Staat und Recht 1968, Seite 746

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 746 (StuR DDR 1968, S. 746); Das Werk von Karl Marx ist eine wahre Fundgrube für jeden, der sieh mit den Problemen der Gesellschaftsprognose und -Prognostik beschäftigen will. Enttäuscht wird allerdings, wer mit der Erwartung an die Denkergebnisse dieses Geistesriesen herangeht, in ihnen eine vollständig ausgearbeitete, systematisch entwickelte Theorie und Methodik der Prognose zu finden oder aus ihnen gar Rezepte für Prognosen zu Teilbereichen des gesellschaftlichen Lebens beziehen zu können. Erst in unserer Zeit ist die gesellschaftliche Notwendigkeit umfassender Gesellschaftsprognose herangereift. Jetzt erst sind im Prinzip alle wesentlichen Instrumente verfügbar, die es ermöglichen, den Entwicklungsprozeß der Gesellschaft insgesamt und den aller wesentlichen Teilprozesse weitgehend exakt zu prognostizieren. Mit der Ausarbeitung der neuen mathematischen und kybernetischen Methoden und Verfahren beispielsweise sind jene Instrumente entstanden, mit deren Hilfe die Prognose auch die quantifizierbaren Seiten gesellschaftlicher Prozesse erfassen kann. Karl Marx ebenso wie sein Freund und Kampfgefährte Friedrich Engels haben grundlegende wissenschaftliche Voraussagen getroffen, die sich glänzend bestätigt haben. Es hieße Eulen nach Athen tragen, wollte man dazu erneut Belege beibringen. In der marxistischen Literatur der jüngsten Zeit werden Beispiele dafür nicht nur in großer Zahl, sondern auch hinsichtlich der verschiedensten Bereiche angeführt. Sie weisen im Konkreten nach, daß Marx auf den verschiedensten Gebieten die erste wissenschaftlich begründete Prognose explizite erarbeitet hat und leiten daraus Ansatzpunkte für das eigene Prognostizieren in bestimmten Bereichen ab. Als Fundament einer wissenschaftlichen Gesellschaftsprognostik ist die Marxsche Lehre jedoch erst dann erfaßt, wenn dieser prognostische Gehalt aus dem Wesen der Marxschen Lehre abgeleitet und begründet wird. Wesentlicher Bestandteil der von Marx gemeinsam mit Engels begründeten wissenschaftlichen Philosophie und der sie einschließenden Gesellschaftstheorie ist die materialistische Dialektik, die „ihrem Wesen nach kritisch und revolutionär ist“,-denn sie schließt in das „positive Verständnis des Bestehenden zugleich auch das Verständnis seiner Negation, seines notwendigen Untergangs“ ein und faßt „jede gewordene Form im Flusse der Bewegung, also auch nach ihrer vergänglichen Seite“ auf.5 Der dialektische Charakter dieser Weltanschauung impliziert notwendig ihren Historismus wie ihre Zukunftsgerichtetheit. Beide Momente werden sichtbar, wenn Engels mit dem Blick auf die Gesellschaft zur Charakterisierung der materialistischen Dialektik sagt:„Ebensowenig wie die Erkenntnis kann die Geschichte einen vollendeten Abschluß finden in einem vollkommnen Idealzustand der Menschheit; eine vollkommne Gesellschaft, ein vollkommner ,Staat4 sind Dinge, die nur in der Phantasie bestehen können; im Gegenteil sind alle nacheinander folgenden geschichtlichen Zustände nur vergängliche Stufen im endlosen Entwicklungsgang der menschlichen Gesellschaft vom Niedern zum Hohem. Jede Stufe ist notwendig, also berechtigt für die Zeit und die Bedingungen, denen sie ihren Ursprung verdankt; aber sie wird hinfällig und unberechtigt gegenüber neuen, höhern Bedingungen, die sich allmählich in ihrem eigenen Schoß entwickeln; sie muß einer höhern Stufe Platz machen, die ihrerseits wieder an die Reihe des Verfalls und des Untergangs kommt Vor ihr (der dialektischen Philosophie W. L.) besteht nichts Endgültiges, Absolutes, Heiliges; sie weist von allem und an allem die Vergänglichkeit auf, und nichts besteht vor ihr als der ununterbrochene Prozeß des Werdens und Vergehens, 5 K. Marx, „Das Kapital“, Erster Band, in: K. Marx / F. Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1962, S. 28 746;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 746 (StuR DDR 1968, S. 746) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 746 (StuR DDR 1968, S. 746)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit auf Straßen und Plätzen, für den Schutz des Lebens und die Gesundheit der Bürger, die Sicherung diplomatischer Vertretungen, für Ordnung und Sicherheit in der wie die Einhaltung der Bestimmungen über Einreisen in Grenz- und Sperrgebiete, die Beachtung der Kriminalitätsentwicklung, Schiebungen, Zoll- und Devisen-.

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