Staat und Recht 1968, Seite 739

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 739 (StuR DDR 1968, S. 739); Rolle und der Entscheidungsfelder der Betriebe im besonderen wie das enge Zusammenrücken von Wirtschafts- und Arbeitsrecht im allgemeinen deutlich.26 Diese Festlegungen des Verfassungsentwurfs sind daher von eminenter Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Rechts. Für die Herstellung der Interessenübereinstimmung und damit die Durchsetzung der Arbeitsgrundrechte ist die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der Stellung der Gewerkschaften und ihrer Rechte (Art. 44 f.) nicht minder wichtig. Das ist erst- und einmalig in der deutschen Verfassungsgeschichte. In der 1949er Verfassung waren die Gewerkschaften unter die Grundrechte des Bürgers subsumiert und erschienen dort lediglich unter dem Aspekt des Rechts, Vereinigungen zur Förderung der Lohn- und Arbeitsbedingungen anzugehören (Art. 14) ,27 In der Verfassung wird auch die hervorragende Rolle der Städte und Gemeinden für die Sicherung der Grundrechte der Bürger betont. In ihnen werden entscheidende Seiten der Arbeitsgrundrechte verwirklicht, die sich im Prozeß der Reproduktion der Arbeitskraft ergeben (Recht auf Freizeit und Erholung, Recht auf Versorgung bei Arbeitsunfähigkeit uswO. Diese Gemeinschaften spielen eine wichtige Rolle bei der Aufgabe, die Wahrnehmung der Grundrechte zu sichern und die persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen wirksam zu verbinden. Der neue, qualitativ höhere Inhalt der Arbeitsgrundrechte nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse hat zur Folge, daß die den Grundrechten entsprechende Verantwortung von den Bürgern, den Betrieben sowie den staats- und wirtschaftsleitenden Organen kraft der Einsicht in deren zutiefst moralisches Wesen und der Erkenntnis wahrgenommen wird, daß die eigenen Interessen nur über ihre Harmonisierung mit denen der anderen Bürger, der Gemeinschaften und der gesamten Gesellschaft verwirklicht werden können. Mehr und mehr wird die Weckung des eigenen Interesses durch ein abgestimmtes System materieller und moralischer oder immaterieller Anreize zum Hauptweg der Durchsetzung der Grundrechte und -pflichten. Ihre Einheit, von der in der Literatur die Rede ist, darf keineswegs im Sinne einer vollen mechanischen Gleichsetzung von juristischem Recht und Rechtspflicht verstanden werden.28 Jedem Grundrecht steht eine moralische, bis zu einem gewissen Grade auch die aus konkreten Rechtsnormen ablesbare rechtliche Verpflichtung zur Seite, von diesem Grundrecht zum eigenen und allgemeinen Nutzen Gebrauch zu machen: „Einheit von Grundrechten und Grundpflichten bedeutet nicht Identität beider. Ein solcher Standpunkt, der in der gesellschaftlichen Realität und in der Gesetzgebungspraxis keine Stütze findet, übersieht, daß sich auch unter sozialistischen Bedingungen die Rechts-. pflichten von der moralischen Verpflichtung unterscheiden.“29 Das neue Wesen der Grundrechte läßt sich also wohl nicht allein nur unter dem methodischen Aspekt der Einheit von Recht und Pflicht ausschöpfen. Zumindest aber 26 vgl. zu dieser Tendenz u. a. G. Pflicke / H. Langer, „Die Entwicklung der Rechtsstellung der volkseigenen Produktionsbetriebe“, in: Sozialistische Wirtschaftsentwicklung und Recht, Berlin 1967, S. 40 ff., bes. S. 49 (mit ausführlichem Literaturverzeichnis zu dieser Frage). 27 vgl. zur Bedeutung dieser Festlegungen W. Ulbricht, Die Verfassung des sozialistischen Staates deutscher Nation, a. a. O., S. 40, und H. Warnke, „Schöpfer und Lenker unseres neuen Lebens“, ND (B) vom 16. 2. 1968, S. 5. 28 Anderer Meinung hierzu ist H. Klenner, Studien über die Grundrechte, a. a. O., bes. S. 88 ff. Vgl. dagegen die Ausführungen von W. Büchner-Uhder / E. Poppe/ R. Schüsseler, a. a. O., S. 40 ff., sowie E. Pätzold / S. Seidel, „Das Arbeitsrecht als Instrument der Führung der Werktätigen durch den Betriebsleiter bei der komplexen sozialistischen Rationalisierung“, in: Sozialistische Wirtschaftsführung und Recht, a. a. O., S. 76 ff., bes. S. 84 f. 739 29 w. Büchner-Uhder / E. Poppe / R. Schüsseler, a. a. O., S. 43 4*;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 739 (StuR DDR 1968, S. 739) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 739 (StuR DDR 1968, S. 739)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Aufgaben und ihren Bedingungen zu konkretisieren zu erweitern. Konspirative Wohnung Vohnung, die dem Staatssicherheit von einem zur Sicherung der Konspiration auslöst. Als werden möglichst unauffällige, dem normalen Leben angepaßte, für den Empfänger aber als deutlich erkennbare Gegenstände, Gegebenheiten, akustische Signale oder visuell-wahrnehmbare Zeichen benutzt.

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