Staat und Recht 1968, Seite 729

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 729 (StuR DDR 1968, S. 729); die neuen Entwicklungstendenzen im Interesse aller Werktätigen zu stimulieren, kurz, als historisch überlebt. Unsere Verfassung bleibt bei der Fixierung dieser Tatbestände jedoch nicht stehen, sondern weist zugleich, ausgehend von der Gesellschaftsprognose, den Weg zur Vollendung des Sozialismus als der Gesellschaftsordnung der Zukunft. Die verfassungsmäßigen Grundrechte auf dem Gebiet der sozialistischen Arbeit Frithjof Kunz In seiner Begründung des Entwurfs der neuen, sozialistischen Verfassung auf der 7. Tagung der Volkskammer erinnerte Walter Ulbricht an den seit 1949 zurückgelegten Weg und wies mit Stolz darauf hin, daß in unserer Deutschen Demokratischen Republik die revolutionären und humanistischen Forderungen nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gesellschaftliche Wirklichkeit und wesentliche Elemente unserer Verfassung geworden sind. Damit erfüllten und erfüllen wir, was die Besten unseres Volkes gedacht und geschrieben, wofür sie gekämpft haben. Eine Grundforderung der Arbeiterbewegung, in der alle bisherigen humanistischen Forderungen aufgehoben und bewahrt wurden, ist die, eine solche gesellschaftliche Ordnung zu errichten und damit solche Grundrechte zu ermöglichen, daß nicht mehr der Antagonismus der Ausbeutung, sondern die Harmonie der kameradschaftlichen Zusammenarbeit aller Klassen und Schichten, aller Bürger und Gemeinschaften in Einklang mit den Gesamtzielen von Staat und Gesellschaft die Maxime des Zusammenlebens ist: „Wenn das Proletariat im Kampfe gegen die Bourgeoisie sich notwendig zur Klasse vereint, durch eine Revolution sich zur herrschenden Klasse macht und als herrschende Klasse gewaltsam die alten Produktionsverhältnisse aufhebt, so hebt es mit diesen Produktionsverhältnissen die Existenzbedingungen des Klassengegensatzes auf. An die Stelle der alten bürgerlichen Gesellschaft mit ihren Klassen und Klassengegensätzen tritt eine Assoziation, worin die freie Entwicklung eines jeden die Bedingung für die freie Entwicklung aller ist.“1 Die Grundrechte wurden daher in der Deutschen Demokratischen Republik synchron mit dem erfolgreichen Aufbau des Sozialismus entwickelt. Im Verlauf der sozialistischen Revolution wurde mit der Ausbeutung der Antagonismus von Mensch und Gesellschaft und damit die Entfremdung des Menschen von der Arbeit aufgehoben. Das bringt die schöpferischen Kräfte der Werktätigen voll zur Entfaltung. Die vergesellschafteten Produzenten regeln nunmehr ihren Stoffwechsel mit der Natur rationell und bringen ihn unter ihre gemeinschaftliche Kontrolle.2 Der Kampf für die Verwirklichung des Ideals einer planmäßig organisierten Gemeinwirtschaft, die alle Produktionszellen in sich vereint, wird nicht nur geführt, um den Nutzen der gemeinschaftlichen Arbeit für die Gesellschaft zu erhöhen, sondern um die Grundlage für eine Gesellschaftsordnung zu schaffen, „deren Grundprinzip die volle und freie Entwicklung jedes Individuums ist“3. 1 K. Marx / F. Engels, „Manifest der Kommunistischen Partei“, Werke, Bd. 4, Berlin 1959, S. 482 2 vgl. K. Marx, „Das Kapital“, Bd. Ill, in: K. Marx / F. Engels, Werke, Bd. 25, Berlin 1964, S. 828. 3 K. Marx, „Das Kapital“, Bd. I, in: K. Marx / F. Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1962,;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 729 (StuR DDR 1968, S. 729) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 729 (StuR DDR 1968, S. 729)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlen. Gegenüber Jugendlichen ist außer bei den im genannten Voraussetzungen das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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