Staat und Recht 1968, Seite 62

Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 62 (StuR DDR 1968, S. 62); gegenständ.26 Mögliche unterschiedliche juristische und technisch-ökonomische Qualitäten der unter dem Gesichtspunkt der Zweckbestimmung zusammengefaßten Regeln und ihre Zugehörigkeit zu verschiedenen Bereichen der gesellschaftlichen Produktion hindern die tatsächliche Behandlung als einheitlichen Leistungsgeigenstand nicht. Patentierte und geheime Einzelergebnisse werden als Bestandteil dieses einheitlichen Leistungsgegenstands richtigerweise nicht ausgesondert und als eigener Leistungsgegenstand behandelt. Auf sie, d. h. auf ihren juristischen Status bezogene rechtsgeschäftliche Einzelvereinbarungen sind möglich und üblich, spalten aber den Leistungsgegenstand für die Vertragszeit nicht auf. Als Hauptinhalt lizenzvertraglicher Vereinbarungen und alleiniger Vertragsgegenstand treten sie in den Hintergrund. Es hat s*ich in der Praxis eine neue Art von Lizenzgeschäften entwickelt. Ich habe sie „Fabrikationslizenz“ genannt.27 Gegenstand des Lizenzvertrages28 ist unter den veränderten technisch-ökonomischen Bedingungen des Lizenzmarktes in der Mehrzahl der Fälle das technische und eventuell auch betriebswirtschaftliche Ergebnis selbst und nicht eine Rechtsposition. Sie ist an dem Gesamtobjekt nicht vorhanden. Ihre Übertragung ist also nicht möglich. Ihr Bestand an Teilen der einheitlichen Lehre und ihre Übertragung erschließt dem Lizenznehmer heute noch keine tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der technischen Regeln, auf die sein Interesse gerichtet ist. b) Die ökonomische Machtposition des Erstbesitzers technischer, zunehmend auch betriebswirtschaftlicher Ergebnisse ergibt sich in den lizenzwirtschaftlich interessanten Fällen aus der Kompliziertheit und Komplexität dieser Ergebnisse, ihrem schnellen moralischen Verschleiß und dem Grad der gesellschaftlichen und internationalen Arbeitsteilung. Dadurch werden sie relativ unzugänglich und als Austauschobjekte geeignet, ohne daß ein absolutes (Patent) oder relatives (Geheimnis) Recht es ermöglicht, andere von der Nutzung auszuschließen. Lizenzfähigkeit und Lizenzwürdigkeit werden daher heute von der sozialistischen, aber auch von der kapitalistischen Praxis in erster Linie nach ihrer technischen und ökonomischen, nicht aber nach ihrer juristischen Qualität beurteilt. Die Marxsche Feststellung, daß die Teilung der Arbeit das Arbeitsprodukt in eine Ware verwandelt,29 gilt heute auch für die meisten produktiv verwertbaren wissenschaftlich-technischen, zum Teil auch betriebswirtschaftlichen Ergebnisse. Austauschfähigkeit und Austausch Würdigkeit sind abhängig vom Grad der Spezialisierung der Forschung und Entwicklung und davon, ob bereits vorhandene Ergebnisse geeignet sind, den Lizenznehmer schneller, besser, billiger und mit geringerem Risiko als Produktivkraft zu dienen. Die Art der Lizenzobjekte und die konkreten Anforderungen an ihre technische und ökonomische Qualität werden in erster Linie durch die personellen, finanziellen und produktionstechnischen Voraussetzungen bestimmt, über die der Lizenznehmer verfügt. Sie sind durch die revolutionäre Entwicklung dar Technik beeinflußt. Der allgemeine Stand der Produktivkräfte und die Wirtschaftslage im Heimatstaat des Lizenznehmers, seine Möglichkeiten zur Durchführung eigener Entwicklungsarbeiten und die Bedürfnisse des Fertigwarenmarktes haben darauf einen entscheidenden Einfluß. 26 vgl. beispielsweise H. Knoppe, a. a. O., S. 25. 27 vgl. W. Linden, a. a. O.; ders., „Bemerkungen zum Gegenstand und Rechtscharakter des Fabrikationslizenzvertrages“, der neuerer, 1965, S. 428 ff., 472. 28 Als Vertragsgegenstand wird im allgemeinen die Hauptleistung des Lizenzgebers bezeichnet. In diesem Sinne wird der Begriff auch hier verwendet. Die juristische Problematik dieses Begriffs ist hier nicht näher zu untersuchen. 29 vgl. K. Marx, a. a. O., S. 122. 62;
Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 62 (StuR DDR 1968, S. 62) Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Seite 62 (StuR DDR 1968, S. 62)

Dokumentation: Staat und Recht (StuR), 17. Jahrgang [Deutsche Demokratische Republik (DDR)] 1968, Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft "Walter Ulbricht" Potsdam-Babelsberg (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1968 (StuR DDR 1968, S. 1-2080). Die Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1968 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1968 auf Seite 2080. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Staat und Recht im 17. Jahrgang 1968 (StuR DDR 1968, H. 1-12, Jan.-Dez. 1968, S. 1-2080). Redaktionskollegium: Gotthold Bley, Willi Büchner-Uhder, Gert Egler, Gerhard Haney, Klaus Heuer, Karlheinz Kannegießer, Herbert Kröger, Hans Leichtfuß (Chefredakteur), John Lekschas, Roland Meister, Hans Dietrich Moschütz, Erhard Pätzold, Heinz Püschel, Walter Recht (Redaktionssekretär), Joachim Renneberg, Karl-Heinz Schöneburg, Gerhard Schüßler, Hans Weber, Arno Winkler, Hans Zienert. Redaktionsschluß: 1. Dezember 1967.

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Transitabkommen und den Hinreisen der Westberliner festgestellt habe, auf eine wesentliche Verstärkung der feindlichen politisch-ideologischen Diversion und auf noch raffiniertere Mittel und Methoden des Gegners aufzuklären und verbrechensbegünstigende Bedingungen zu erkennen, auszuräumen einzuschränken. Die dient vor allem auch dem Erkennen von lagebedingten Veränderungen Situationen, die eine Gefährdung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit vor und nach jeder Belegung gründlich zu kontrollieren. Das umfaßt vor allen Dingen die Überprüfung auf zurückgelassene Gegenstände, Kassiber, Sauberkeit.

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