Staat und Recht 1968, Seite 640

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 640 (StuR DDR 1968, S. 640); Information Fragen des Rechts im „Kapital“ von Karl Marx* Zum hundertsten Jahrestag der Herausgabe des Ersten Bandes L. S. Mamut Im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Ersten Bandes des „Kapitals“ schrieb F. Engels : „Solange es Kapitalisten ünd Arbeiter in der Welt gibt, ist kein Buch erschienen, welches für die Arbeiter von solcher Wichtigkeit wäre, wie das vorliegende.“1 Diese Worte sind auch für die Gegenwart gültig. Unser Jahrhundert, in dessen Mittelpunkt die siegreiche Große Sozialistische Oktoberrevolution in Rußland steht, ist durch den Triumph des Marxismus gekennzeichnet. Das Leben bestätigt die Richtigkeit und Aktualität der wichtigsten Lehren des „Kapitals“. Auch die in ihm dargelegte dialektisch-materialistische Konzeption des Staates und des Rechts hat ihre historische Bewährungsprobe bestanden. Marx’ geniales Werk dient dem Proletariat auch heute in seinem praktischen Kampf für die soziale Erneuerung der Welt. Es ist und bleibt eine unerschöpfliche Wissensquelle, aus der die Entwicklung des fortschrittlichen gesellschaftlichen Denkens schöpft. Die sowjetischen Juristen nutzen mit Erfolg das schöpferische Erbe von Marx, darunter auch viele theoretische Thesen des „Kapitals“, für die Lösung der Schwerpunktprobleme der Rechtswissenschaft, die für die Vervollkommnung des Rechts, eines * Sowjetskoje gossudarstwo i prawo, 1967, Nr. 12, S. 3-10 ; übersetzt von Wera Krebs, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Potsdam-Babelsberg. 1 K. Marx / F. Engels, Werke, Çd. 16, S. 240, russ.; deutsch: Bd. 16, Berlin 1962, S. 235 effektiven Mittels zur Leitung der sich in der Gesellschaft vollziehenden Prozesse, wichtig sind. In der juristischen und soziologischen Literatur ist die Frage nach dem Recht als einem System staatlich festgelegter allgemeinverbindlicher Verhaltensregeln (Normen) besonders gründlich untersucht worden. In den Werken von Marx (vor allem im „Kapital“) werden zugleich auch andere Seiten der so komplizierten, vielschichtigen Erscheinung, wie sie das Recht ist, untersucht. Das Studium des „Kapitals“ erlaubt es, diese Seiten des Rechts deutlicher herauszuarbeiten und damit seinen Charakter und den Mechanismus seiner Wirksamkeit gründlicher aufzudecken. Einige im „Kapital“ enthaltene Auffassungen von Marx über das Recht werden in dem vorliegenden Beitrag kurz beleuchtet. Das Recht als gesellschaftliches Verhältnis Marx hat im „Kapital“ die kapitalistische Gesellschaft analysiert. Er betrachtet sie als Gesamtheit historisch konkreter Systeme von Verhältnissen, die in entsprechende Institute und Einrichtungen sowie in eine entsprechende Ideologie gekleidet sind. Als spezifisches Verhältnis hebt er auch das Recht hervor, das nach der damaligen Tradition als Rechtsverhältnis bezeichnet wurde. Zu Marx’ Zeiten hat die Wissenschaft das Schema des Rechtsverhältnisses verschieden dargestellt. Ein Teil der Theoretiker ging davon aus, daß Rechtsverhältnisse Beziehungen zwischen Personen sind, die durch Rechtsnormen bestimmt werden.2 Andere wiederum, unter ihnen auch Hegel, hielten die Regulierung durch eine juristische Norm keineswegs für 2 Vgl. F. К. V. Savigny, System des heutigen Römischen Rechts, Bd. 1, Berlin 1840, S. 333. 640;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 640 (StuR DDR 1968, S. 640) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 640 (StuR DDR 1968, S. 640)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie fürdie Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität vorbestrafte Personen, Ant rags teiler auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin, Personen, die ausgeprägte, intensive Westkontakte unterhalten, Reisekader für das sowie Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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