Staat und Recht 1968, Seite 711

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 711 (StuR DDR 1968, S. 711); Zur Freiheit des religiösen Glaubens Im Ergebnis der Volksaussprache sowie auf Anregungen der evang.-lutherischen Landeskirche in Thüringen und ihres Bischofs, Herrn D. Dr. Moritz Mitzenheim, hat die Verfassungskommission einige Ergänzungen in den Artikeln 20 und 39 des Entwurfes vorgenommen. In der Volksaussprache wurde festgestellt, daß in der Deutschen Demokratischen Republik jeder Bürger das Recht hat, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben. Diese Feststellung wird nun durch eine Ergänzung des Artikels 20 nochmals unterstrichen, wonach das weltanschauliche oder religiöse Bekenntnis jedes Bürgers sowie seine Gewissens- und Glaubensfreiheit gewährleistet sind. In der Diskussion und auf zahlreichen Veranstaltungen wurde mit Recht auch von kirchlichen Würdenträgern und Professoren hervorgehoben, daß in die Verfassung keine Einzelheiten der kirchlichen Ordnung oder der inneren Ordnung anderer Religionsgemeinschaften aufgenommen werden sollen. Die Verfassung gibt den Kirchen und Religionsgemeinschaften eine rechtliche Basis für die ungehinderte Ausübung ihrer Seelsorge und ihrer gemeinnützigen Tätigkeit, die mit dem politischen Interesse und dem moralischen Empfinden der gläubigen Bürger übereinstimmt. Der Artikel 39 wurde dahingehend ergänzt, daß Näheres durch Vereinbarungen geregelt werden kann. Der Verfassungsentwurf ist somit eine gute, aber auch die einzig mögliche Plattform der weiteren Entwicklung der Beziehungen der Kirchen und Religionsgemeinschaften zum sozialistischen Staat Die Kommission ist der Überzeugung, daß die christlich gesinnten Bürger der Republik so wie bisher auch in Zukunft als gleichberechtigte und gleich verpflichtete Bürger an der Verwirklichung der Aufgaben und Ziele der sozialistischen Verfassung der DDR mitwirken werden. Die sozialistische Staatsmacht Verkörperung der Volkssouveränität In vielen Zuschriften und Stellungnahmen, in Versammlungen und Aussprachen zeigte sich das große Interesse der Bürger für den Aufbau, das Leitungssystem und die Tätigkeit ihres sozialistischen Staates und seine Rechtsordnung. Viele Stellungnahmen und Vorschläge zeugen von dem wachsenden sozialistischen Staatsbewußtsein, von der Erkenntnis der Werktätigen, daß sie selbst die Verantwortung für ihren Staat und die ständige Vervollkommnung seiner Tätigkeit tragen. Keinerlei Schranke trennt die Grundrechte der Bürger und ihrer Gemeinschaften vom System der staatlichen Leitung und der sozialistischen Rechtsordnung. Die sozialistische Demokratie verbindet sie harmonisch und sichert die Verwirklichung der Grundrechte der Bürger und ihrer Gemeinschaften in der staatlichen Leitungstätigkeit und durch das sozialistische Rechtssystem. Ungeteilte Zustimmung fand deshalb die verfassungsrechtliche Verankerung der Souveränität des werktätigen Volkes verwirklicht auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus als tragendes Prinzip des Staatsaufbaus. Oft wurde in der Volksaussprache hervorgehoben, wie konsequent dieser bewährte Grundsatz unserer sozialistischen Demokratie in der verfassungsrechtlichen Stellung der Volksvertretungen realisiert wird. Die Volksvertretungen sind die Grundlage für das gesamte System der Staatsorgane in der DDR. Alle staatlichen Organe leiten ihre Befugnisse von den Volksvertretungen ab, sind ihnen verantwortlich und rechenschaftspflichtig. 711 In vielen Aussprachen und Zuschriften bekundeten Bürger ihre Zufrieden-;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 711 (StuR DDR 1968, S. 711) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 711 (StuR DDR 1968, S. 711)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und dabei zu gewährleisten, daß jeder Schuldige entsprechend den Gesetzen zur Verantwortung gezogen wird und kein Unschuldiger bestraft wird. Daraus erwachsen für die Arbeit Staatssicherheit zugleich höhere Anforderungen an die Leitungstätigkeit in der Linie. Die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der Tätigkeit der Leiter aller Ebenen ist eine grundlegende Voraussetzung für die Realisierung des erforderlichen Leistungsanstieges in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirlcl ichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die Ausrichtung der operativen Kräfte des insbesondere der Hi, auf die Verhinderung - ständiges Arbeitsprinzip bei allen operativen Prozessen.

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