Staat und Recht 1968, Seite 641

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 641 (StuR DDR 1968, S. 641); ein notwendiges Prinzip des Rechtsverhältnisses. „Das Recht ist das Ver-hältniß der Menschen, insofern sie abstracte Personen sind.“3 Im „Kapital“ spricht sich Marx im Zusammenhang mit der Untersuchung der Beziehungen zwischen den Warenbesitzern für eine Konstruktion des Rechts als Verhältnis aus, bei der die Normierung durch eine Rechtsvorschrift kein unabdingbares Merkmal des Rechtsverhältnisses bildet.4 Für ihn ist das Recht in der Gesellschaft der Warenbesitzer ein aus der ökonomischen Ordnung erwachsendes Verhältnis, das sich zwischen freien und autonomen Persönlichkeiten herausbildet und dessen Unterscheidungsmerkmale Abstraktheit, Gleichheit der Partner (Subjekte) und Willenscharakter sind.5 Außerordentlich große Bedeutung mißt Marx dem jeden Idealismus in der Rechtswissenschaft ausschließenden Grundsatz bei, daß Rechtsverhältnisse weder aus sich selbst zu begreifen sind noch aus der Entwicklung des menschlichen Geistes, sondern vielmehr in der „bürgerlichen Gesellschaft“ wurzeln. Diesen Grundsatz wiederholt er mehrfach. In der „Kritik der politischen Ökonomie“ schreibt Marx, daß jede Form der Produktion ihre eignen Rechtsverhältnisse erzeugt“6. Im Vor- 3 G. W. F. Hegel, Philosophische Propädeutik, Sämtliche Werke, Dritter Band, Stuttgart 1949, S. 217 4 Es genügt, an den Hinweis von Marx zu erinnern, daß der Besitz (der unvergleichlich älter ist als die Gesetze des Staates) schon „ein ganz einfaches Rechtsverhältnis“ ist. 5 Wenn wir eine solche These aufstellen, so richten wir uns hauptsächlich nach den Ideen, die Marx im Kapitel II des Ersten Bandes und im Kapitel XXI des Dritten Bandes des „Kapitals“ sowie in dem „Kapitel über das Kapital“ aus dem Rohentwurf des „Kapitals“, aber auch an anderen Stellen formuliert hat. 6 K. Marx / F. Engels, Werke, Bd. 12, S. 714, russ. ; deutsch : Bd. 13, Berlin 1961, S. 619 f. wort zum gleichen Werk wird betont, daß die Rechtsverhältnisse „in den materiellen Lebensverhältnissen wurzeln“7. Im „Kapital“ ist klar zum Ausdruck gebracht, daß das ökonomische Verhältnis den Inhalt des Rechtsverhältnisses bestimmt.8 In der „Kritik des Gothaer Programms“ schließlich wird ausdrücklich betont, daß die Rechtsverhältnisse aus den Produktionsverhältnissen hervorgehen.9 Eine notwendige Voraussetzung für die Herausbildung des Rechts als Verhältnis ist die Erreichung eines solchen Reifegrades des sozialen Gemeinwesens, daß seine Mitglieder bereits über eine gewisse Freiheit verfügen. Bei der Einschätzung insbesondere der Stellung der Teilnehmer des Warenaustauschs ein Gebiet, auf dem die Rechtsverhältnisse besonders deutlich Umrissen sind bezeichnet Marx die Subjekte als „freie Personen“.10 Über sich und seine Sachen verfügen zu können, das ist der Sinn der Freiheit (in dem hier untersuchten Zusammenhang). Ein unfreies Individuum kann keine Rechtsverhältnisse eingehen. Die Institutionen, sagt Marx, qualifizieren denjenigen zu Recht als Sklaven (mit anderen Worten als Objekt des Rechtsverkehrs), der für sich nichts im Austausch erwerben kann,11 der also nicht selbst über sich und seine Sachen verfügt. Soll das Recht die Form eines stabilen Verhältnisses annehmen, genügt es nicht, daß die Individuen über eine gewisse Freiheit verfügen; sie müssen zugleich autonome, formell voneinander unabhängige Per- 7 a. a. O., Bd. 13, S. 6, russ.; deutsch: Bd. 13, S. 8 8 Vgl. a. a. O., Bd. 23, S. 94, russ.; deutsch: Bd. 23, Berlin 1962, S. 99. 9 Vgl. a. a. O., Bd. 19, S. 16, russ.; deutsch: Bd. 19, Berlin 1962, S. 18. 10 vgl. a. a. O., Bd. 23, S. 407, russ.; deutsch: Bd. 23, S. 417. 11 Vgl. K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, Berlin 1953, S. 157.;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 641 (StuR DDR 1968, S. 641) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 641 (StuR DDR 1968, S. 641)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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