Staat und Recht 1968, Seite 764

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 764 (StuR DDR 1968, S. 764); erfolgen, müßten diese in konsequenter Weiterentwicklung vorhandener Ansätze8 zu Wirtschaftsverträgen (z. B. Koordinierungsvereinbarungen) ausgebaut werden. Um zu verhindern, daß das Bilanzorgan etwa aus der Stellung als Vertragspartner plötzlich in die eines mit einseitigen, die Verantwortlichkeit ausschließenden Rechten ausgestatteten Staatsorgans wechselt, wären Sanktionen ohne Prüfung subjektiver Voraussetzungen durch eine gesetzliche Regelung vorzusehen.18 19 Eine vorausschauende Vorentscheidung könnte aber auch dadurch getroffen werden, daß für alle nicht mit Vorrangstellung ausgestatteten Bedarfsträger die Entscheidung in einer Höhe ihres Bedarfs ergeht, die es ermöglicht, daß ihre dringendsten Vorhaben bereits abgesichert werden können, nötige Beweglichkeit im weiteren Bilanzierungsprozeß jedoch durch operative (d. h. unverteilte) Bilanzreserven sowie durch einen materiellen Lagerstock gesichert bleibt. Damit wäre es möglich, den Hauptteil der notwendigen Kooperationsbeziehungen bereits langfristig zu organisieren. Ein solches Verfahren erscheint auch zweckmäßiger als die gelegentliche Spruchpraxis der Vertragsgerichte, bei Vertragsabschlußbegehren von Betrieben vor Bilanzbestätigung die Bilanzorgane zu einer isolierten Entscheidung dieses Einzelfalls zu zwingen. Zudem bestand auch dann keine Gewähr für die Stabilität des so zustande gekommenen Vertrages. Nach der geltenden Gesetzgebung sind zwar abgeschlossene Verträge bei der Planung von den Betrieben zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 3 VG) und von den Bilanzorganen bei der Bilanzierung zu beachten (§26 Abs. 1 VG). Hieraus ist in Verbindung mit der Materialwirtschaftsrichtlinie20 eine Verantwortlichkeit der VVB für die Bedarfsdeckung an den von ihr bilanzierten Erzeugnissen hergeleitet worden.21 „Beachten“ der abgeschlossenen Verträge ist jedoch ein juristisch dehnbarer Terminus, der eine abweichende Bilanzentscheidung nicht ausschließt,22 so daß ein Vertrag, dessen Leistung nicht in die Bilanz aufgenommen wurde, insoweit der Aufhebung oder Änderung unterliegt.23 Deshalb sollte vor allem’ durch geeignete Bilanzinformationen eine gesellschaftlich nicht gerechtfertigte Nachfrage von vornherein zurückgedrängt werden, wo allein über das Wirken ökonomischer Hebel ein derartiges Ergebnis nicht erreichbar ist. c) Auch künftig, wenngleich in geringerem Umfang, wird damit gerechnet werden müssen, daß nicht alle vor der Bilanz abgeschlossenen Verträge in dieser berücksichtigt werden können. Eine generelle Unantastbarkeit aller vor der Bilanz abgeschlossenen Verträge hilft ebensowenig wie das generelle Verbot von Vertragsabschlüssen vor diesem Zeitpunkt, weil sie nicht der Differenzierung der ökonomischen Interessenlagen Rechnung tragen. Demnach sollte für bestimmte Verträge, so vor allem für die langfristigen Abmachungen in Kooperationsverbänden zur Herstellung strukturbestimmender Erzeugnisse, deren Unantastbarkeit vorgesehen werden oder eine 18 vgl. Gemeinsame Verfügung des Ministers für Außenhandel und Innerdeutschen Handel und des Vorsitzenden des Volkswirtschaftsrates über die materielle Verantwortlichkeit der Vertragspartner bei einseitigen Veränderungen von Exportabstimmungsprotokollen vom 28. 6. 1965, VuM des MAI, 1965, H. 8, S. 84. 19 Ähnlich § 15 Kooperations-VO sollte § 29 VG zumindest für diese Fälle weiterentwickelt werden. 20 Beschluß über die Richtlinie der Materialwirtschaft der volkseigenen Industrie vom 20. 7. 1967, GBl. II S. 471, Ziff. III.3 21 Vgl. Kommentar zum Vertragsgesetz, a. a. O., Ziff. 2.3 zu § 26. 22 vgl. die Entscheidung 22-A-115/65, in: Vertragssystem, 1966, S. 180. 23 vgl. die Stellungnahme des ZVG, in: Vertragssystem, 1965, S. 472, rechte Spalte, 1. Frage.;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Vorbeugung durch Einsatz aller tschekistischen Mittel, Methoden und Potenzen ständig zu erhöhen. Ausgehend vom engen Zusammenhang von Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Einbeziehung von Diplomaten und Angehörigen der westlichen Besatzungsmächte. Die Verhinderung von Aktionen des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur- Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Zielstellung der Verdachtshinweisprüfung immer dann erfolgen, wenn durch die Einbeziehung des Rechtsanwaltes ein Beitrag zur Erfüllung dieser Zielstellungen erwartet wird.

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