Staat und Recht 1968, Seite 636

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 636 (StuR DDR 1968, S. 636); Gesichtspunkt der Diskussion: Die Maxime der sozialistischen Gesellschaft, daß der Mensch in ihrem Mittelpunkt steht, durchdringt alle Teile und Einzelregelungen des Entwurfs. Das gilt für die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung der Deutschen Demokratischen Republik ebenso wie für die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger und der sozialistischen Gemeinschaften, für den Aufbau und das System der staatlichen Leitung wie für die sozialistische Rechtspflege und Gesetzlichkeit. Es spricht für den Reifegrad der sozialistischen Demokratie, betonte Prof. Dr, Egler, Sachverständiger der Staatsratskommission zur Ausarbeitung des Verfassungsentwurfs, daß in der Volksaussprache immer wieder die wesensmäßige Einheit von Bürger, Gesellschaft und Staat zum Ausgangspunkt genommen und als Kern der inneren Bezogenheit aller Teile des Verfassungsentwurfs hervorgehoben wurde. Zwei Gesichtspunkte wurden in diesem Zusammenhang ausführlich erörtert (Prof. Dr. Schöneburg): die klare Widerspiegelung des Klassencharakters des Staates im Verfassungsentwurf (Art. 1 und 2) in jener heute erreichten politischen und sozialen Qualität, die antagonistische Widersprüche zwischen den Klassen und Schichten des Volkes ausschließt. Dieses Klassenwesen des Staates umschließt alle Werktätigen, d. h. dem sozialen Status nach die Angehörigen aller Klassen und Schichten unserer Gesellschaft. Mit der Hervorhebung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei betont der Verfassungsentwurf zugleich die Differenzierung der Klassen und Schichten und die bestimmende Gesetzmäßigkeit in den Wechselbeziehungen zwischen den befreundeten, im Bündnis vereinten sozialen Kräften bei der Vollendung des Sozialismus. Die Kennzeichnung seines Klassencharakters hebt den sozialistischen Staat deutscher Nation deutlich vom entgegengesetzten, imperialistischen Klassenwesen der westdeutschen Bundesrepublik ab und berücksichtigt die Konsequenzen aus dem zum Verfassungsgebot erhobenen nationalen Auftrag der progressiven gesellschaftlichen Kräfte im Klassenkampf: die Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus. Auf die verfassungsrechtliche Fixierung des sozialistischen Staates als politische Organisation der Werktätigen eingehend, wies Schöneburg die Fruchtbarmachung Marxschen Staatsdenkens nach. Dieser Begriff erfasse korrelative Beziehungen zwischen Individuen, Kollektiven und Gesellschaft. Unter verschiedenen Aspekten wurden die Grundrechte und Grundpflichten der Bürger und der sozialistischen Gemeinschaften in der Diskussion beleuchtet. So wurde an der Ausgestaltung des Rechts auf Arbeit sowie auf Freizeit und Erholung in der Verfassung von 1949, im Gesetzbuch der Arbeit und im vorliegenden Verfassungsentwurf der Ausbau ihres Inhalts und Geltungsbereichs in Abhängigkeit vom gesellschaftlichen Entwicklungsstand deutlich gemacht (Prof. Dr. Kunz). Zunächst erstreckten sie sich hauptsächlich auf die Arbeiterklasse. Erst mit der Herausbildung der Klasse der Genossenschaftsbauern konnten sie auf diese zweite Grundklasse der Gesellschaft ausgedehnt werden, allerdings unter Beachtung der Besonderheiten dieser Klasse, was nicht ohne Einfluß auf die Formulierung dieser Grundrechte und -pflichten im Verfassungsentwurf bleiben konnte. Zugleich folgt daraus, daß die Arbeits- und Lebensbedingungen von den Genossenschaften und ihren Kooperationsgemeinschaften weitgehend in eigener Verantwortung gestaltet werden, jedoch unter grundsätzlicher Bindung an die entsprechenden verfassungsmäßigen Grundrechte und Grundpflichten. Das Recht auf Arbeit nahm in der Diskussion einen wichtigen Platz ein. 636;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 636 (StuR DDR 1968, S. 636) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 636 (StuR DDR 1968, S. 636)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit gegen die vom Feind vorgetragenen Angriffe auf die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtet ist. Die Bekämpfung umfaßt die Gesamtheit des Vorgehens des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen durch entsprechende politisch-operative Einflußnahme zurückzudrängen auszuräumen und damit dafür zu sorgen, daß diese Personen dem Sozialismus erhalten bleiben.

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