Staat und Recht 1968, Seite 68

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 68 (StuR DDR 1968, S. 68); gegenständ zu behandeln. Sie schlagen vor, an seine Stelle die Erfindung47 oder das nach einer bestimmten technischen Lehre hergesteilte Produkt48 zu setzen. Auf diese Weise wollen sie die Ungewißheit, die dem Patent anhaftet, vom Lizenzgeschäft fernhalten. Erfindungen müssen frühzeitig zum Patent angemeldet werden, um Prioritätsverluste zu vermeiden. Das erfordert oftmals die Preisgabe technischen Wissens, noch bevor seine Produktionsreife erreicht und eine produktive und kommerzielle Verwertung möglich ist. Die Konkurrenz erhält über die patentamtliche Vorveröffentlichung, die das Erteilungsverfahren vieler Staaten kennt, in einem frühen Stadium Kenntnis von der Erfindung und kann sich darauf einrichten, ehe der ursprüngliche Inhaber einen Nutzen daraus ziehen kann. Hinzu kommt, daß die Kontrolle und Verfolgung nicht erlaubter Benutzung patentierter Erfindungen immer beschwerlicher und die juristische Monopolstellung des Patentinhabers und eventuellen Lizenznehmers dadurch faktisch immer fragwürdiger wird.49 Dagegen begründet der komplizierter und aufwendiger werdende Gewinn technischer Regeln und des erforderlichen Überleitungswissens für ihre produktive Verwertung heute in vielen Fällen bereits eine tatsächliche Sonderstellung des Inhabers dieser Ergebnisse. Diese und andere Umstände führen zu der Tendenz, auch bei wichtigen Erfindungen häufig auf den Patentschutz zu verzichten und sich um einen zeitlichen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz zu bemühen. Der Zeitgewinn, dem unter den Bedingungen der technischen Revolution immer größere Bedeutung zukommt, wird für ausreichend erachtet, eine Erfindung vorteilhaft auszunutzen, und ersetzt häufig den Patentschutz. Bevorzugt wird diese Methode insbesondere bei Verfahrenserfindungen. Sie materialisieren sich nicht im Erzeugnis, so daß weder die erfinderische Idee noch ihre Verletzung am Produkt erkennbar ist. Mitunter wählt man auch die Kombination von Patentschutz und Geheimhaltung. Man meldet dann die Erfindung zum Patent an, teilt aber die technischen Daten nur in dem Umfang mit, der erforderlich ist, um den Patenterteilungsvorschriften zu genügen. Die Umstände, die für die praktische Verwertung der Erfindung wichtig sind, hält man geheim.50 Diese Sachlage beschränkt dem Umfang nach die Möglichkeiten, Patentlizenzen zu vergeben, ohne daß das lizenzwirtschaftliche Interesse an diesen Erfindungen wegfällt. Es kann nicht mehr übersehen werden, daß der Weg einer patentierten Erfindung zur Produktionsreife oft beschwerlicher ist und länger dauert als die Entwicklung einer technischen Idee zur Patentreife.51 Das Überleitungswissen und eine gewisse Betriebserfahrung gewinnen auch für die Nutzung patentierter Erfindungen immer größere Bedeutung. Das Patent erlangt also erst in Verbindung mit weitergehenden, außerhalb des sachlichen Schutzumfanges liegenden Spezialkenntnissen und Erfahrungen seine eigentliche lizenzwirtschaftliche Bedeutung.52 Sie müssen aktiv vermittelt werden, da sie der Patentschrift nicht zu entnehmen sind und die Übertragung des Rechts zur Nutzung die Nutzung selbst noch nicht ermöglicht. Die reine Patentlizenz vermag daher den Zweck der Lizenzierung immer weniger zu erfüllen. 47 vgl. Langen, a. a. O., S. 108 f. ; Blum, a. a. O. 48 so m. E. jedoch unrichtig Neuberg, Der Lizenzvertrag und die internationale Patentverwertung, Weinheim 1966, S. 71. 49 vgl. V. Dolezil, „K problematice smuluv о vyuziti nepatentovanÿch technickÿch poznatkü“, Studie z mezinârodniho prava, 1963, H. 6, S. 185. 50 so auch V. Dolezil, a. a. O., S. 186 ff. 51 Vgl. hierzu auch P. Lemke, Internationale Industrielizenzverträge, Berlin 1960, S. 54. 52 so im Ergebnis auch H. Knoppe, a. a. O., S. 2, 20 ff. 68;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen. Die Zusammenarbeit das Zusammenwirken der Leiter der Abteilungen mit den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Durchführung des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß ständig eine angemessene Anzahl von Bekleidung für Zugänge im Aufnahmeraum und im Bereitstellungsraum - Station - zur Verfügung stehen.

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