Staat und Recht 1968, Seite 720

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 720 (StuR DDR 1968, S. 720); Die Schaffung des Volkseigentums war die reale ökonomische Grundlage für die Brechung des Bildungsprivilegs einer Minderheit von Privateigentümern an den Produktionsmitteln. Die Begabtenförderung konnte im Massenumfang durchgesetzt werden. So ist der Sozialismus durch das Prinzip „Jeder nach seinen Fähigkeiten, jedem nach seiner Leistung“ charakterisiert, ein Prinzip, das in Art. 2 Abs. 3 der neuen Verfassung ausdrücklich verankert ist. Weiter heißt es in Art. 19: „Frei von Ausbeutung, Unterdrückung und wirtschaftlicher Abhängigkeit hat jeder Bürger gleiche Rechte und vielfältige Möglichkeiten, seine Fähigkeiten in vollem Umfange zu entwickeln und seine Kräfte aus freiem Entschluß zum Wohle der Gesellschaft und zu seinem eigenen Nutzen in der sozialistischen Gemeinschaft ungehindert zu entfalten. So verwirklicht er Freiheit und Würde seiner Persönlichkeit.“ Damit bilden sich im Sozialismus neue Maßstäbe der Wertung der menschlichen Persönlichkeit heraus: nicht mehr die Zahl der Sklaven, nicht Grundbesitz, nicht Kapital, nicht das Aktienpaket, sondern einzig und allein Verstand, Fähigkeiten und Arbeitstaten der Menschen. „Bei uns verneigen sich die Menschen nicht vor dem Reichtum dieses oder jenes Kapitalisten, wir verneigen uns vor dem Verstand, den Fähigkeiten und den Arbeitstaten der Menschen.“9 Auf dieser Grundlage entstehen wahrhaft menschliche Beziehungen, die getragen sind von gegenseitiger Achtung, Vertrauen und kameradschaftlicher Hilfe. Schon angesichts dieser eindrucksvollen sozialen Konsequenzen des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln als gesellschaftliches Eigentum wirkt es geradezu lächerlich, wenn Peter F. Drucker, ein USA-Ökonom, schreibt: „Aber der Besitz von Eigentum ist heute sozial ohne Bedeutung. Die Form des Eigentumsbesitzes entscheidet nicht mehr darüber, wer die Macht ausübt. Das haben ganz klar die beiden Revolutionen unserer Zeit gezeigt. Die Verstaatlichung des Privateigentums durch die Kommunisten hatte nicht die Gleichheit zur Folge, die sich hätte ergeben müssen, wenn die kapitalistisch-sozialistischen Annahmen richtig gewesen wären.“10 Viertens: Erstmalig erhält die gesellschaftliche Produktion ein neues, wahrhaft menschliches Ziel. Das Ziel des Wirtschaftens ergibt sich immer aus den Interessen der Eigentümer an den Produktionsmitteln; denn ihnen gehören auch die erzeugten Produkte, gehört das Ergebnis der Produktion. Deshalb kann in Gesellschaftsordnungen, die, wie der Kapitalismus, die große Masse der Bevölkerung vom Eigentum an den Produktionsmitteln ausschließen, das Ziel der Produktion nicht der Volkswohlstand sein, sondern nur die Bereicherung der wenigen kapitalistischen Eigentümer an den Produktionsmitteln. Sind aber alle Werktätigen selbst Eigentümer der Produktionsmittel, dann dient, wie es in Art. 9 unserer neuen Verfassung heißt, die Volkswirtschaft der Stärkung der sozialistischen Ordnung, des Staates und der Gesellschaft, der ständig besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger, der Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen.11 Diese Zielstellung bringt die prinzipielle Übereinstimmung der politischen, 9 Programmatische Erklärung des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Walter Ulbricht, Berlin 1960, S. 46 f. 10 p. F. Drucker, Die Zukunft der Industriegesellschaft, Düsseldorf/Wien 1967, S. 86 11 Vgl. W. Ulbricht, Die Bedeutung des Werkes „Das Kapital“ von Karl Marx für die Schaffung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR und den Kampf gegen das staatsmonopolistische Herrschaftssystem in Westdeutschland. Rede auf der internationalen wissenschaftlichen Session: 100 Jahre „Das Kapital“, Berlin 1967, S. 41. 720;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 720 (StuR DDR 1968, S. 720) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 720 (StuR DDR 1968, S. 720)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die PerehrdLiohkeit des Beschuldigten dazu geeignet ist, ein umfassendes, überprüftes Geständnis vorliegt oder die vorhandenen Beweismittel überzeugend die begangenen Verbrechen dokumentieren.

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