Staat und Recht 1968, Seite 638

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 638 (StuR DDR 1968, S. 638); nach mit dem Recht und dem Vorteil des einen die Pflicht und der Nachteil des anderen korrespondiert. Wenn z. B. der Bürger im kapitalistischen Staat seine Staatspflichten erfüllt, dann stärkt er damit die materiellen Grundlagen eines ihm feindlichen, obrigkeitlichen Staates. Anders in der sozialistischen Gesellschaft: Durch die Wahrnehmung seiner Grundrechte und Grundpflichten in ihrer Einheit stärkt er die politische Organisationsform der Gesellschaft, deren gleichberechtigtes und -verpflichtetes Mitglied er ist. Neben den Grundrechten und Grundpflichten der Bürger enthält, worauf Arlt mit Nachdruck hinwies, der Entwurf ein völlig neues verfassungsrechtliches Prinzip des sozialistischen Staates: die Grundrechte und Grundpflichten der sozialistischen Gemeinschaften, die er als Grundpfeiler eines modernen sozialistischen Staats- und Wirtschaftsrechts bezeichnete. Ihre verfassungsmäßige Sicherung erfahren sie 1. durch die Festlegung des Rahmens der eigenverantwortlichen Tätigkeit der sozialistischen Gemeinschaften, 2. durch ihre Ausstattung mit volkseigenen Vermögenswerten mit dem Ziel, ein höchstmögliches Maß an Nationaleinkommen zu erwirtschaften und dieses sparsam zu verwenden, 3. durch den Schutz ihrer Rechte vor Eingriffen; solche Eingriffe dürfen wie Art. 40 des Entwurfs betont nur auf der Grundlage gesetzlicher Ermächtigungen vorgenommen werden. Das Verfassungsprinzip des demokratischen Zentralismus untersuchte Egler besonders im Hinblick auf die objektiv notwendige vertikale und horizontale Arbeitsteilung in der Tätigkeit der Staatsorgane. Er hob in diesem Zusammenhang hervor, daß diese Arbeitsteilung absolut nichts mit Gewaltenteilung zu tun hat, die, wie aus dem Entwurf deutlich wird, strikt abgelehnt wird, übrigens sehr zum Leidwesen mancher Leute in Westdeutschland. Aus der vertikalen Arbeitsteilung ergibt sich für die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe die hohe Verpflichtung, nicht aus eng lokaler Sicht tätig zu werden, sondern die Entwicklung ihres Territoriums in das gesellschaftliche Ganze einzuordnen. Die zentralen Organe müssen dazu in Gestalt stabiler Führungsgrößen die notwendigen Voraussetzungen schaffen. Dieses arbeitsteilige Zusammenwirken zum gemeinsamen Nutzen läßt sich weder mit kommunaler Selbstverwaltung noch mit administrativer Uber- und Unterordnung erfassen. Es ist planmäßiges Zusammenwirken von Teilsystemen im und mit dem Gesamtsystem, das stabile Systemregelungen und wechselseitige, zwei- und mehrseitige Rechte und Pflichten erfordert. Altes Verwaltungsdenken, das von einseitiger Weisungs- und Gehorsamspflicht ausgeht, aber auch Denken in Kategorien bürgerlichen Zivilrechts mit seinen isolierten Rechtssubjekten, die erst durch Vertrag, unerlaubte Handlung usw. in Rechtsbeziehungen zueinander treten, helfen hier nicht weiter. Der Verfassungsentwurf hat in den Art. 49, 79 und 81 das Modell einer solchen stabilen wechselseitigen Systemregelung vorgezeichnet, die es durch die Nachfolgegesetzgebung und theoretische Arbeiten auszubauen gilt. Die neue Verfassung mißt den Fragen der sozialistischen Rechtspflege und Gesetzlichkeit große Bedeutung bei. Art. 90 bestimmt ausdrücklich, daß die Verfassung unmittelbar geltendes Recht ist. Dieser Artikel stellt eine Weiterentwicklung dieses bereits in der Verfassung von 1949 Art. 144 niedergelegten Verfassungsgrundsatzes dar. Anhand zahlreicher Beispiele wurde in der Diskussion nachgewiesen, daß dieser Verfassungsgrundsatz zur Entwicklung und zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung in unserer Republik beigetragen hat. 638;
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Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus für den Untersucht! rkung im Strafverfahren wird vollem Umfang gewährleistet sha tvcIzug ablei Aufgaben zur Gewährlei tung dieses Rechts werden voll sichergestellt. Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Mitarbeiter eine Vielzahl von Aufgaben, deren Lösung in der erforderlichen Qualität nur durch die konsequente Anwendung des Schwerpunktprinzips möglich ist.

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