleicht zweckmäßiger, den Terminus „Rechtsbewußtsein“ für die wissenschaftliche Erforschung des Gegenstandes der subjektiven Widerspiegelung objektiver Rechtsverhältnisse dahingehend zu präzisieren, daß man genauer, sachadäquater und unmißverständlicher von der Psychologie des Rechtsbewußtseins spricht. Die Psychologie des Rechtsbewußtseins als Wissenschaftsgegenstand der Erforschung der psychischen Grundlagen des Rechtsbewußtseins könnte entsprechend der Struktur ihres Gegenstandes aufgegliedert werden. Als Untersuchungsbereiche der Psychologie des Rechtsbewußtseins werden vorgeschlagen : Rechtsempfindungen und Rechtsgefühl (emotionaler Aspekt),' Rechtskenntnisse und Rechtseinsichten (rationaler Aspekt), Rechtswertungen und Rechtsideologie (axiologischer Aspekt), Motive und Rechtsverhalten (operationaler Aspekt). Der Ansicht Färbers, „daß man an das Rechtsbewußtsein nicht mit Kategorien der Psychologie als der Wissenschaft vom psychischen Leben des Individuums herangehen darf“,12 muß vom Standpunkt der marxistischen Psychologie (als Wissenschaftsdisziplin) widersprochen werden. Diese ist ja gerade dadurch gekennzeichnet, daß sie a) nicht ausschließlich und vornehmlich Psychologie „des Individuums“ ist, sondern durch massenstatistische Erhebungen mit soziologischen Techniken und exakten Auswertungsmethoden psychische Charakteristiken, Erscheinungsformen und Leistungsprofile ganzer Populationsstichproben sichtbar werden läßt, b) sich nicht ausschließlich oder vornehmlich mit der Erforschung psychischer Funktionen und Prozesse befaßt, sondern von ihrem gesellschaftlichen Auftrag her die psychischen Inhalte und sozialen Gehalte bewußtseinsmäßiger Repräsentationen analysiert. 2. Der Begriff des Rechtsbewußtseins ist auch insofern problematisch, als sein Wissenschaftsgegenstand weit über Rechtsprobleme im Sinne der Rechtstheorie oder Rechtspraxis hinausgeht. Die bisher vernachlässigte Analyse der Struktur des Rechtsbewußtseins ist eine vordringliche Aufgabe der wissenschaftlichen Forschung. Schon eine nähere Beschäftigung mit ihr verdeutlicht, daß das Rechtsbewußtsein mit Rechtskategorien allein nicht faßbar sein wird, wie ja auch Rechtsverhältnisse selbst nicht isoliert und selbständig behandelt 10 vgl. zum Problem der genetischen Ableitung der Ideologie aus emotionalen Wertbeziehungen H.-D. Schmidt, „Einige psychologische Grundlagen der politischen Erziehungsarbeit bei Jugendlichen“, in: Probleme und Ergebnisse der Psychologie, H. VII, Berlin 1963, S. 61. И Vgl. I. J. Färber, „Probleme des sozialistischen Rechtsbewußtseins im Lichte des XXII. Parteitages der KPdSU“, Sowjetwissenschaft (GB), 1962, S. 849 ff. 771 12 a. a. O S. 856 6*;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 771 (StuR DDR 1968, S. 771) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 771 (StuR DDR 1968, S. 771)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel auf diese Schwerpunkte wirksamer durchzusetzen und schneller entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Es besteht doch, wie die operative Praxis beweist, ein unterschied zwischen solchen Schwerpunkten, die auf der Grundlage des Strafvollzugs- und Wiedereingliedaungsgesetzes sowie der Durchführungsbestimmung zu diseiGesetz erlassenen Ordnungs- und Verhaltensregeln. Die Leiter der Abteilungen haben die unmittelbare Durchsetzung der Ordntmgfuli auf. Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen operativen Diensteinheiten zur Sicherung der Durchführung notwendiger Überprüfungs- und Beweisführungsmaßnahmen zu Zugeführten und ihren Handlungen; die Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen Arbeitsgrup-pen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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