Staat und Recht 1968, Seite 650

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 650 (StuR DDR 1968, S. 650); gie, die Theorie des positiven Rechts, die Geschichte der Staats- und Rechtslehren und die Geschichte des Staates und des Rechts.“4 Die Staatsund Rechtstheorie als einheitliche Wissenschaft hat in einer solchen Klassifizierung keinen Platz. Manche Rechtswissenschaftler nehmen an, daß sich die Staats- und Rechtstheorie wie auch die Rechtswissenschaft als Ganzes allmählich in eine „Wissenschaft von der politischen Organisation der Gesellschaft“5 verwandeln werde. Nach Ansicht von S. S. Aleksejew und W. E. Tschirkin vermittle die Staats- und Rechtstheorie „eine unvollständige Vorstellung vom Gesamtmechanismus der Leitung der Gesellschaft“, so daß neben ihr eine besondere politische Wissenschaft die Theorie der politischen Organisation der Gesellschaft geschaffen werden müsse.6 Bei allen Unterschieden im einzelnen berühren die angeführten Meinungen und Vorschläge die Frage nach der Anerkennung oder Nichtanerkennung der einheitlichen, in sich geschlossenen Staats- und Rechtstheorie als wichtigstes wissenschaftliches Spezialinstrument zur Erkenntnis der politischen Erscheinungen, der Politik in ihrer Gesamtheit. Es muß ernste Bedenken hervorru-fen, wenn irgendeine Wissenschaft als politische den übrigen Gesellschaftswissenschaften als „unpolitische“ gegenübergestellt wird. Die politischen Beziehungen, Institutionen und Anschauungen sind integrierender Bestandteil des gesamten gesellschaftlichen Lebens, das durch sozialökonomische Widersprüche und Unterschiede gekennzeichnet ist. Unter diesen Bedingungen besteht keine einzige Seite des gesellschaftlichen Lebens isoliert von der Politik. In ihr finden alle grundlegenden, die wesentlichsten Interessen der verschie- 4 O. F. Iwanenko, a. a. O., S. 58 5 Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1965, Nr. 7, S. 149 6 Vgl. S. S. Aleksejew / W. E. Tschirkin, a. a. O., S. 46 f. denen sozialökonomischen Gruppen, die die Gesellschaft bilden, ihren Ausdruck. Auf die eine oder andere Weise, direkt oder indirekt, spiegelt sie sich im Gegenstand vieler Gesellschaftswissenschaften wider, in der Philosophie, Ökonomie, Soziologie, Geschichtswissenschaft und vor allem in der Staats- und Rechtswissenschaft. Dadurch ist auch der politische Charakter, die politische Bedeutung dieser Wissenschaften bestimmt. Mit der Entwicklung der politischen Praxis, mit ihrer tieferen, allseitigeren Erkenntnis, können sich neue Wissenschaften herausbilden, die die Politik, ihre einzelnen Seiten, Institutionen und Gebiete erforschen. Die Vielfalt der politischen Wissenschaften führt durchaus nicht dazu, daß die Bedeutung der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie als eine der wichtigsten allgemeintheoretischen politischen Wissenschaften abnimmt, sondern hat zur Folge, daß ihre Bedeutung wächst.7 Ihre Schlußfolgerungen haben für die Untersuchung der politischen Organisation der Gesellschaft wie des gesamten politischen Lebens allgemeine, grundsätzliche und nicht partielle Bedeutung. Diese Rolle der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie ist auf eine Reihe tiefgreifender Ursachen methodologischen und praktisch-politischen Charakters zurückzuführen. Der Platz der Staats- und Rechtstheorie beim Studium der Politik Der Platz, den die Staats- und Rechtstheorie beim Studium der Politik einnimmt, wird durch die erstrangige Rolle des Staates und Rechts im politischen Leben der Gesellschaft bestimmt. Wegweisend für das richtige Erfassen dieser Rolle sind die Ideen von Marx, Engels und Lenin. 7 Ein ähnlicher Standpunkt wird auch in der Literatur der volksdemokratischen Länder vertreten (vgl. z. B. Das gegenwärtige polnische Recht, 1965, Nr. 5, S. 50).;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 650 (StuR DDR 1968, S. 650) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 650 (StuR DDR 1968, S. 650)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Ministers und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit des von der Persönlichkeit und dem Stand der Erziehung und Befähigung des dienen und die Bindungen an Staatssicherheit vertiefen, in seiner Erfüllung weitgehend überprüfbar und zur ständigen Überprüfung der nutzbar sein. Der muß bei Wahrung der Konspiration und der Gewährleistung der Sicherheit des unbedingt notwendig. Es gilt das von mir bereits zu Legenden Gesagte. Ich habe bereits verschiedentlich darauf hingewiesen, daß es für die Einschätzung der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit hinzuweisen, nämlich auf die Erreichung einer höheren Wachsamkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Geheimhaltung erfordert vom Inhaber und vom Nutzer des den Gebrauch vereinbarter Losungsworte. Dekonspiration Offenbarung Enttarnung politisch-operativer Arbeitsprinzipien, Ziele und Absichten, Maßnahmen, Kräfte, Mittel und Einrichtungen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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