Staat und Recht 1968, Seite 713

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 713 (StuR DDR 1968, S. 713); die Aufgaben und Befugnisse der Bezirkstage, Kreistage, Stadtverordneten-und Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen und ihrer Organe in speziellen Gesetzen festgelegt werden sollen. Die Kommission ist der Auffassung, daß in diesem Zusammenhang auch die Aufgaben und Stellung der Abgeordneten genau festgelegt werden müssen, da sich ihre Aufgaben unmittelbar aus der Verantwortung der Volksvertretungen selbst ableiten. Die Kommission hat daher dem Wunsch vieler Bürger Rechnung tragend den Artikel 85 in diesem Sinne ergänzt. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Sache des ganzen Volkes In der Volksaussprache bestätigte sich, daß die Errungenschaften der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege fest im Bewußtsein der Werktätigen verwurzelt sind. Häufig bezogen sich die Bürger in ihren Zuschriften und Stellungnahmen auf die vor allem in den letzten Jahren von Volkskammer und Staatsrat beschlossenen Dokumente zur sozialistischen Rechtspflege und zur Festigung der Gesetzlichkeit. Sie betonten, daß die Bestimmungen über die sozialistische Rechtspflege und die umfassende Kontrolle der Einhaltung des sozialistischen Rechts durch die staatlichen und gesellschaftlichen Organe und die Bürger sowie die Rechenschaftspflicht der leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft Verfassungsgrundsätze sind, die sich in langjähriger Praxis als echte Garantien der Gesetzlichkeit erwiesen haben. Ausgehend von ihren eigenen Erfahrungen aus der tätigen Mitwirkung an der sozialistischen Rechtspflege, insbesondere als Schöffen und Mitglieder von Konflikt- und Schiedskommissionen, unterbreiteten viele Bürger Anregungen und Gedanken zur Arbeit der gesellschaftlichen Gerichte. Übereinstimmend begrüßten die Werktätigen, daß die so bewährten Formen unmittelbarer Rechtsausübung der Bürger, die Konflikt- und Schiedskommissionen, durch ihre verfassungsmäßige Charakterisierung als gesellschaftliche Gerichte in ihrer Bedeutung und Stellung im System sozialistischer Rechtsprechung weiter erhöht wurden. Mit vollem Recht wurde von vielen Bürgern hervorgehoben, daß damit ein weiterer bedeutsamer Meilenstein in der kontinuierlichen Entwicklung unserer Rechtsordnung und ihrer Rechtspflege gesetzt wird. Entsprechend einigen Vorschlägen entschied sich die Verfassungskommission, den Grundsatz der Verantwortung des Generalstaatsanwalts gegenüber der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat ausdrücklich in die Verfassung aufzunehmen. Die Verfassungskommission ist der Auffassung, daß dieses in Gesetzen bestimmte und in der Praxis bewährte Prinzip auch verfassungsmäßig verankert werden soll. Auf Grund von Hinweisen der Bürger hat die Verfassungskommission die generelle Festlegung, daß Rechtsvorschriften keine rückwirkende Kraft haben, gestrichen. Eine Rückwirkung von Gesetzen, die z. B. auf wirtschaftlichem oder sozialem Gebiet Vergünstigungen für die Bürger gewähren, soll auch in Zukunft nicht ausgeschlossen sein. Das Verbot der rückwirkenden Kraft von Strafgesetzen ist demgegenüber ausdrücklich im Artikel 99 beibehalten und festgelegt. In zahlreichen Zuschriften an die Verfassungskommission wurden die in der Verfassung verankerten Grundsätze über das Eingaben- und Beschwerderecht begrüßt. Das Recht der Bürger und ihrer Gemeinschaften, sich mit Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen und Beschwerden an die Staats- und Wirtschaftsorgane zu wenden, drückt das enge Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat sinnfällig aus. Die Pflicht zur gewissenhaften Arbeit mit den Ein-713 gaben gehört zu den Obliegenheiten jedes Leiters. Die Bürger erwarten, daß;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 713 (StuR DDR 1968, S. 713) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 713 (StuR DDR 1968, S. 713)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen begangene Straftaten kurzfristig aufzuklären und die Verantwortlichen ohne Ansehen der Person zu ermitteln. Dazu bedarf es der weiteren Qualifizierung der eigenen Untersuchungsmethoden sowie der verstärkten Unterstützung der politischoperativen Vorgangsbearbeitung anderer operativer Diensteinheiten und auch der zielgerichteten kameradschaftlichen Einflußnahne auf die Tätigkeit der Untersuchungsorgane des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen wird. Laut Anweisung des Genossen Minister sind die Abteilungen Staatssicherheit mit der Vahmehraung der in den Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelten Verantwortung zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit , die ab in Kraft treten, getroffen. Ich betone, es geht um die einheitliche Gestaltung dieser Nachweisprozesse auf Linie gerechte Realisierung der sicherstellenden Aufgaben.

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