Staat und Recht 1968, Seite 717

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 717 (StuR DDR 1968, S. 717); Volkes, das sich eine neue, die sozialistische Gesellschaftsordnung erkämpft hat: ,Was des Volkes Hände schaffen, ist des Volkes eigen4.“1 I Das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln als Grundlage unserer Volkswirtschaft ist zugleich die wichtigste ökonomische Kategorie der Verfassung. Karl Marx und Friedrich Engels definierten die Eigentumsverhältnisse als die „Verhältnisse der Individuen zueinander in Beziehung auf das Material, Instrument und Produkt der Arbeit“.2 Unter Eigentum in diesem Sinne verstehen wir also das Eigentum an den Produktionsmitteln,3 4 das charakterisiert, wie die objektiven und subjektiven Faktoren des Arbeitsprozesses, die Produktionsmittel und die Arbeitskraft, bei der Herstellung und Aneignung des erzeugten Produkts miteinander in Beziehung treten. Eigentum an Produktionsmitteln ist also keine Sache, kein Produktionsmittel an sich dasselbe Produktionsmittel kann verschiedenes Eigentum sein , sondern vielmehr eine ökonomische Kategorie, die das Verhältnis zwischen den Menschen, ihre Beziehungen zu den im Prozeß der Produktion der materiellen Güter verwandten Produktionsmitteln und deren Aneignung ausdrückt. Karl Marx war es auch, der als erster Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit der Ablösung des kapitalistischen Eigentums an den Produktionsmitteln wissenschaftlich nachwies und in der Arbeiterklasse die Kraft erblickte, die im Bündnis mit den anderen werktätigen Schichten fähig und in der Lage ist, den Kapitalismus zu stürzen. Er gab zugleich eine Prognose des Wesens des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln: „Die aus der kapitalistischen Produktionsweise hervorgehende kapitalistische Aneignungsweise, daher das kapitalistische Privateigentum, ist die erste Negation des individuellen, auf eigne Arbeit gegründeten Privateigentums. Aber die kapitalistische Produktion erzeugt mit der Notwendigkeit eines Naturprozesses ihre eigne Negation. Es ist Negation der Negation. Diese stellt nicht das Privateigentum wieder her, wohl aber das individuelle Eigentum auf Grundlage der Errungenschaften der kapitalistischen Ära: der Kooperation und des Gemeinbesitzes der Erde und der durch die Arbeit selbst produzierten Produktionsmittel,“4 Durch die Praxis des sozialistischen Aufbaus wurde diese Voraussicht von Karl Marx glänzend bestätigt; sie wurde nunmehr verfassungsrechtlich in Art. 9 Abs. 1 unseres neuen Grundgesetzes verankert. Sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln ist in allen seinen drei Formen gesellschaftliches Eigentum, d. h., Arbeitskraft und Produktionsmittel vereinigen sich im gesellschaftlichen Maßstab. Die Produktionsmittel sind vergesellschaftet, werden gemeinsam genutzt, keiner darf unter Ausschluß der Gesellschaft über sie verfügen und damit monopolisieren. Das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln enthält die für jeden Werktätigen als gleichberechtigtes 1 W. Ulbricht, Die Verfassung des sozialistischen Staates deutscher Nation, Berlin 1968, S. 12 2 K. Marx / F. Engels, „Die deutsche Ideologie“, Werke, Bd. 3, Berlin 1959, S. 22. 3 Karl Marx und Friedrich Engels unterschieden stets klar zwischen dem Eigentum an Produktionsmitteln, worauf sich entsprechend seiner Bedeutung für die ökonomische Struktur der jeweiligen Gesellschaftsordnung ihre Analyse konzentrierte, und dem persönlichen Eigentum an Konsumgütern, das fälschlicherweise oft mit dem Privateigentum identifiziert wird. 4 K. Marx, „Das Kapital“, Erster Band, in: K. Marx / F. Engels, Werke, Bd. 23, Berlin 1962, S. 791 717;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 717 (StuR DDR 1968, S. 717) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 717 (StuR DDR 1968, S. 717)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Im Zusammenhang mit der Ausnutzung der Verbundenheit des zum Staatssicherheit sind ebenfalls seine Kenntnisse aus der inoffiziellen Arbeit sowie seine Einstellung zum führenden Mitarbeiter und seine Erfahrungen mit dem Staatssicherheit zu berücksichtigen. Die Ausnutzung der beim vorhandenen Verbundenheit zum Staatssicherheit und zu dessen Aufgaben als vernehmungstaktischer Aspekt kann eingeschränkt oder ausgeschlossen werden, wenn der in seiner inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der Durchführungsbestimmung zur DienS-anwelsung des Gen. Minister, die die Aufgaben für die Einschätzung der operativen Relevanz der Androhung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten als Bestandteil der operativen Lageeinschätzung im Verantwortungsbereich, zur Herausarbeitung und Bestimmung von Erfordernissen der vorbeugenden Terrorabwehr und des Niveaus der dazu ersetzbaren operativen Kräfte, Mittel und Methoden. Die Herausarbeitung und Realisierung der Aufgaben und Maßnahmen des Vorbereitet- und Befähigtseins der operativen Kräfte zur erfolgreichen Aufdeckung, Verhinderung, Bearbeitung und Bekämpfung von Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten ist keine von den anderen grundlegenden politisch-operativen Auf-,gaben im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit und den sich hieraus ergebenen Forderungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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